Vorlage - 0034/2018
|
|
Kurze Sachdarstellung:
Der Kreistag hat in den Haushalt für 2018 20.000 Euro zur Förderung von Maßnahmen des Insektenschutzes eingestellt.
Die Niedersächsische Bingo-Umweltstiftung fördert ebenfalls Projekte aus diesem Themenfeld und kann hier bereits auf Erfahrungen zurückgreifen.
Der Landkreis Celle spendet die im Haushalt 2018 eingestellten 20.000 Euro für die Förderung von Maßnahmen des Insektenschutzes der Niedersächsischen Bingo-Umweltstiftung zu deren Verfügung. Die Niedersächsische Bingo-Umweltstiftung stellt für diese Projekte weitere 20.000 Euro aus eigenen Mitteln zur Verfügung. Diese Mittel werden von der Niedersächsischen Bingo-Umweltstiftung gesondert verwaltet. Es gelten die Fördervoraussetzungen der Niedersächsischen Bingo-Umweltstiftung, so dass Gemeinden und Naturschutzverbände Mittel zur Förderung ihrer Projekte beantragen können. Die Gemeinden müssen eine Eigenbeteiligung von 15% erbringen, die damit zur Erhöhung der Gesamtmittel beitragen. Für die Naturschutzverbände wird die Eigenbeteiligung in der Eigenleistung liegen. Die Niedersächsische Bingo-Umweltstiftung wird diese Mittel ausschließlich für Projekte innerhalb des Landkreises Celle verwenden.
Gemäß der derzeitigen Förderrichtlinien der Niedersächsischen Bingo-Umweltstiftung kommen folgende Förderschwerpunkte in Betracht:
•Biodiversität
•Grüne Inseln im Siedlungsraum
•Bienen und Hummeln
•Streuobstwiesen
Die Niedersächsische Bingo-Umweltstiftung wird auf Anfrage berichten.
Rechtsgrundlage für die Zuständigkeit:
§ 76 Abs. 2 S. 1 NKomVG
Beschlussvorschlag:
Der Landkreis Celle spendet 20.000 Euro an die Niedersächsische Bingo-Umweltstiftung mit der Auflage, diese zweckgebunden für Insekten unterstützende Projekte innerhalb des Landkreises Celle einzusetzen.
Finanzielle und steuerliche Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkung: Auszahlung von 20.000 Euro
Steuerliche Auswirkung: Keine