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Vorlage - 0109/2019-1-1  

Betreff: Schulentwicklung im Bereich der Oberschulen
hier: Anbau am Schulgebäude der Oberschule Bergen, Punkt 4.5 des Konzeptes Schullandschaft, Ergänzung zur Kaufoption durch die Stadt Bergen, Ergänzung zur Vorlage 0109/2019-1
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
0109/2019-1
Federführend:Dez. IV - Amt für zentrale Dienste, Liegenschaften und Sportförderung Beteiligt:Dez. I - Amt für Finanzwirtschaft
Beratungsfolge:
Ausschuss für Gebäudewirtschaft Vorberatung
02.09.2020 
des Ausschusses für Gebäudewirtschaft ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss Vorberatung
Kreistag Entscheidung
09.09.2020 
Sondersitzung des Kreistages ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

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Kurze Sachdarstellung:

Der Kreistag beschloss am 04.12.2019 einen Anbau an der Oberschule Bergen in Höhe von 5 Mio. € sowie die Auflösung der Außenstelle der Oberschule Bergen zum Schuljahresende 2023/2024. Dieser Beschluss ist an die Voraussetzungen geknüpft, dass die Stadt Bergen die Außenstelle der Oberschule Bergen zu einem Preis von 500.000 € vom Landkreis Celle erwirbt und seitens der Stadt Bergen eine kleinere Fläche für 65.000 € an den Landkreis für die räumliche Erweiterung der Schule veräußert wird. Der Kaufpreis i. H. v. 500.000 € ist lt. Beschluss vom 04.12.2019 fällig, sobald eine Verwertung der Fläche der Liegenschaft der Außenstelle erfolgt ist, spätestens jedoch 10 Jahre nach Eigentumsübertragung. Bei einem Abriss der Außenstelle sieht der Beschluss eine Erstattung an die Stadt Bergen für die ihr entstehenden Abrisskosten zu 50 %, maximal aber 90.000 Euro vor.

 

Der Rat der Stadt Bergen hat in der Sitzung vom 09.07.2020 den Verkauf einer Teilfläche des Schwimmbadgeländes für die Erweiterung der Oberschule Bergen zum Preis von 65.000 € an den Landkreis Celle beschlossen. Damit ist der geplante Anbau flächenmäßig möglich. Der für den Anbau ebenfalls vorausgesetzte Beschluss zum Ankauf der Außenstelle zum Preis von 500.000 € wurde vom Rat der Stadt Bergen jedoch nicht gefasst. Eine Entscheidung zum Ankauf dieser Liegenschaft vom Landkreis Celle könne nach Auskunft der Stadt Bergen erst nach Fertigstellung der dortigen Schullandschaftsplanung ggf. im Jahr 2021 erfolgen.

 

Die am 04.12.2020 vom Kreistag beschlossenen Voraussetzungen zum Erweiterungsbau der Oberschule Bergen sind daher derzeit nicht erfüllt. Der Erweiterungsbau ist jedoch von großer Bedeutung für die Attraktivität des Schulstandortes Bergen. Die Auflösung der Außenstelle ist ohne den Erweiterungsbau nicht möglich. Insoweit wird auf die Vorlage 0109/2019 verwiesen. Um den Erweiterungsbau zeitlich wie geplant realisieren zu können, ist es notwendig, die Voraussetzung des Ankaufes der Außenstelle durch die Stadt Bergen entfallen zu lassen.

 

Da bislang keine Nachnutzung der Außenstelle durch den Landkreis Celle vorgesehen ist, wird die Liegenschaft nach Fertigstellung des Anbaues und Auflösung der Außenstelle auf dem allgemeinen Immobilienmarkt zum Kauf angeboten. Das Areal ist im existierenden Bebauungsplan zur Schulnutzung ausgewiesen. Eine Veränderung des Bebauungsplanes obliegt dem künftigen Investor. Ggf. wird zur Vermarktung ein Immobilienmakler hinzugezogen.

 

 

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Rechtsgrundlage für die Zuständigkeit:

§ 58 Abs. 1 Nr. 14 NKomVG

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt

 

  1. eine Änderung seines Beschlusses vom 04.12.2019 zum Anbau der Oberschule Bergen (Beschlussvorlage 0109/2019) dahingehend, dass der Anbau nicht an die Voraussetzung geknüpft wird, dass die Stadt Bergen die Außenstelle erwirbt.

 

  1. Nach der schulorganisatorischen Auflösung der Außenstelle der Oberschule Bergen (voraussichtlich zum Schuljahresende 2023/2024) vermarktet und verkauft der Landkreis Celle die Außenstelle der Oberschule Bergen, soweit keine andere Nutzung der Liegenschaft durch den Landkreis Celle erfolgt.



 

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Finanzielle und steuerliche Auswirkungen:

 

Einzahlung im Haushaltsjahr 2024 aufgrund des Verkaufes der Außenstelle in Höhe von mindestens 500.000 €.

 

Auszahlung ÖPP-Beratung    ca. 100.000 € (Haushaltsjahr 2020, Deckung aus Minderauszahlungen Anbau-Käthe-Kollwitz-Schule)

 

Auszahlung der Investitionskosten   ca. 5 Mio. € (Haushaltsjahr 2023)

 

Im Übrigen wird auf die Vorlage 0109/2019-1 verwiesen.

 

 

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Anlage:

 

 

Stammbaum:
0109/2019   Schulentwicklung im Bereich der Oberschulen hier: Einrichtung von Schulbezirken für die Oberschulen Bergen und Hermannsburg sowie Anbau am Schulgebäude der Oberschule Bergen, Punkt 4.5 des Konzeptes Schullandschaft   Dez. IV - Amt für Bildung, Kultur und ÖPNV   Beschlussvorlage
0109/2019-1   Schulentwicklung im Bereich der Oberschulen hier: Einrichtung von Schulbezirken für die Oberschulen Bergen und Hermannsburg sowie Anbau am Schulgebäude der Oberschule Bergen, Punkt 4.5 des Konzeptes Schullandschaft, Ergänzung zur Kaufoption durch die Stadt Bergen, Ergänzung zur Vorlage 0109/2019   Dez. IV - Amt für Bildung, Kultur und ÖPNV   Beschlussvorlage
0109/2019-1-1   Schulentwicklung im Bereich der Oberschulen hier: Anbau am Schulgebäude der Oberschule Bergen, Punkt 4.5 des Konzeptes Schullandschaft, Ergänzung zur Kaufoption durch die Stadt Bergen, Ergänzung zur Vorlage 0109/2019-1   Dez. IV - Amt für zentrale Dienste, Liegenschaften und Sportförderung   Beschlussvorlage