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Vorlage - 0123/2020  

Betreff: Wirtschaftlichkeitsvergleich und Umsetzung des Erweiterungsbaus an der Oberschule Bergen (ÖPP-light)
Status:öffentlich  
Federführend:Dez. IV - Amt für zentrale Dienste, Liegenschaften und Sportförderung Beteiligt:Dez. I - Amt für Finanzwirtschaft
Beratungsfolge:
Ausschuss für Gebäudewirtschaft Vorberatung
02.09.2020 
des Ausschusses für Gebäudewirtschaft zur Kenntnis genommen   
Kreisausschuss Entscheidung

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1 zu TOP 6 Ergebnisbericht WV_ObS Bergen_

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Kurze Sachdarstellung:

Die Haushaltswirtschaft ist sparsam und wirtschaftlich zu führen (§ 110 Abs. 2 NKomVG). Vor Investitionen von erheblicher finanzieller Bedeutung soll durch einen Wirtschaftlichkeitsvergleich unter mehreren in Betracht kommenden Möglichkeiten die wirtschaftlichste Lösung ermittelt werden (§ 12 Abs. 1 S. 1 KomHKVO).

 

Die PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH hat daher im Auftrag des Landkreises Celle untersucht, ob bei der Durchführung der o.g. Maßnahme im Rahmen einer alternativen Realisierungsvariante als Generalunternehmermodell (GU-Modell) wirtschaftliche Vorteile gegenüber einer konventionellen Herstellung in Eigenregie zu erwarten sind. Der Wirtschaftlichkeitsvergleich umfasst

-          die konventionelle Realisierung in Eigenregie mit Einzelgewerkvergabe und

-          die Bündelung der Planungs- und Bauleistung durch einen Generalunternehmer.

 

Bei beiden Modellen wird von einer sukzessiven Bezahlung im Rahmen der Baurealisierung ausgegangen. Eine Bauzwischenfinanzierung wird demgegenüber von PD nicht als vorteilhafter betrachtet (vgl. Seiten 4 u.5) und demzufolge nicht weiter untersucht.

 

Bei der konventionellen Realisierung werden sämtliche Planungsleistungen ausgeschrieben und die Baumaßnahme gewerkeweise vergeben und bezahlt.

 

Bei dem GU-Modell wird die Planungs- und Bauleistung an einen Generalunternehmer vergeben. Dieser erhält für seine Leistungen nach Planung und Realisierung des Projektes in Abschlagszahlungen die vereinbarte Auftragssumme.

 

Der Wirtschaftlichkeitsvergleich hat ergeben, dass die Gesamtkosten bei einer konventionellen Realisierung des Erweiterungsbaus 5.456.426 € betragen würden. Die Gesamtkosten des GU-Modells liegen demgegenüber bei 5.161.814 €. Somit hat das GU-Modell einen Gesamtkostenvorteil von 294.612 €. Dies entspricht einem relativen Vorteil von 5,40 %.

 

Der Kostenvorteil entsteht durch Einsparungen im Bereich Baukosten, Transaktionskosten sowie bei den Risikokosten:

 

Die Baukosten bei einer konventionellen Beschaffung würden 4.808.133 € betragen. Das GU-Modell ermöglicht hier Einsparungen i. H. v. ca. 200.000 €. Die Baukosteneinsparung entsteht durch optimierte Schnittstellen, unternehmerisches Know-How, eine kostenoptimierte Planung und Preiskalkulation sowie durch die Angebotsoptimierung. Die Effizienzvorteile ergeben sich im Vergleich zur konventionellen Beschaffung im Wesentlichen durch die im Wettbewerb stehende Gesamtwirtschaftlichkeit der Investition.

 

Die Transaktionskosten der konventionellen Beschaffung würden 562.592 € betragen. Hier können mit dem GU-Modell ca. 63.000 € eingespart werden. Als Transaktionskosten werden hier die Kosten für die Vergabeverfahren (Planungs- und Bauleistungen) sowie Aufwände für Projektsteuerung bzw. Projekt-Controlling sowie weitere originäre Bauherrenleistungen betrachtet. Die Einsparungen des GU-Modells resultieren hauptsächlich aus der verringerten Anzahl von Vergabeverfahren.

 

Auch bei einer Risikobetrachtung wird das GU-Modell als vorteilhafter dargestellt. Das Schnittstellenrisiko zwischen Planung und Bau wird zum Großteil auf den Generalunternehmer übertragen. Da der Generalunternehmer einen Großteil des Planungsprozesses übernimmt, ist dieser auch für sämtliche Risiken, die sich aus dieser Planung für den Bau ergeben, verantwortlich. Das Insolvenzrisiko trägt der Landkreis Celle nur für den Generalunternehmer, nicht aber für die ausführenden Unternehmen. Aus den vorgenannten Gründen ergibt sich bei der Risikobetrachtung in dem GU-Modell eine Einsparung von rd. 32.000 € gegenüber der Eigenrealisierung.

 

Der Wirtschaftlichkeitsvergleich ist als Anlage beigefügt.

 

 

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Rechtsgrundlage für die Zuständigkeit:

§ 76 Abs. 2 NKomVG

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Kreisausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Planung und der Neubau des Erweiterungsbaus der Oberschule Bergen durch einen Generalunternehmer durchgeführt werden (ÖPP-light ohne Bauzwischenfinanzierung).



 

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Finanzielle und steuerliche Auswirkungen:

Auszahlung ÖPP-Beratung    ca. 100.000 € (Haushaltsjahr 2020, Deckung aus Minderauszahlungen Anbau-Käthe-Kollwitz-Schule)

 

Auszahlung der Investitionskosten   ca. 5 Mio. € (Haushaltsjahr 2023)

 

Der Haushaltsplan 2021/2022 wird entsprechend angepasst.

 

 

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Anlage:

Wirtschaftlichkeitsvergleich

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1 zu TOP 6 Ergebnisbericht WV_ObS Bergen_ (1063 KB)