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Vorlage - An0119/2016-2021VO  

Betreff: Kommunaler Rettungsschirm für den Landkreis Celle; Antrag der SPD-Fraktion vom 06.04.2020
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
An0119/2016-2021
Federführend:Dez. I - Amt für Finanzwirtschaft   
Beratungsfolge:
Kreisausschuss Vorberatung
Kreistag Entscheidung
09.09.2020 
Sondersitzung des Kreistages an Verwaltung zurück verwiesen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Antrag SPD-Kommunaler Retungsschirm

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Kurze Sachdarstellung:

Die SPD-Fraktion beabsichtigt mit dem anliegenden Antrag den Erlass einer Richtlinie über die Gewährung von Leistungen zur Unterstützung von durch die COVID-19-Pandemie in Liquiditätsengpässe geratene kleine gewerbliche Unternehmen, Angehörige freier Berufe, Soloselbstständige sowie Vereine. Hierzu soll ein Hilfefonds in Höhe von 5 Mio. € eingerichtet werden, welcher sich zu 70% aus Landkreismitteln sowie zu 30% aus Mitteln der kreisangehörigen Kommunen speisen soll.

 

Bund und Länder haben bereits infolge der Corona-Pandemie eine Vielzahl von Hilfs- und Unterstützungsprogrammen aufgelegt, welche der Stabilisierung der Wirtschaft dienlich sind. Hierzu zählen u.a. Soforthilfen (direkte Zuschüsse) für kleine Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler. Daneben gibt es bestimmte KfW-Sonderprogramme. Des Weiteren wurden zwischenzeitlich auch sukzessive Schutzschirme für Kultureinrichtungen, Kulturvereine, Künstler, gemeinnützige Sportvereine und Organisationen, etc. gebildet.

 

Ob ein darüberhinausgehender Bedarf besteht, kann nicht abschließend beurteilt werden. Bei der Einrichtung eines zusätzlichen Rettungsschirms durch den Landkreis müsste man jedoch mit einer Vielzahl von Anträgen rechnen. Die einzelnen Anträge wären auf ihre Zulässigkeit und Förderfähigkeit hin zu bewerten und gegeneinander abzuwägen. Die Kreisverwaltung hat jedoch weder eine entsprechende EDV-Software, noch die erforderlichen personellen Kapazitäten, um die Anträge adäquat bearbeiten zu können.

 

Des Weiteren bestünde im Falle einer Hilfegewährung die Gefahr der Doppelförderung. Sofern einzelne Unternehmen, Soloselbstständige, etc. bereits Corona-Hilfen vom Land erhalten haben, könnten diese ggf. im Falle einer weiteren, zusätzlichen Förderung durch den Landkreis teilweise oder ganz von dort zurückgefordert werden. Der mit dem Fonds gewünschte Erfolg würde verpuffen.

 

Auch haben sich die kreisangehörigen Kommunen im Rahmen einer entsprechenden Abfrage überwiegend ablehnend gegenüber der beabsichtigten Beteiligung gezeigt. Die Kommunen leiden ebenfalls, insbesondere aufgrund der wegbrechenden Steuereinnahmen unter der Corona-Krise. Die zugesicherten Hilfen von Bund und Land tragen nur zu einer teilweisen Entlastung bei. Eine Beteiligung an einem Hilfefonds würde die finanzielle Lage in den Kommunen weiter anspannen. Drei Kommunen haben bisher auf die Abfrage auch nach einmaliger Erinnerung nicht reagiert.

 

Die Beteiligung der Städte und Gemeinden wäre nur mit deren freiwilliger Bereitschaft möglich. Kreistag und Kreisverwaltung haben nicht die Befugnis, in die Finanzhoheit der kreisangehörigen Kommunen einzugreifen, um - gegen deren Willen - Finanzmittel zur Finanzierung einer zusätzlichen freiwilligen Aufgabe abzuschöpfen. In Frage käme daher die alleinige Finanzierung des Fonds durch den Landkreis. Dies wird von der Verwaltung jedoch ebenfalls nicht befürwortet. Zum einen, weil es dazu führen würde, dass der Landkreis in der Folge voraussichtlich zusätzliche (Liquiditäts-) Kredite aufnehmen müsste. Zum anderen, weil dies letztlich dazu führen würde, dass die Lasten auch in diesem Fall von den kreisangehörigen Kommunen indirekt über die Kreisumlage zu tragen wären.

 

Der Vorschlag, Mittel aus dem für 2019 erwarteten Überschuss für die Finanzierung zu verwenden, ist nicht zielführend. Zwar wird in 2019 ein positives Ergebnis erzielt werden können, über den Jahresabschluss muss der Kreistag jedoch erst noch beraten und entscheiden. Weiter stellt der Überschuss im Ergebnishaushalt lediglich eine bilanzielle Größe dar und ist nicht gleichzusetzen mit liquiden Mitteln. Die Überschussrücklagen dienen vorrangig dem Haushaltsausgleich zukünftiger defizitärer Haushaltsjahre (u.a. wird dadurch die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes nicht notwendig). Darüber hinaus wurden die Überschüsse aus laufender Verwaltungstätigkeit im Finanzhaushalt in den vergangenen Jahren bereits dafür eingesetzt, Kreditaufnahmen zu vermeiden und Investitionen zu finanzieren. Etwaige Überschüsse des Jahres 2020 sollten mit Blick auf die weiterhin sehr hohe Verschuldung des Landkreises ebenfalls vorrangig kreditmindernd eingesetzt werden.

 

 

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Rechtsgrundlage für die Zuständigkeit:

§ 58 Abs. 1 Nr. 19 NKomVG

 

Beschlussvorschlag:

Der Antrag der SPD-Fraktion, eine Richtlinie über die Gewährung von Leistungen zur Unterstützung von durch die COVID-19-Pandemie in Liquiditätsengpässe geratene kleine gewerbliche Unternehmen, Angehörige freier Berufe, Soloselbstständige sowie Vereine zu erlassen, wird abgelehnt. Ein entsprechender Hilfefonds in Höhe von 5 Mio. € wird nicht eingerichtet.



 

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Finanzielle und steuerliche Auswirkungen:

keine.

 

 

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Anlage:

Antrag der SPD-Fraktion vom 06.04.2020

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Antrag SPD-Kommunaler Retungsschirm (557 KB)    
Stammbaum:
An0119/2016-2021   Kommunaler Rettungsschirm für den Landkreis Celle; Antrag der SPD-Fraktion vom 06.04.2020   LR/Dez. I - Landratsbüro   Antrag
An0119/2016-2021VO   Kommunaler Rettungsschirm für den Landkreis Celle; Antrag der SPD-Fraktion vom 06.04.2020   Dez. I - Amt für Finanzwirtschaft   Beschlussvorlage
An0119/2016-2021VO-1   Kommunaler Rettungsschirm für den Landkreis Celle; Antrag der SPD-Fraktion vom 06.04.2020   Dez. I - Amt für Finanzwirtschaft   Beschlussvorlage