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Vorlage - 0110/2020  

Betreff: Ausweisung des Naturschutzgebietes "Breites Moor" (FFH-Gebiet Nr. 85)
Status:öffentlich  
Federführend:Dez. III - Amt für Umwelt und ländlichen Raum   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt und ländlichen Raum Kenntnis
03.09.2020 
des Ausschusses für Umwelt und ländlichen Raum ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss Kenntnis
Kreistag Entscheidung
09.09.2020 
Sondersitzung des Kreistages ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Text der Verordnung über das NSG „Breites Moor"
Übersichtskarte Maßstab 1:25.000
Detailkarte Maßstab 1:5.000
Begründung zur Verordnung über das NSG „Breites Moor“
Synopse zum NSG-Verordnungsentwurf „Breites Moor“

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Kurze Sachdarstellung:

 

Im Jahr 1992 wurde die Fauna-Flora-Habitat – (FFH) – Richtlinie vom Rat der Europäischen Union verabschiedet. Diese Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen fordert den Aufbau eines europaweiten ökologischen Netzes "Natura 2000“, bestehend aus FFH-Gebieten und Europäischen Vogelschutzgebieten. Im Zuge der Umsetzung der FFH-Richtlinie ist der Landkreis Celle verpflichtet, die von der EU anerkannten FFH-Gebiete und Europäischen Vogelschutzgebiete zu geschützten Teilen von Natur und Landschaft zu erklären (vgl. § 32 Abs. 2 BNatSchG) und in einem für den Schutzzweck günstigen Zustand zu erhalten. Durch geeignete Gebote und Verbote sowie Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen ist sicherzustellen, dass den Anforderungen der FFHRichtlinie entsprochen wird (vgl. § 32 Abs. 3 BNatSchG).

 

Das geplante Naturschutzgebiet (NSG) hat eine Größe von ca. 122 ha. Das NSG liegt im Naturraum Südheide in der naturräumlichen Einheit „Lüneburger Heide“. Es befindet sich zum großen Teil in der Gemarkung Habighorst, Gemeinde Eschede, im Landkreis Celle und mit einem kleineren Teil in der Gemarkung Garßen im Stadtgebiet Celle. Es wird durch die Bundesstraße 191 in zwei Teile getrennt. Das NSG „Breites Moor" ist ein naturnahes Hoch- und Übergangsmoor mit Hochmoorvegetation, Moordegenerationsstadien, Moorgewässern, ehemaligen Torfstichen, Moorwäldern und –gebüschen, Moorgrünland sowie extensiv genutzten Fischteichen.

 

Der Entwurf der Verordnung sowie die Anlagen wurden in der Stadt Celle und der Gemeinde Eschede und beim Landkreis Celle vom 02.06.2020 bis 10.07.2020 gem. § 14 Abs. 2 NAGBNatSchG öffentlich ausgelegt. Im Rahmen dieser öffentlichen Auslegung sind zwei Einwendungen, bzw. Bedenken und Hinweise eingegangen.

 

Gleichzeitig wurden die betroffene Gemeinde, die Stadt Celle und die sonstigen Behörden gem. § 14 Abs. 1 NAGBNatSchG, die anerkannten Naturschutzvereinigungen gem. § 63 Abs. 2 Nr. 1 BNatSchG und weitere Träger öffentlicher Belange (TÖB) zur Stellungnahme aufgefordert. Bei diesem Beteiligungsverfahren sind 30 weitere Rückmeldungen eingegangen, einschließlich solcher ohne Bedenken.

 

Die eingegangenen Einwendungen, Hinweise und Anregungen sind in der anliegenden Tabelle zusammengestellt. Zu jedem Einwand ist eine Stellungnahme der Verwaltung beigefügt sowie ein Behandlungs- bzw. Entscheidungsvorschlag im Sinne der (Nicht-)Berücksichtigung aufgeführt. Soweit die Berücksichtigung der Einwendung zu einer Anpassung des Verordnungstextes, der Begründung oder Verordnungskarten geführt hat, sind diese in der Stellungnahme der Verwaltung erkennbar.

 

Die Änderungen des Verordnungsentwurfes sind unwesentlich, sodass die Durchführung des Beteiligungsverfahrens nicht zu wiederholen ist (vgl. OVG Lüneburg, Urt. Vom 09.11.2000 NuR 2001, S. 167).

 

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Rechtsgrundlage für die Zuständigkeit:

 

§ 58 Abs. 1 Nr. 5 NKomVG

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt die Verordnung über das Naturschutzgebiet (NSG) „Breites Moor“ in der Fassung des anliegenden Entwurfs und beauftragt die Verwaltung, die im Rahmen der Verfahren gem. § 14 Nds. Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) und gem. § 63 Abs. 2 Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) eingegangenen Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen wie aus der Synopse ersichtlich zu beantworten.

 

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Finanzielle und steuerliche Auswirkungen:

 

Es fallen Kosten für die Beschilderung des Gebietes an.

 

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Anlage:

 

1. Text der Verordnung über das NSG „Breites Moor“

2. Übersichtskarte im Maßstab 1:25.000

3. Detailkarte im Maßstab 1: 5.000

4. Begründung zur Verordnung über das NSG „Breites Moor“

5. Synopse zum NSG-Verordnungsentwurf „Breites Moor“

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Text der Verordnung über das NSG „Breites Moor" (741 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Übersichtskarte Maßstab 1:25.000 (1795 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Detailkarte Maßstab 1:5.000 (3759 KB)    
Anlage 4 4 öffentlich Begründung zur Verordnung über das NSG „Breites Moor“ (791 KB)    
Anlage 5 5 öffentlich Synopse zum NSG-Verordnungsentwurf „Breites Moor“ (1862 KB)