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Vorlage - 0133/2020  

Betreff: Nachwahl einer oder eines zweiten stellvertretenden Kreistagsvorsitzenden
Status:öffentlich  
Federführend:LR/Dez. I - Landratsbüro   
Beratungsfolge:
Kreistag
09.09.2020 
Sondersitzung des Kreistages ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

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Kurze Sachdarstellung:

Der Kreistag hat in seiner konstituierenden Sitzung am 03.11.2016 festgelegt, dass es für den Kreistagsvorsitzenden eine oder einen ersten und zweiten Stellvertreter gibt. Der bisherige zweite stellvertretende Kreistagsvorsitzende Wolfgang Marquardt hat mit Schreiben vom 21.08.2020, eingegangen beim Landkreis Celle am 24.08.2020, sein Kreistagsmandat niedergelegt. Dadurch wird auch die bisher von ihm wahrgenommene Aufgabe des zweiten stellvertretenden Kreistagsvorsitzenden vakant und der Kreistag hat durch Wahl eine oder einen Nachfolger zu wählen.

 

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Rechtsgrundlage für die Zuständigkeit:

§ 61 Abs. 1 Satz 3 NKomVG

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag wählt aus seiner Mitte eine neue zweite Vertretung des Kreistagsvorsitzenden.

 

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Finanzielle und steuerliche Auswirkungen:

keine

 

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