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Vorlage - An0062/2016-2021VO  

Betreff: Senkung des Kreisumlagehebesatzes um einen Punkt von 50 % auf 49 %; Antrag der AfD-Fraktion vom 31.10.2018
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
An0062/2016-2021
Federführend:Dez. I - Amt für Finanzwirtschaft   
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Vorberatung
11.12.2018 
des Finanzausschusses geändert beschlossen   
Kreisausschuss Vorberatung
Kreistag Entscheidung
20.12.2018 
des Kreistages geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
An0062/2016-2021

Kurze Sachdarstellung:

 

Eine Senkung der Kreisumlagehebesätze von 50,00 v.H. auf 49,00 v.H. entspräche einer Minderung der Erträge von rd. 2,03 Mio. €. Der Überschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit würde sich um den gleichen Betrag reduzieren. Die Nettoneuverschuldung würde im Gegenzug entsprechend ansteigen.

 

Die derzeit geplanten Überschüsse für das Haushaltsjahr 2019 lassen keinen Spielraum für eine Senkung der Kreisumlagehebesätze. Vor dem Hintergrund einer sich ergebenden höheren Nettoneuverschuldung wird der Antrag seitens der Kreisverwaltung nicht befürwortet.

 

 

Rechtsgrundlage für die Zuständigkeit:

 

§ 58 Abs. 1 Nr. 7, 9 NKomVG i.V.m. § 71 Abs. 1 NKomVG

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt, den Antrag abzulehnen.

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich An0062/2016-2021 (115 KB)    
Stammbaum:
An0062/2016-2021   Senkung des Kreisumlagehebesatzes um einen Punkt von 50 % auf 49 % ; Antrag der AfD-Fraktion vom 31.10.2018   LR/Dez. I - Landratsbüro   Antrag
An0062/2016-2021VO   Senkung des Kreisumlagehebesatzes um einen Punkt von 50 % auf 49 %; Antrag der AfD-Fraktion vom 31.10.2018   Dez. I - Amt für Finanzwirtschaft   Beschlussvorlage