Inhalt

Vorlage - 0035/2018  

Betreff: Sicherung der Natura 2000-Gebiete im Landkreis Celle - Sachstand
Status:öffentlich  
Federführend:Dez. III - Amt für Umwelt und ländlichen Raum   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt und ländlichen Raum Kenntnis
13.03.2018 
des Ausschusses für Umwelt und ländlichen Raum zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen

Kurze Sachdarstellung:

 

Im Jahr 1992 wurde die Fauna-Flora-Habitat - (FFH) - Richtlinie vom Rat der Europäischen Union verabschiedet. Diese Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen fordert den Aufbau eines europaweiten ökologischen Netzes „Natura 2000", bestehend aus FFH-Gebieten und Europäischen Vogelschutzgebieten. Im Zuge der Umsetzung der FFH-Richtlinie ist der Landkreis Celle verpflichtet, die von der EU anerkannten FFH-Gebiete und Europäischen Vogelschutzgebiete zu geschützten Teilen von Natur und Landschaft zu erklären (vgl. § 32 Abs. 2 Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) und in einem für den Schutzzweck günstigen Zustand zu erhalten. Durch geeignete Gebote und Verbote sowie Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen ist sicherzustellen, dass den Anforderungen der FFH-Richtlinie entsprochen wird (vgl. § 32 Abs. 3 BNatSchG).

 

In 2014 haben das Niedersächsische Umweltministerium und der Niedersächsische Landkreistag eine Zielvereinbarung zur Umsetzung der Natura 2000-Gebietskulisse in Niedersachsen unterzeichnet. Anlass ist ein laufendes Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen der nicht rechtzeitig erfolgten hoheitlichen Unterschutzstellung der bereits vor vielen Jahren, zumeist schon Ende der 90er Jahre, gemeldeten FFH- und Vogelschutzgebiete. Die Aufgabe der Sicherung ist auf die Landkreise und kreisfreien Städte im Zuge der Auflösung der Bezirksregierungen im Jahr 2008 übergegangen. Ab Ende 2013 hat das Land offiziell verlautbart, dass die Gebiete hoheitlich zu sichern sind. Die Zielvereinbarung sieht vor, die FFH-Gebiete in Niedersachsen bis zum Ende des Jahres 2018 durch Schutzgebietsverordnungen förmlich zu sichern.

 

Insgesamt sind im Landkreisgebiet 16 FFH-Gebiete und fünf Vogelschutzgebiete zu sichern. Die Sicherung wird voraussichtlich nicht bis Ende 2018 vollzogen sein. Das MU hat mit Erlass vom 07.11.2017 dargelegt, dass die Verordnung zur Sicherung des NSG „Brand“ nicht FFH-konform sei. Es erfolgt derzeit die Neuauslegung unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung des Landes Niedersachsen. Dies wirkt sich auch auf die Unterschutzstellungsverfahren „Hellern bei Wietze“ und „Bohlenbruch“ aus, sodass eventuell auch diese Verfahren zu wiederholen sind. Erfolgreich abgeschlossen in 2017 wurden die Sicherungsverfahren zu „Lünsholz“ und zu „Kleingewässer bei Dalle“.

 

Die Natura-Teams arbeiten weiterhin schnellstmöglich an der Sicherung der Natura 2000-Gebiete. Dazu werden derzeit neben den oben genannten die FFH-Gebiete Nr. 81 „Örtze mit Nebenbächen“, Nr. 84 „Bornriethmoor“, Nr. 90 „Aller (mit Barnbruch), untere Leine, untere Oker“ und Nr. 277 „Heiden und Magerrasen in der Südheide“ bearbeitet. Außerdem unterstützen die Natura-Teams den Landkreis Uelzen bei dem landkreisübergreifenden Gebiet Nr. 71 „Ilmenau mit Nebenbächen“ – Teilgebiet Kiehnmoor und die Stadt Celle bei dem gebietsübergreifenden Gebiet Nr. 301 „Entenfang Boye und Bruchbach“ – Teilgebiet Entenfang Boye.

 

Die derzeitige Planung sieht vor, dass die Sicherung aller FFH-Gebiete Mitte 2019 abgeschlossen sein wird. Dies berücksichtigt die zeitliche Dringlichkeit der Umsetzung der Sicherung, sowie die sachgerechte Einbindung aller Betroffenen und die Beratung in den politischen Gremien.

Rechtsgrundlage für die Zuständigkeit:

 

§ 71 Abs. 1 NKomVG

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Umweltausschuss nimmt Kenntnis vom aktuellen Sachstand der Sicherung der FFH-Gebiete in seinem Zuständigkeitsbereich.

Finanzielle und steuerliche Auswirkungen:

 

Keine (die bei den einzelnen Unterschutzstellungen anfallenden Kosten werden in den entsprechenden Beschlussvorlagen dargelegt)