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Vorlage - 0134/2020  

Betreff: Weitere Absenkung der Mindestentfernung für die Schülerbeförderung
Status:öffentlich  
Federführend:Dez. IV - Amt für Bildung, Kultur und ÖPNV   
Beratungsfolge:
Schul- und Kulturausschuss Vorberatung
16.09.2020 
des Schul- und Kulturausschusses geändert beschlossen   
Kreisausschuss Vorberatung
Kreistag Entscheidung
26.10.2020 
des Kreistages geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Kurze Sachdarstellung:

Die durch den Kreistag am 5. März 2019 beschlossene Absenkung der Mindestentfernung für die Schülerbeförderung wurde zum 1. August 2019 durch die 6. Änderungssatzung umgesetzt. Durch die Absenkung der Km-Grenze im Primarbereich auf einheitlich 2,5 km, im Sekundarbereich I einheitlich auf 4 km und im Sekundarbereich II – berufsbildende Schulen – auf 6 km erhielten rund 486 Schülerinnen und Schüler (SuS) zusätzlich einen Anspruch auf kostenfreie Schülerbeförderung. Die Worst-Case-Schätzung der Mehraufwendungen unter den o.g. Voraussetzungen belief sich auf rund 1.236.000 Euro pro Jahr. Die tatsächlichen Aufwendungen der Absenkung der Mindestentfernung in der Schülerbeförderung belaufen sich nun auf ca. 700.000 Euro.

 

Ursachen für die geringeren Aufwendungen:

 

-          Nicht alle anspruchsberechtigten SuS haben das Angebot im vollen Umfang in Anspruch genommen.

-          Coronabedingte Ausfallzeiten schmälern den zu erstattenden Betrag.

-          In der Kleinbusbeförderung ist ebenfalls eine geringere Inanspruchnahme zu verzeichnen.

-          Im abgelaufenen Schuljahr wurden nur vier statt acht zusätzliche Fahrzeuge benötigt.

-          Die zusätzlich benötigten Fahrzeuge wurden durch die CeBus nicht neu beschafft, sondern nur angemietet.

 

Mit der o.a. Kreistagentscheidung vom 5. März 2019 wurde die Verwaltung zudem beauftragt, eine weitere Absenkung der Mindestentfernung gemäß erweiterten Vorschlages des Schul- und Kulturausschusses vom 27. Februar 2019 auf anfallende Kosten sowie dessen Realisierung hin zu überprüfen. Das Ergebnis der Überprüfung soll bis zur Haushaltsberatung für den Haushalt 2020 vorliegen. Der Vorschlag des Schul- und Kulturausschusses umfasste eine weitere Absenkung der Mindestentfernung für die Schülerbeförderung wie folgt:

 

-          Absenkung Primarbereich auf einheitlich 2 km

-          Absenkung Sekundarbereich I für die Klassen 5 bis 7 auf 3 km

-          Für die SuS des Sekundarbereiches I in den Klassen 8 bis 10 bleibt die Mindestentfernung bei 4 km und bei Schülerinnen und Schüler des Sekundarbereichs II – berufsbildende Schulen – bei 6 km.

 

Für die Berechnung der Kapazitäten musste wiederum davon ausgegangen werden, dass 100% der zusätzlich anspruchsberechtigten SuS das Angebot im vollen Umfang annehmen und bisher noch nicht den Bus in Anspruch genommen haben (Worst-Case-Szenario). Die zusätzlich eingesetzten Fahrzeuge müssen den geforderten qualitativen Anforderungen des Verkehrsvertrages, insbesondere in Bezug auf Alter, Ausstattung und Abgasnormen der Fahrzeuge entsprechen. Durch die Absenkung der Km-Grenzen auf die vorstehend genannten Werte würden rund 830 SuS zusätzlich einen Anspruch auf kostenfreie Schülerbeförderung erhalten. Dadurch würden Mehraufwendungen von rund 1.439.307 Euro pro Jahr für den Landkreis entstehen. Davon entfallen Kosten in Höhe von 1.080.000 Euro auf Betriebsmittel, Personal und Abschreibungen der neu zu beschaffenden Fahrzeuge (elf zusätzliche Gelenkomnibusse, 2 Solobusse, 3 Kleinbusse, sechs nicht mehr benötigte Solobusse werden kostenmindernd berücksichtigt). In Höhe von 359.307 Euro fielen Aufwendungen für die Ausstellung der Schülersammelzeitkarten oder die Erstattung der notwendigen Aufwendungen an die Erziehungsberechtigten an. Die Kostensteigerung im Vergleich zur letzten Absenkung der Mindestentfernung für die Schülerbeförderung zum 1. August 2019 ist durch den Einsatz weiterer Fahrzeuge zu erklären. Des Weiteren sind in verschiedenen Ortschaften kurze Verbindungen innerhalb dieser Ortschaften hinzugekommen, so dass neue Verbindungen geschaffen werden müssten. Zum Beispiel wären ca. 24 SuS an der Manfred-Holz- Grundschule Hambühren erstmals anspruchsberechtigt. Hier gibt es derzeit keine geeignete ÖPNV-Anbindung. Gleiches gilt für die Waldweg-Grundschule, in deren Einzugsbereich ca. 15 zusätzliche SuS neu zu verzeichnen wären.

 

Aufgrund der Corona-Pandemie und den damit einhergehenden Hygiene- und Abstandsregeln schlägt die Verwaltung vor, die Entscheidung über die weitere Absenkung der Mindestentfernung für die Schülerbeförderung bis Herbst 2021 zu vertagen, um nicht noch mehr SuS in den ohnehin ausgelasteten Bussen befördern zu müssen.

 

In finanzieller Hinsicht sollte zudem die weitere Situation der CeBus abgewartet werden. Die Einnahmeverluste durch die Corona-Pandemie sind noch nicht vollends abzuschätzen. Fraglich ist, ob und wenn ja in welchem Umfang kreiseigene Mittel zum Ausgleich der Einnahmedefizite zum Einsatz kommen müssen. Die Mittel des Bundes für den ÖPNV-Rettungsschirm sind nur für das Jahr 2020 vorgesehen. Ob die Bundes- und Landesmittel insgesamt ausreichend bemessen sind, um den entstandenen Schaden ausgleichen zu können, wird frühestens nach der Prüfung der Verwendungsnachweise (Einreichungsfrist September 2021) durch das Land Niedersachsen und der danach erfolgenden Spitzabrechnung feststehen.

 

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Rechtsgrundlage für die Zuständigkeit:

§ 58 Abs. 1 Nr. 5 NKomVG

 

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt, die Entscheidung über die weitere Absenkung der Mindestentfernung für die Schülerbeförderung bis zum Herbst 2021 zu vertagen.


 

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Finanzielle und steuerliche Auswirkungen:

Keine

 

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Anlage:

Keine

 

Stammbaum:
0134/2020   Weitere Absenkung der Mindestentfernung für die Schülerbeförderung   Dez. IV - Amt für Bildung, Kultur und ÖPNV   Beschlussvorlage
0134/2020-1   Weitere Absenkung der Mindestentfernung für die Schülerbeförderung   Dez. IV - Amt für Bildung, Kultur und ÖPNV   Beschlussvorlage