Vorlage - 0132/2020
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Kurze Sachdarstellung:
Herr Marquardt hat mit Schreiben vom 21.08.2020, eingegangen beim Landkreis am 24.08.2020, mit sofortiger Wirkung auf sein Kreistagsmandat verzichtet. Die erste Ersatzperson für den bei der Kreiswahl 2016 durch Personenwahl gewählten Abgeordneten im Wahlbereich 4, Herr Peter Rabe aus Bergen wurde benachrichtigt und gebeten mitzuteilen, ob er das Mandat annimmt. Soweit er die Annahme erklärt, kann der Sitzübergang durch den Kreistag festgestellt werden.
Sofern Herr Rabe das Mandat nicht annimmt, würde die nächste Ersatzperson aus der Liste benachrichtigt. Die wäre Herr Günther Lange. Soweit bis zur Kreistagssitzung die Annahmeerklärung vorliegt, kann der Sitzübergang durch den Kreistag festgestellt werden.
Gemäß § 52 Abs. 2 2. Halbsatz NKomVG ist Herrn Marquardt im Rahmen der Feststellung der Sitznachfolge im Kreistag Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Herr Marquardt wurde hierüber schriftlich informiert.
Rechtsgrundlage für die Zuständigkeit:
§ 52 Abs. 2 NkomVG
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag stellt fest, dass der Kreistagsabgeordnete Wolfgang Marquardt durch Verzicht sein Mandat verliert und der frei gewordene Sitz auf die nächste zur Annahme bereite Ersatzperson übergeht.
Finanzielle und steuerliche Auswirkungen:
keine