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Vorlage - An0140/2016-2021VO  

Betreff: Partnergewinnung für die Gründung eines Landschaftspflegeverbandes; Antrag der GRÜNE-Fraktion vom 05.11.2020
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
An0140/2016-2021
Federführend:Dez. III - Amt für Umwelt und ländlichen Raum   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt und ländlichen Raum Vorberatung
23.06.2021 
des Ausschusses für Umwelt und ländlichen Raum (offen)   
Kreisausschuss Entscheidung

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Antrag - An0140-2016-2021 Partner für Gründung eines Landschaftspflegeverbands gewinnen

Kurze Sachdarstellung:

 

Die Kreistagsfraktion von Bündnis 90 / Die Grünen beantragte mit anl. Antrag An0140/2016-2021 vom 05.11.2020, „dass der Landkreis Celle mit dem Ziel der Einrichtung die Gründung eines Landschaftspflegeverbands prüft“ und „dazu Vertretende der Land- und Forstwirtschaft und des Naturschutzes aktiv“ anspricht. „Über das Ergebnis der Gespräche wird im Umweltausschuss berichtet.“

 

Die Gründung eines Landschaftspflegeverbands wird abgelehnt, weil die Aktion Fischotterschutz e.V. und der Angelverband Niedersachsen e.V. ein Vorkonzept für eine „Ökologische Station Südheide“ erstellt haben, das eine Vor-Ort-Betreuung von Natura 2000-Gebieten in den Landkreisen Gifhorn und Celle beinhaltet. Es haben seitens der beiden Verbände Gespräche mit den beiden Landkreisen und wichtigen Interessenverbänden wie dem Landvolk stattgefunden. Die Gründung einer Ökologischen Station wird vom Landkreis Celle begrüßt. Die Ökologische Station kann einen wesentlichen Beitrag zur Umsetzung von Maßnahmen in den Natura 2000-Schutzgebieten, einzelnen weiteren Schutzgebieten und des Nds. Weges leisten, insbesondere als Ansprechpartner für Bewirtschafter bei Grünlandextensivierung. Das würde die Aufgaben des Amtes gut ergänzen (siehe Vorlage 0056/2021).

 

Des Weiteren gibt es im Landkreis Celle keine brachliegenden Flächen, um die sich sonst niemand kümmert. Die Landschaftspflege kann vielmehr von den u.a. bestehenden Institutionen übernommen werden. Es gibt keinen Mangel an Pflegenden.

 

Mit der Gründung eines Landschaftspflegeverbandes für den Landkreis Celle würde somit eine weitere und daher nicht notwendige Struktur mit gleichartigem Tätigkeitsfeld im Naturschutz zu den seit Jahren etablierten Organisationen geschaffen werden.

 

Derzeit gibt es im Landkreis Celle bereits: 

 

  • die Naturschutzstiftung Celler Land,

die sich gemäß ihrer Satzung für eine artenreiche Tier- und Pflanzenwelt im Celler Land einsetzt und durch Geldzuwendungen Naturschutzprojekte im Celler Land fördert. Jede Einzelperson, jede Gruppe und jede Institution kann Förderanträge stellen.

Die Naturschutzstiftung Celler Land wurde 2003 vom Naturschutzbund Deutschland, Kreisverband Celle e. V., errichtet. Sie wurde von der Bezirksregierung Lüneburg anerkannt (Amtsblatt für den Regierungsbezirk Lüneburg vom 1.06.2003) und wird vom Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport, Regierungsvertretung Lüneburg, beaufsichtigt. Stiftungsvorstand sind Prof. Dr. Thomas Kaiser (Vorsitzender), Dr. Rainer Brüsewitz (stellvertretender Vorsitzender), Matthias Frank (Schatzmeister). Den Stiftungsrat bilden Eckehard Bühring (ehemaliger Kreisnaturschutzbeauftragter), Regina Burgdorf-Köneke (NABU Wathlingen), Dr. Andrea Burgk-Lempart (Superintendentin), Uwe Kuehn (NABU Lachendorf), Ronald Livingston (NABU Gruppe Hermannsburg/Faßberg), Dr. Jörg Nigge (Oberbürgermeister der Stadt Celle), Andreas Peters (Ingenieurgesellschaft Heidt & Peters mbH), Jürgen Rätz (NABU Bergen), Gerhard Seider (NABU-Kreisverband Celle), Rainer Wauer (NABU Winsen), Landkreis Celle Landrat Klaus Wiswe oder dessen Vertreter.

 

An verschiedensten Stellen im Landkreis betreut und verwirklicht die Stiftung praktische Maßnahmen des Naturschutzes dauerhaft u. a. im Rahmen der Umsetzung von naturschutzrechtlichen Kompensationsmaßnahmen für Gemeinden, überwiegend aber auch ohne Rechtsverpflichtung in enger Abstimmung mit Vertretern des NABU. Auch hier speist der Landkreis Celle für einige Projekte Ersatzgeldmittel ein.

 

(Näheres unter www.naturschutzstiftung-celler-land.de/ )

 

  • den Gewässer- und Landschaftspflegeverband Südheide (GLV), 

der ein Dachverband der Gewässerunterhaltungsverbände im Bearbeitungsgebiet 17 des LK Celle ist. Der GLV wurde 2004 gegründet. Die vom GLV vertretenen Unterhaltungsverbände setzen sich aus kommunalen Mitgliedschaften sowie Vertretern der öffentlichen Infrastruktur Straße und Bahn und des Bundesamtes für Immobilienaufgaben zusammen.

 

Neben der Aufgabe, die Interessen seiner Mitglieder bei der Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie zu koordinieren, formuliert die Satzung des GLV darüber hinaus als Aufgabe, die Zusammenarbeit zwischen Land-, Forst- und Wasserwirtschaft sowie die Fortentwicklung von Gewässer-, Boden- und Naturschutz zu fördern. So kann der GLV satzungsgemäß u.a. auch für die Herrichtung und Pflege von Flächen zum Schutz des Naturhaushalts tätig werden und Flächen zum Schutz des Naturhaushaltes, des Bodens und für die Landschaftspflege erwerben.

 

  • die Unterhaltungsverbände (Meiße, Örtze, Lachte, Mittelaller),

 

die nicht nur die Aufgabe haben, die Herstellung der hydraulischen Funktionsfähigkeit der im jeweiligen Zuständigkeitsbereich befindlichen Gewässerökosysteme zu erhalten, sondern auch deren Pflege und Entwicklung als öffentlich-rechtliche Verpflichtung (siehe § 39 Wasserhaushaltsgesetz). In diesem Rahmen werden von den Verbänden seit Jahren vielfältige Maßnahmen zur Förderung der ökologischen Funktionsfähigkeit der Gewässer umgesetzt, die auch mit Mitteln aus dem naturschutzrechtlichen Ersatzgeld finanziert werden. So wurde z. B. im Neuen Bach die Durchgängigkeit am Durchlass „Lindhorster Weg“ verbessert und in der Lachte u.a. am Schnittenkamp Laichhabitate angelegt.

 

  • die Fischereivereine im Landkreis,

 

die sich ebenfalls für die Entwicklung der Gewässer engagieren und sich für Maßnahmen insbesondere zur Herstellung von Laichzonen oder auch zur Wiederherstellung von Fischwanderrouten einsetzen. In diesem Zuge haben im Landkreis Celle ansässige Fischereivereine mehrfach Preise im Rahmen des Niedersächsischen Wettbewerbs der „Bachperle“ erhalten.

 

  • den Naturpark Südheide, 

    der seit über fünfzig Jahren in enger Abstimmung mit Grundeigentümern von Heideflächen Landwirten (u. a.  Schnuckenhaltern) und Gemeinden um die 500 ha Heideflächen gepflegt, entwickelt und gesichert hat. Damit wurde auch ein wesentlicher Beitrag zur Erhaltung der Grauen Gehörnten Heidschnucke geleistet. Fast alle so gesicherten und gepflegten Heideflächen sind inzwischen FFH- und Naturschutzgebiete.

 

  • die Naturschutzverbände,

die zahlreiche Projekte durchgeführt haben (u. a. die Dauerpflege und

-bewirtschaftung der Habighorster Teiche).

 

  • die Niedersächsischen Landesforsten,

 

die zunehmend Projekte zur Wiederherstellung von Kohlenstoffsenken planen und umsetzen. Auch die Arbeit, den ökologischen Umbau der Nadelwälder voranzutreiben, stellt in diesem Zusammenhang einen wesentlichen Beitrag dar.

 

  • die Landesjägerschaft,

 

die neben anderen Naturschutzprojekten z.B. im Bereich der Nutriabekämpfung zu benennen ist.

 

  • landwirtschaftliche Betriebe:

 

Landschaftspflegeverbände übernehmen in erster Linie die Umsetzung von Pflegemaßnahmen, z. B. die maschinelle Pflege extensiven Grünlandes, für die es keinen Bewirtschafter / pflegenden Landwirt mehr gibt. Im Landkreis Celle gibt es jedoch viele landwirtschaftliche Betriebe, die das gerne gegen Entlohnung übernehmen würden.

 

  • den LK Celle als Naturschutzbehörde,

der seit Jahrzehnten in engster Zusammenarbeit mit Grundeigentümern, Gemeinden, Jagdausübungsberechtigten, Unterhaltungsverbänden, Naturschutzverbänden, dem Land Niedersachsen etc. Naturschutzvorhaben erfolgreich betreibt. U. a. das Naturschutzvorhaben Meißendorfer Teiche, das Naturschutzvorhaben Lutter, das Storchenschutzprogramm, das Fischotterprogramm, das Fließgewässerrenaturierungsprogramm, das Feuchtgrünlandprogramm und den Naturpark Südheide.

 

Als gemeinsame Gesprächsplattform wurde vor Jahren der Umweltbeirat gegründet, der zu den unterschiedlichsten Umweltthemen tagt.
 

Rechtsgrundlage für die Zuständigkeit:

 

§ 71 NKomVG

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gründung eines Landschaftspflegeverbands wird abgelehnt. Der Antrag wird damit für erledigt erklärt              .
 


Finanzielle und steuerliche Auswirkungen:

 

Die Ablehnung der Gründung eines Landschaftspflegeverbands hat keine finanziellen und steuerlichen Auswirkungen.
 

Anlage:

 

Antrag An0140/2016-2021 vom 05.11.2020 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Antrag - An0140-2016-2021 Partner für Gründung eines Landschaftspflegeverbands gewinnen (115 KB)    
Stammbaum:
An0140/2016-2021   Partnergewinnung für die Gründung eines Landschaftspflegeverbandes; Antrag der GRÜNE-Fraktion vom 05.11.2020   LR/Dez. I - Landratsbüro   Antrag
An0140/2016-2021VO   Partnergewinnung für die Gründung eines Landschaftspflegeverbandes; Antrag der GRÜNE-Fraktion vom 05.11.2020   Dez. III - Amt für Umwelt und ländlichen Raum   Beschlussvorlage