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Vorlage - 0124/2020  

Betreff: Wirtschaftlichkeitsvergleich und Umsetzung des beschlossenen Erweiterungsbaus an der Paul-Klee-Schule in Celle (ÖPP-light)
Status:öffentlich  
Federführend:Dez. IV - Amt für zentrale Dienste, Liegenschaften und Sportförderung Beteiligt:Dez. I - Amt für Finanzwirtschaft
Beratungsfolge:
Ausschuss für Gebäudewirtschaft Vorberatung
02.09.2020 
des Ausschusses für Gebäudewirtschaft zur Kenntnis genommen   
Kreisausschuss Entscheidung

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1 zu TOP 7 - Wirtschaftlichkeituntersuchung Paul-Klee-Schule

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Kurze Sachdarstellung:

Die Haushaltswirtschaft ist sparsam und wirtschaftlich zu führen (§ 110 Abs. 2 NKomVG). Vor Investitionen von erheblicher finanzieller Bedeutung soll durch einen Wirtschaftlichkeitsvergleich unter mehreren in Betracht kommenden Möglichkeiten die wirtschaftlichste Lösung ermittelt werden (§ 12 Abs. 1 S. 1 KomHKVO).

 

Zur Umsetzung des Beschlusses des Kreistages vom 25.06.2020 (Beschlussvorlage 0107/2019-1) zur baulichen Erweiterung der Paul-Klee-Schule am Hauptstandort Celle hat das Amt für zentrale Dienste, Liegenschaften und Sportförderung daher erstmalig selbst einen Wirtschaftlichkeitsvergleich vorgenommen. Es wurde untersucht, ob bei der Durchführung der o.g. Maßnahme im Investorenmodell gegenüber einer konventionellen Herstellung in Eigenregie wirtschaftliche Vorteile zu erwarten sind. Folgende Varianten wurden miteinander verglichen:

 

-          konventionelle Eigenrealisierung

-          Durchführung der Planung, des Neubaus und der Bauzwischenfinanzierung durch einen Generalunternehmer (ÖPP-light-Variante) und Finanzierung über Kommunalkredit

-          Durchführung der Planung, des Neubaus und der Bauzwischenfinanzierung durch einen Generalunternehmer (ÖPP-light-Variante) mit einredefreier Forfaitierung

 

Die Übertragung der Instandhaltungsarbeiten ist für die Erweiterung der Paul-Klee-Schule schwierig umsetzbar, da es sich nicht um ein autarkes Gebäude handelt. Es gibt Anbindungen sämtlicher Infrastruktur des Gebäudeteils an den Bestand, sodass Schnittpunkte der Instandhaltung zu einem hohen Abstimmungsbedarf und umfänglichen Vertragsumfang führen würden. Diese Variante wurde daher bei der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung nicht untersucht.

 

Die Untersuchung hat ergeben, dass die Durchführung der Planung, des Neubaus und der Bauzwischenfinanzierung als Investorenmodell mit der Finanzierung über einen Kommunalkredit die wirtschaftlichste Variante mit einer relativen Vorteilhaftigkeit von 7,48% darstellt. Die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung ist in der Anlage beigefügt.

 

 

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Rechtsgrundlage für die Zuständigkeit:

§ 76 Abs. 2 NKomVG

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Kreisausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Planung, der Neubau und die Bauzwischenfinanzierung des Erweiterungsbaus an der Paul-Klee-Schule in Celle als Investorenmodell (ÖPP-light) durchgeführt wird.



 

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Finanzielle und steuerliche Auswirkungen:

Auszahlung der Beraterkosten für die Durchführung des Ausschreibungsmanagements ca. 100.000 € (verteilt auf die Haushaltsjahre 2021 bis 2023)

 

Auszahlung der Investitionskosten ca. 5,3 Mio.€ (Haushaltsjahr 2024)

 

Aufnahme eines Kommunalkredites im Haushaltsjahr 2025; Tilgung und Zinszahlungen in den Haushaltsjahren 2025 bis 2050 von jährlich ca. 245.000 

 

Für die Deckung der Auszahlungen werden die - wie bereits mit der Vorlage 0107/2019-1 durch den Kreistag beschlossen – finanziellen Mittel für die Käthe-Kollwitz-Schule verwendet. Die bereits im Haushaltsjahr 2020 zur Verfügung stehenden Finanzmittel werden für die Beraterkosten der Durchführung des Ausschreibungsmanagements verwendet; die verbleibenden geplanten 6 Mio. € (über die Haushaltsjahre 2021 bis 2023) werden in der mittelfristigen Finanzplanung des Doppelhaushaltes 2021/2022 entsprechend angepasst.

 

 

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Anlage:

Wirtschaftlichkeituntersuchung Paul-Klee-Schule

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1 zu TOP 7 - Wirtschaftlichkeituntersuchung Paul-Klee-Schule (762 KB)