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Vorlage - 0122/2020  

Betreff: Wirtschaftlichkeitsvergleich und Umsetzung des beschlossenen Erweiterungsbaus des Westkreisgymnasiums (ÖPP-light)
Status:öffentlich  
Federführend:Dez. IV - Amt für zentrale Dienste, Liegenschaften und Sportförderung Beteiligt:Dez. I - Amt für Finanzwirtschaft
Beratungsfolge:
Ausschuss für Gebäudewirtschaft Vorberatung
02.09.2020 
des Ausschusses für Gebäudewirtschaft ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss Vorberatung
Kreistag Entscheidung
09.09.2020 
Sondersitzung des Kreistages ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Wirtschaftlichkeitsuntersuchung Westkreisgymnasium

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Kurze Sachdarstellung:

zu 1.:

 

In seiner Sitzung am 21.01.2020 hat der Kreistag einen Erweiterungsbau des Westkreisgymnasiums in Hambühren-Ovelgönne (Beschlussvorlagen 0201/2019 und 0201/2019-1) beschlossen. Die voraussichtlichen Investitionskosten von 27,4 Mio. € basierten dabei auf einer Kostenschätzung anhand des seinerzeit aktuellen Baukostenindexes 2019 (BKI). Im Konzept für anstehende Investitionen an den Schulen in Trägerschaft des Landkreises Celle (Vorlage 0110/2019) ist darauf hingewiesen worden, dass die Kostenschätzungen auf dem jeweils aktuellsten vorliegenden Baukostenindex basieren und sich in Zukunft Kostensteigerungen ergeben können. Zudem ist in den Beschlussvorlagen 0201/2019 und 0201/2019-01 erläutert worden, dass sich im Rahmen der weiteren Planung des Erweiterungsbaus zusätzliche Kosten durch die pädagogische Bauweise ergeben können.

 

Vor diesem Hintergrund ist die Kostenschätzung für das Westkreisgymnasium nun in folgenden Aspekten aktualisiert bzw. konkretisiert worden:

 

-          Anpassung an den seit Mitte des Jahres 2020 vorliegenden BKI 2020 (rd. 0,9 Mio. €);

-          Fortschritte in der Planung sowie Berücksichtigung der Anforderungen des Hölty-Gymnasiums, z.B. leicht größere Bruttogeschossfläche durch Cluster-Bildung, moderner Eingangsbereich (rd. 0,9 Mio. €);

-          Herrichtung des von der Gemeinde Hambühren übernommenen Grundstücks, insbesondere naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen (rd. 1 Mio. €);

-          Anpassung der umzubauenden Fläche im Bestandsgebäude I (rd.0,3 Mio. €).

 

Im Rahmen der durchgeführten Wirtschaftlichkeitsuntersuchung hat auch die PSPC GmbH aus Berlin (siehe unten) eine Kostenschätzung vorgelegt. Im Ergebnis hat PSPC Gesamtinvestitionskosten in Höhe von rd. 30,7 Mio. € ermittelt. Dieses Ergebnis weicht von der ursprünglichen Kostenschätzung des Landkreises zzgl. der o.a. Anpassungen lediglich um 0,2 Mio. € ab. Insgesamt werden laut PSPC auf dieser Basis inklusive „Risikokosten“ von 1,3 Mio. € voraussichtlich 32 Mio. € für die Errichtung des Westkreisgymnasiums in Hambühren benötigt (30,7 Mio. € Neubau ÖPP-light und 1,3 Mio. € eigener Umbau im Bestand). Ob die Risikokosten tatsächlich benötigt werden, ist eher unwahrscheinlich; in der Vergangenheit haben sich die Schätzungen des Landkreises als sehr belastbar erwiesen. Dennoch sollten sie bei einem derart bedeutsamen Projekt und angesichts der Höhe der Investitionskosten hier Berücksichtigung finden.

 

Zum Vergleich sei noch angeführt, dass für einen alternativen Standort in den o. g. Bezugsvorlagen Gesamtkosten von rd. 36,6 Mio. € veranschlagt wurden. Bei analoger Anwendung der vorliegenden Wirtschaftlichkeitsuntersuchung würden sich die Baukosten auf mindestens 40,14 Mio. € erhöhen. Bei dieser Variante wären zudem Kosten für die Bauzwischenfinanzierung sowie den Erwerb und die Erschließung eines Baugrundstückes hinzuzurechnen, sodass weiterhin ein wirtschaftlicher Vorteil in einer Größenordnung von rd. 10 Mio. € für den Standort Hambühren verbleibt.

 

zu 2.:

 

Die Haushaltswirtschaft ist sparsam und wirtschaftlich zu führen (§ 110 Abs. 2 NKomVG). Vor Investitionen von erheblicher finanzieller Bedeutung soll durch einen Wirtschaftlichkeitsvergleich unter mehreren in Betracht kommenden Möglichkeiten die wirtschaftlichste Lösung ermittelt werden (§ 12 Abs. 1 S. 1 KomHKVO).

 

Zur Umsetzung des vom Kreistag in seiner Sitzung am 21.01.2020 beschlossenen Anbaus in Hambühren-Ovelgönne hat PSPC daher im Auftrag des Landkreises Celle untersucht, ob bei der Durchführung der Maßnahme im Rahmen von alternativen Realisierungsvarianten als öffentlich-private Partnerschaft (ÖPP) wirtschaftliche Vorteile gegenüber einer konventionellen Herstellung in Eigenregie zu erwarten sind. PSPC hat folgende Varianten miteinander verglichen:

 

-          konventionelle Eigenrealisierung;

-          Durchführung einer ÖPP-light-Variante (Fremdvergabe von Planung, Bau, Bauzwischenfinanzierung an einen Generalunternehmer) und Finanzierung über Kommunalkredit;

-          Durchführung einer ÖPP-light-Variante mit einredefreier Forfaitierung (vgl. Seite 12f.);

-          Durchführung eines ÖPP-Projektes (Planung, Bau, Bauzwischenfinanzierung sowie Instandhaltungsmaßnahmen für 25 Jahre) und Finanzierung über Kommunalkredit;

-          Durchführung eines ÖPP-Projektes mit einredefreier Forfaitierung.

 

PSPC zieht für die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung Annahmen aus einschlägiger Fachliteratur heran und nutzt statistische Werte, die sich z. B. aus der Auswertung verschiedener ÖPP-Projekte niedersachsenweit ergeben. Ergänzend ist dabei die individuelle Situation des Landkreises Celle zu beachten. Die Abteilung kreiseigener Hochbau ist mit 22 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ausgestattet, welche über langjährige Erfahrung und Expertise in verschiedensten Fachgebieten verfügen. In Zusammenarbeit mit Rahmenvertragsunternehmern ermöglicht dies schnelle Reaktionszeiten und die Ausführung von Arbeiten zu ähnlichen Preisen, wie sie ein Generalunternehmer mit Nachunternehmern vereinbaren würde. Darüber hinaus sind intern bei eigener Durchführung der Instandhaltung Synergieeffekte zu erwarten, da der Landkreis Celle ohnehin die Instandhaltung der angrenzenden Bestandsgebäude wahrnimmt. Wichtig in der Gegenüberstellung der Eigenrealisierung gegenüber verschiedenen ÖPP-Varianten waren hinsichtlich der Instandhaltung daher die Erkenntnisse, dass

 

-          die Instandhaltungskosten bei Fremdvergabe mindestens genauso hoch ausfallen wie bei der Durchführung in Eigenregie,

-          die finanziellen Risiken während der Betriebsphase für den Generalunternehmer und den Landkreis Celle in Eigenregie als gleich hoch zu bewerten sind,

-          der Personalaufwand für das Betriebscontrolling bei einer Fremdvergabe der Instandhaltung nur unwesentlich geringer ist als bei der Durchführung in Eigenregie.

 

PSPC kommt dementsprechend zu dem Ergebnis, dass aufgrund der geringen relativen Vorteilhaftigkeit von „ÖPP mit Kommunalkredit“ gegenüber „ÖPP-Light mit Kommunalkredit“ beide Varianten vorläufig als wirtschaftlich gleich anzusehen seien.

 

Aufgrund der Vorläufigkeit der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung wurden einige „weiche Faktoren“, wie beispielsweise

 

-          die Schnittstellenproblematik (Insellösung) in Bezug auf die Instandhaltung zwischen Bestandsgebäude (Leistung Landkreis) und Erweiterungsbau (Leistung ÖPP),

-          die Mittelstandsfreundlichkeit (Einbindung regionaler Unternehmen) und

-          Synergieeffekte beim Landkreis Celle aufgrund der bereits für umliegende Liegenschaften selbst durchgeführten Instandhaltung

 

nicht näher betrachtet. Unter ergänzender Bewertung dieser „weichen Faktoren“ durch den Landkreis Celle soll die Instandhaltung in Eigenregie durchgeführt und nur die Planung, der Neubau und die Bauzwischenfinanzierung an den Generalunternehmer vergeben werden.

 

PSPC wird die Ergebnisse seiner Untersuchung im Ausschuss für Gebäudewirtschaft vorstellen und dabei für Rückfragen zur Verfügung stehen.

 

 

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Rechtsgrundlage für die Zuständigkeit:

§ 58 Abs. 1 Nr. 14 NKomVG

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag

 

  1. beschließt die Aktualisierung der Investitionskosten des am 21.01.2020 beschlossenen Erweiterungsbaus des Hölty-Gymnasiums am Standort Hambühren-Ovelgönne (Westkreisgymnasium) von 27,4 Mio. € auf voraussichtlich 32 Mio. € und

 

  1. nimmt zur Kenntnis, dass die Planung, der Neubau und die Bauzwischenfinanzierung des Erweiterungsbaus als Investorenmodell ohne Beauftragung der Instandhaltung (ÖPP-light) durchgeführt wird.



 

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Finanzielle und steuerliche Auswirkungen:

Auszahlung von Beraterkosten für die Durchführung der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsuntersuchung und des Ausschreibungsmanagements               ca. 0,5 Mio. € (Haushaltsjahr 2020)

 

Auszahlung der Kosten für die Ausgleichsfläche     ca. 1 Mio. 

(Haushaltsjahr 2021)

 

Auszahlung der Kosten für den Umbau des Bestandsgebäudes  ca. 1,3 Mio. €

(Haushaltsjahr 2023)

 

Auszahlung der als ÖPP beauftragten Investitionskosten    ca. 29,2 Mio. € (Haushaltsjahr 2025)

 

Aufnahme eines Kommunalkredites i. H. v. 30,68 Mio. € (ausgehend von einem Zinssatz i. H. v. 1,2 % p.a.) im Haushaltsjahr 2025; Tilgung und Zinszahlungen in den Haushaltsjahren 2025 bis 2050 wie folgt:

-          Haushaltsjahr 2025   ca. 475.000 €

-          Haushaltsjahr 2026 bis 2049  ca. 1.421.000 € p. a.

-          Haushaltsjahr 2050   ca. 947.000 €

 

 

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Anlage:

Wirtschaftlichkeitsuntersuchung Westkreisgymnasium

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Wirtschaftlichkeitsuntersuchung Westkreisgymnasium (1471 KB)