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Vorlage - 0126/2020  

Betreff: AN0123/2016-2021 Vorübergehender Beförderungsstopp in der Kreisverwaltung während der Corona Krise; Antrag der WG-Fraktion vom 14.05.2020
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
An0123/2016-2021
Federführend:Dez. I - Personalamt   
Beratungsfolge:
Kreisausschuss Vorberatung
Personalausschuss Vorberatung
Kreistag Entscheidung
09.09.2020 
Sondersitzung des Kreistages ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Antrag der WG-Fraktion vom 14.05.2020

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Kurze Sachdarstellung:

 

Der von der WG-Fraktion beantragte vorübergehende Beförderungsstopp wäre das falsche Signal sowohl an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung als auch an potentielle Bewerberinnen und Bewerber auf zu besetzende Stellen.

 

Bei den für die Beförderung vorgesehenen Beamtinnen und Beamten wurden die entsprechenden Dienstposten inklusive der höheren Wertigkeit der Stellen überwiegend bereits übertragen, dies auch teilweise seit mehreren Jahren. D.h. die Beamtinnen und Beamten nehmen die Tätigkeiten mit einer höheren Wertigkeit bereits wahr, werden aber aktuell lediglich entsprechend ihrem niedrigen Statusamt besoldet. Die Beförderung ist damit nur eine konkludente Folge für die Beamten bzw. den Beamten, die sich aufgrund der Wertigkeit der Stelle ergibt und keine freiwillige Zusatzleistung. 

Tarifbeschäftigte haben im Gegensatz zu den Beamtinnen und Beamten aufgrund der Tarifautomatik einen Anspruch auf Höhergruppierung, so dass es nicht möglich ist, wie im Antrag vorgeschlagen, auf Höhergruppierungen zu verzichten. Die bereits durch die tarifrechtliche und beamtenrechtliche bestehende Ungleichbehandlung würde durch einen Beförderungsstopp noch weiter verschärft werden.

 

Darüber hinaus vertrauen auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei erfolgreicher Bewerbung auf einen höheren Dienstposten und erfolgreicher Bewährung auf der höheren Stelle auf eine Beförderung (auch ohne ausdrücklichen Anspruch). Sofern diese Möglichkeit der Beförderung von vorneherein ausgeschlossen wird, kann mit dem Weggang von Beamtinnen und Beamten gerechnet werden, die sich auf die zahlreichen höher bewerteten Stellenausschreibungen in der Umgebung bewerben können.

 

Von besonderer Bedeutung ist, dass viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der besonderen Zeit der Corona Krise unermüdlichen Einsatz und außerordentliche Arbeit geleistet haben. Gerade in Zeiten solcher Herausforderungen würde eine solche Maßnahme zur fehlenden Motivation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beitragen und den Wunsch nach einem Wechsel zu einem anderen Dienstherrn verstärken. 

 

Zusätzlich würde sich ein Beförderungsstopp nachteilig für die gesamte Personalgewinnung erweisen, da Bewerberinnen und Bewerber sich auf einen Dienstposten beim Landkreis Celle mit der Aussicht auf eine Beförderung bewerben. Sofern in der Stellenausschreibung zwar die Wertigkeit der Stelle entsprechend aufgeführt ist, jedoch auf die fehlende Beförderungsmöglichkeit hingewiesen wird, würde sich die Bewerbungssituation zu Zeiten eines ohnehin bestehenden Fachkräftemangels und mangelnden geeigneten Bewerbungen noch weiter zuspitzen.

 

Im Übrigen sind die für die Beförderung erforderlichen finanziellen Mittel bereits im Haushalt 2020 berücksichtigt worden.

 

 

 

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Rechtsgrundlage für die Zuständigkeit:

 

§ 107 Abs. 4 NKomVG

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt, den Antrag der WG-Fraktion vom 14.05.2020, einen vorübergehenden Beförderungsstopp während der Corona Krise einzurichten, abzulehnen.


 

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Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Antrag der WG-Fraktion vom 14.05.2020 (110 KB)    
Stammbaum:
An0123/2016-2021   Vorübergehender Beförderungsstopp in der Kreisverwaltung während der Corona Krise; Antrag der WG-Fraktion vom 14.05.2020   LR/Dez. I - Landratsbüro   Antrag
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