Inhalt

Vorlage - 0128/2020  

Betreff: Änderung der §§ 5 und 9 der Hauptsatzung des Landkreises Celle
Status:öffentlich  
Federführend:LR/Dez. I - Landratsbüro   
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
Kreistag
09.09.2020 
Sondersitzung des Kreistages ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung
Synopse

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Kurze Sachdarstellung:

  1. Änderung des § 5 Abs. 2 Satz 1 der Hauptsatzung:

Im Zuge der Genehmigung des vom Kreistag am 24.06.2020 beschlossenen Nachtragshaushaltsplanes wurde beim Niedersächsischen Innenministerium festgestellt, dass die Hauptsatzung des Landkreises Celle bezüglich der Beamten auf Zeit in § 5 Abs. 2 eine nicht hinreichend präzisierte Formulierung enthält, die noch einer Mustersatzung des Innenministeriums entstammt und von diesem genehmigt wurde, jedoch zwischenzeitlich nicht mehr ausreichend ist. Der Nachtragshaushalt mit dem Nachtragsstellenplan des Landkreises Celle wurde dessen ungeachtet genehmigt.

Mit Erlass vom 29.07.2020 hat das Innenministerium verfügt, dass in der Hauptsatzung nicht nur eine abstrakte Möglichkeit für die Berufung weiterer Beamter auf Zeit eingeräumt werden kann, sondern vielmehr die genaue Anzahl der Kreisrätinnen und Kreisräte festzulegen sei. Da der Kreistag mit dem Nachtragsstellenplan bereits die Einrichtung der dritten Wahlbeamtenstelle für Kreisrätinnen und Kreisräte beschlossen hat, ist die Anzahl der drei weiteren Kreisräte nun in der Hauptsatzung aufzunehmen.

 

  1. Änderung des § 9 der Hauptsatzung:

Die bisherige Regelung über Verkündigungen und Bekanntmachungen ist sehr detailiert, kompliziert und entspricht nicht mehr den aktuellen Erfordernissen, die an die Handlungsfähigkeit der Kreisverwaltung gestellt werden. So wurde beispielsweise im Zuge der ersten Phase der Coronaverordnungen deutlich, dass der Landkreis sehr kurzfristig von einem Tag auf den anderen eine Verordnung veröffentlichen musste, dies aber nicht möglich war, weil für die nächste Ausgabe der örtlichen Tageszeitung hinsichtlich der Anzeigen bereits Redaktionsschluss war und eine kurzfristige Änderung nicht mehr vorgenommen werden konnte. Um solche Umstände zu vermeiden erfolgen zukünftig, soweit nicht anders vorgeschrieben, alle Bekanntmachungen und Verkündungen des Landkreises Celle im Amtsblatt für den Landkreis Celle. Das Amtsblatt wird vom Landkreis Celle herausgegeben, das Erscheinen der einzelnen Ausgaben kann daher von ihm selbst bestimmt werden. Es kann von allen Bürgern kostenfrei bezogen werden und wird derzeit allein an rund 500 Personen elektronisch verschickt. Es wird zudem auf der Homepage des Landkreises Celle veröffentlicht und ist damit für interessierte Personen jederzeit einsehbar.

Soweit es bei den Veröffentlichungen und Bekanntmachungen des Landkreises um die Öffentlichkeit interessierende Dinge geht, werden diese in Hinweisen oder Pressemitteilungen des Landkreises an alle lokalen Print- und Onlinemedien zur redaktionellen Bearbeitung gegeben.

 

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Rechtsgrundlage für die Zuständigkeit:

§ 58 Abs. 1 Nr. 5 i.V.m. § 12 Abs. 2 NkomVG

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt die in der Anlage beigefügte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Landkreises Celle.



 

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Finanzielle und steuerliche Auswirkungen:

Durch die Änderung der Veröffentlichungspraxis können jährlich rund 7.500 € eingespart werden.

 

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Anlagen:

-          1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung des Landkreises Celle

-          Synopse

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung (45 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Synopse (47 KB)