Inhalt

Vorlage - 0043/2021  

Betreff: Ausweisung des Landschaftsschutzgebietes "Aschau und Quarmbach" (Teilgebiet des FFH-Gebietes Nr. 86)
Status:öffentlich  
Federführend:Dez. III - Amt für Umwelt und ländlichen Raum   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt und ländlichen Raum Kenntnis
16.06.2021 
des Ausschusses für Umwelt und ländlichen Raum (offen)   
Kreisausschuss Kenntnis
Kreistag Entscheidung
30.06.2021 
des Kreistages geändert beschlossen     

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Text der Verordnung über das LSG „Aschau und Quarmbach“
Übersichtskarte im Maßstab 1:25.000
Detailkarten Blatt 1 im Maßstab 1: 5.000
Detailkarten Blatt 2 im Maßstab 1: 5.000
Detailkarten Blatt 3 im Maßstab 1: 5.000
Detailkarten Blatt 4 im Maßstab 1: 5.000
Begründung zur Verordnung über das LSG „Aschau und Quarmbach“
Synopse zum LSG-Verordnungsentwurf „Aschau und Quarmbach“

Kurze Sachdarstellung:

 

Im Jahr 1992 wurde die Fauna-Flora-Habitat (FFH) Richtlinie vom Rat der Europäischen Union verabschiedet. Diese Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen fordert den Aufbau eines europaweiten ökologischen Netzes "Natura 2000“, bestehend aus FFH-Gebieten und Europäischen Vogelschutzgebieten. Im Zuge der Umsetzung der FFH-Richtlinie ist der Landkreis Celle verpflichtet, die von der EU anerkannten FFH-Gebiete und Europäischen Vogelschutzgebiete zu geschützten Teilen von Natur und Landschaft zu erklären (vgl. § 32 Abs. 2 BNatSchG) und in einem für den Schutzzweck günstigen Zustand zu erhalten. Durch geeignete Gebote und Verbote sowie Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen ist sicherzustellen, dass den Anforderungen der FFH-Richtlinie entsprochen wird (vgl. § 32 Abs. 3 BNatSchG).

 

Das geplante ca. 382 ha große Landschaftsschutzgebiet (LSG) „Aschau und Quarmbach“ umfasst die Aschau von nordöstlich Eschede, bis knapp zur Mündung in die Lachte, ihren Nebenbach den Quarmbach, die Niederungen und angrenzende Talhänge. Es befindet sich in der Gemeinde Eschede und in der Gemeinde Beedenbostel (Samtgemeinde Lachendorf) im Landkreis Celle. Das LSG „Aschau und Quarmbach“ ist als Bachlandschaft geprägt von der Aschau als naturnahem Heidebach, ihren Nebengewässern wie insbesondere des Quarmbaches, von Altwäs­sern und weiteren Stillgewässern, Feucht- und Nassgrünländern sowie artenreichen Extensivgrünländern, von Sümpfen, feuchten Hochstaudenfluren, Auwäldern, Bruchwäldern sowie Eichen-Mischwäldern. Es liegt vollständig im FFH-Gebiet Nr. 86 „Lutter, Lachte, Aschau (mit einigen Nebenbächen)“. Die Wahl der Schutzgebietskategorie ist mit der Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit des Gebietes und seiner Bestandteile begründet.

 

Der Entwurf der Verordnung sowie die Anlagen wurden in der Gemeinde Eschede und in der Samtgemeinde Lachendorf, sowie beim Landkreis Celle vom 25.03.2021 bis 26.04.2021 gem. § 14 Abs. 2 NAGBNatSchG öffentlich ausgelegt. Im Rahmen dieser öffentlichen Auslegung sind sechs Einwendungen mit. Bedenken und Hinweisen eingegangen.

 

Gleichzeitig wurden die betroffenen Gemeinden und die sonstigen Behörden gem. § 14 Abs. 1 NAGBNatSchG, die anerkannten Naturschutzvereinigungen gem. § 63 Abs. 2 Nr. 1 BNatSchG und weitere Träger öffentlicher Belange (TÖB) zur Stellungnahme aufgefordert. Bei diesem Beteiligungsverfahren sind 31 weitere Rückmeldungen eingegangen, einschließlich 8 interner und solcher ohne Bedenken. Die eingegangenen Einwendungen, Hinweise und Anregungen sind in der anliegenden Tabelle zusammengestellt. Zu jedem Einwand ist eine Stellungnahme der Verwaltung beigefügt sowie ein Behandlungs- bzw. Entscheidungsvorschlag im Sinne der (Nicht-)Berücksichtigung aufgeführt. Soweit die Berücksichtigung der Einwendung zu einer Anpassung des Verordnungstextes, der Begründung oder Verordnungskarten geführt hat, sind diese in der Stellungnahme der Verwaltung erkennbar.

 

Die Änderungen des Verordnungsentwurfes sind unwesentlich, sodass die Durchführung des

Beteiligungsverfahrens nicht zu wiederholen ist (vgl. OVG Lüneburg, Urt. Vom 09.11.2000

NuR 2001, S. 167).


 

Rechtsgrundlage für die Zuständigkeit:

 

§ 58 Abs. 1 Nr. 5 NKomVG

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt die Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet (LSG) „Aschau und Quarmbach“ in der Fassung des anliegenden Entwurfs und beauftragt die Verwaltung, die im Rahmen der Verfahren gem. § 14 Nds. Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) und gem. § 63 Abs. 2 Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) eingegangenen Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen wie aus der Synopse ersichtlich zu beantworten.



 

Finanzielle und steuerliche Auswirkungen:

 

Es entstehen Kosten für die Beschilderung des Gebietes.


 

Anlage:

 

1. Text der Verordnung über das LSG „Aschau und Quarmbach“

2. Übersichtskarte im Maßstab 1:25.000

3. Detailkarten (Blatt 1-4) im Maßstab 1: 5.000

4. Begründung zur Verordnung über das LSG „Aschau und Quarmbach“

5. Synopse zum LSG-Verordnungsentwurf „Aschau und Quarmbach“


 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Text der Verordnung über das LSG „Aschau und Quarmbach“ (726 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Übersichtskarte im Maßstab 1:25.000 (3923 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Detailkarten Blatt 1 im Maßstab 1: 5.000 (11206 KB)    
Anlage 4 4 öffentlich Detailkarten Blatt 2 im Maßstab 1: 5.000 (11083 KB)    
Anlage 5 5 öffentlich Detailkarten Blatt 3 im Maßstab 1: 5.000 (9940 KB)    
Anlage 6 6 öffentlich Detailkarten Blatt 4 im Maßstab 1: 5.000 (10408 KB)    
Anlage 7 7 öffentlich Begründung zur Verordnung über das LSG „Aschau und Quarmbach“ (863 KB)    
Anlage 8 8 öffentlich Synopse zum LSG-Verordnungsentwurf „Aschau und Quarmbach“ (1748 KB)    
Stammbaum:
0043/2021   Ausweisung des Landschaftsschutzgebietes "Aschau und Quarmbach" (Teilgebiet des FFH-Gebietes Nr. 86)   Dez. III - Amt für Umwelt und ländlichen Raum   Beschlussvorlage
0043/2021-1   Ausweisung des Landschaftsschutzgebietes "Aschau und Quarmbach" (Teilgebiet des FFH-Gebietes Nr. 86) - Änderung der Regelung zum Gewässerrandstreifen   Dez. III - Amt für Umwelt und ländlichen Raum   Beschlussvorlage