Vorlage - 0074/2020-1
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Kurze Sachdarstellung:
Der Kreistag hatte sich zunächst am 21.01.2020 im Rahmen der Umzugsentscheidung des Hölty-Gymnasiums gegen eine Ausnahmeregelung für Geschwisterkinder entscheiden. Um der Schule Planungssicherheit im Hinblick auf die zu erwartenden Schülerzahlen zu geben, bereits zu Beginn eine gute Zügigkeit zu erzielen und zeitgleich eine Entlastung an den Celler Gymnasien zu erreichen, wurde die Einrichtung eines Schulbezirks für die Schülerinnen und Schüler aus dem Westkreis beschlossen.
Auf Antrag des Kreiselternrates wurde die Thematik erneut beraten und der Kreistag hat am 25.06.2020 beschlossen, dem Antrag des Kreiselternrates zu folgen. Demnach soll eine Änderung der Schulbezirkssatzung erfolgen, nach der die Aufnahme von Geschwisterkindern aus dem Westkreis an den Celler Gymnasien grundsätzlich gestattet wird. Die Änderung soll auf 5 Jahre befristet sein.
Rechtsgrundlage für die Zuständigkeit:
§ 58 Abs. 1 Nr. 5 NKomVG
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt die 10. Änderung der Schulbezirkssatzung in der anliegenden Fassung.
Finanzielle und steuerliche Auswirkungen:
Die Kosten der Schülerbeförderung hängen von der Anzahl der Schüler und deren Wohnort ab und lassen sich daher nicht beziffern.
Anlage:
Änderung der Schulbezirkssatzung; Antrag des Kreiselternrates vom 28.02.2020
Lesefassung der 10. Änderung
Änderungssatzung – 10. Änderung
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | Änderung Schulbezirkssatzung; Antrag des Kreiselternrates vom 28.02.2020 (47 KB) | |||
2 | öffentlich | Lesefassung der 10. Änderung (195 KB) | |||
3 | öffentlich | Änderungssatzung - 10. Änderung (195 KB) |
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