Vorlage - 0112/2020
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Kurze Sachdarstellung:
Nach dem Nieders. Kommunalwahlgesetz sind Kreiswahlleiter und Stellvertreter der Landrat und sein Vertreter im Amt. Es besteht darüber hinaus die Möglichkeit, dass der Kreistag u.a. Bedienstete des Landkreises zum Wahlleiter und Stellvertreter beruft.
Entsprechend der bisherigen Handhabung und um zu gewährleisten, dass die Wahlleitung die ihr als Organ zugewiesenen Aufgaben erfüllen kann, soll Erster Kreisrat Michael Cordioli, gleichzeitig der zuständige Dezernent für Wahlen, zum Kreiswahlleiter berufen werden. Als erster stellvertretender Kreiswahlleiter soll der Amtsleiter des Landratsbüros, Herr Marcus Carteuser, und als zweite Stellvertreterin, die stellvertretende Amtsleiterin des Landratsbüros, Frau Andrea Ehlert, berufen werden.
Rechtsgrundlage für die Zuständigkeit:
§ 9 Abs. 3 Nr. 4 Nieders. Kommunalwahlgesetz
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beruft Herrn Erster Kreisrat Michael Cordioli zum Kreiswahlleiter, Herrn Marcus Carteuser zum stellvertretenden Kreiswahlleiter und Frau Andrea Ehlert zur zweiten stellvertretenden Kreiswahlleiterin.