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Vorlage - An0058/2016-2021VO  

Betreff: Einführung einer aktuellen Stunde bei Kreistagssitzungen; Antrag der AfD-Fraktion vom 17.10.2018
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
An0058/2016-2021
Federführend:LR/Dez. I - Landratsbüro   
Beratungsfolge:
Kreisausschuss Vorberatung
Kreistag Entscheidung
20.12.2018 
des Kreistages ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Antrag Nr. 58

Kurze Sachdarstellung:

Die Kreistagsfraktion der AfD hat mit dem als Anlage beigefügtem Antrag die Einführung einer „Aktuellen Stunde“ im Kreistag und die Ergänzung der Geschäftsordnung des Kreistages beantragt und begründet dies im Wesentlichen mit dem Ziel, dadurch die politische Diskussion auch ohne Beschlussfassungen in Sitzungen des Kreistages tagesaktueller zu gestalten sowie die politische Willensbildung der Bevölkerung zu stärken.

 

Der Kreistag, der Kreisausschuss sowie die Fachausschüsse sind Bestandteil der Verwaltung des Landkreises Celle. Sie beraten und beschließen über alle Angelegenheiten des Landkreises Celle, die der Gesetzgeber Ihnen als zuständiges Organ der Kreisverwaltung zugewiesen hat. Die Abgeordneten und Fraktionen des Kreistags können zu diesem vom Gesetzgeber vorgegebenen Angelegenheiten im Aufgabenbereich des Landkreises Celle Anträge und Kreistagsanfragen stellen. Soweit sich kurzfristig und tagesaktuell die Notwendigkeit der Beratung einer Angelegenheit ergibt, die nicht Bestandteil der Tagesordnung einer Sitzung des jeweiligen Gremiums ist, können die Abgeordneten und Fraktionen entsprechend den Vorgaben der Geschäftsordnung über einen Eil- oder Dringlichkeitsantrag die Erweiterung der Tagesordnung um diese Angelegenheit bewirken.

 

Die Beratung der den Landkreis betreffenden Angelegenheiten erfolgt in den öffentlichen Sitzungen der Fachausschüsse, im Kreisausschuss und in den öffentlichen Sitzungen des Kreistags. Bei den Beratungen in diesen Sitzungen haben alle Fraktionen die Möglichkeit, ihre jeweiligen politischen Positionen zum Beratungsgegenstand ausführlich darzulegen. Dabei haben die Kreistagsmitglieder mit den Vorlagen der Verwaltung vorab die Möglichkeit, sich umfassend über die bestimmten Sachthemen zu informieren und eine fundierte Meinung zu bilden. Diese ausreichende Vorbereitungszeit entfiele bei einer vorgeschlagenen aktuellen Stunde mit einer Themenbekanntgabe erst zwei bis drei Tage vor der Sitzung. Dies beträfe sowohl die Kreistagsmitglieder als auch die Verwaltung. Eine fundierte politische Meinungsbildung auf der Grundlage sachlicher und fachlicher Informationen wäre den Fraktionen damit nicht mehr möglich.

 

Des Weiteren gehört es nicht zu den primären Aufgaben des Kreistages, die politische Willensbildung der Bevölkerung zu stärken. Dies gehört in das Aufgabenspektrum der politischen Parteien und Organisationen. Soweit sich eine Kreistagsfraktion zu einem bestimmten Thema, dass aktuell nicht auf der Tagesordnung steht und für das keine Beschlussfassung der Gremien erforderlich ist, äußern möchte, steht ihr dies unter Zuhilfenahme der Fraktionsmittel, die im gesetzlich vorgegebenen Rahmen auch für die eigene Öffentlichkeitsarbeit der Kreistagsfraktionen verwendet werden können, frei.

Rechtsgrundlage für die Zuständigkeit:

§ 69 NKomVG

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag lehnt den Antrag der AfD-Kreistagsfraktion auf Einführung einer „Aktuellen Stunde“ und Erweiterung der Geschäftsordnung des Kreistages um einen gleichlautenden Paragrafen ab.

 

Finanzielle und steuerliche Auswirkungen:

keine

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Antrag Nr. 58 (287 KB)    
Stammbaum:
An0058/2016-2021   Einführung einer aktuellen Stunde bei Kreistagssitzungen; Antrag der AfD-Fraktion vom 17.10.2018   LR/Dez. I - Landratsbüro   Antrag
An0058/2016-2021VO   Einführung einer aktuellen Stunde bei Kreistagssitzungen; Antrag der AfD-Fraktion vom 17.10.2018   LR/Dez. I - Landratsbüro   Beschlussvorlage