Vorlage - 0162/2018
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Kurze Sachdarstellung:
Mit Wirkung vom 01.01.2019 übernimmt der Landkreis Celle die Trägerschaft der öffentlichen Jugendhilfe von der Stadt Celle. Die Satzung für das Jugendamt des Landkreises Celle ist daher anzupassen.
Rechtsgrundlage für die Zuständigkeit:
§ 58 Abs. 1 Nr. 5 NKomVG
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt die „Dritte Änderungssatzung zur Satzung für das Jugendamt des Landkreises Celle“ in der anliegenden Fassung.
Finanzielle und steuerliche Auswirkungen:
Es sind keine finanziellen oder steuerlichen Auswirkungen ersichtlich.
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | Anlage 1 zur Vorlage 0162/2018 - 3. Änderungssatzung zur Satzung für das Jugendamt des Landkreises Celle (65 KB) |