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Vorlage - 0052/2021  

Betreff: Ausweisung des Landschaftsschutzgebietes "Aschauteiche, Loher Teiche und Quellbäche" (Teilgebiet des FFH-Gebietes Nr. 86)
Status:öffentlich  
Federführend:Dez. III - Amt für Umwelt und ländlichen Raum   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt und ländlichen Raum Vorberatung
16.06.2021 
des Ausschusses für Umwelt und ländlichen Raum (offen)   
Kreisausschuss Vorberatung
Kreistag Entscheidung
30.06.2021 
des Kreistages geändert beschlossen     

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Text der Verordnung über das LSG „Aschauteiche, Loher Teiche und Quellbäche“
Übersichtskarte im Maßstab 1:25.000
Detailkarte Blatt 1 im Maßstab 1: 5.000
Detailkarte Blatt 2 im Maßstab 1: 5.000
Begründung zur Verordnung über das LSG „Aschauteiche, Loher Teiche und Quellbäche“
Synopse zum LSG-Verordnungsentwurf „Aschauteiche, Loher Teiche und Quellbäche“

Kurze Sachdarstellung:

 

Im Jahr 1992 wurde die Fauna-Flora-Habitat (FFH) Richtlinie vom Rat der Europäischen Union verabschiedet. Diese Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen fordert den Aufbau eines europaweiten ökologischen Netzes "Natura 2000“, bestehend aus FFH-Gebieten und Europäischen Vogelschutzgebieten.

Im Zuge der Umsetzung der FFH-Richtlinie ist der Landkreis Celle verpflichtet, die von der EU anerkannten FFH-Gebiete und Europäischen Vogelschutzgebiete zu geschützten Teilen von Natur und Landschaft zu erklären (vgl. § 32 Abs. 2 BNatSchG) und in einem für den Schutzzweck günstigen Zustand zu erhalten. Durch geeignete Gebote und Verbote sowie Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen ist sicherzustellen, dass den Anforderungen der FFH-Richtlinie entsprochen wird (vgl. § 32 Abs. 3 BNatSchG).

 

Das geplante rund 425 ha große Landschaftsschutzgebiet befindet sich in der Gemeinde Eschede im Landkreis Celle und umfasst die beiden Teichgebiete, die Aschau bis nordöstlich Eschede, die beiden Quellbäche Drellebach und Daller Bach, deren Niederungen und angrenzende Talhänge.

 

Das Landschaftsschutzgebiet „Aschauteiche, Loher Teiche und Quellbäche“ wird geprägt durch die Teichlandschaften der Aschauteiche und der Loher Teiche, die mit ihnen verbundenen Fließgewässer sowie im Umfeld der Teichlandschaften und in den Quellgebieten durch eine land- und forstwirtschaftlich genutzte Kulturlandschaft mit teilweise extensiver Grünlandnutzung, durch abschnittsweise ausgedehnte Waldbereiche und zum Teil nicht mehr genutzte, naturnahe Bereiche.

 

Es liegt vollständig im FFH-Gebiet Nr. 86 „Lutter, Lachte, Aschau (mit einigen Nebenbächen)“ oder im Europäischen Vogelschutzgebiet V34 „dheide und Aschauteiche bei Eschede“. Die Wahl der Schutzgebietskategorie ist mit der Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit des Gebietes und seiner Bestandteile begründet.

 

Der Entwurf der Verordnung sowie die Anlagen wurden in der Gemeinde Eschede sowie beim Landkreis Celle vom 22.04.2021 bis 26.05.2021 gem. § 14 Abs. 2 NAGBNatSchG öffentlich ausgelegt. Im Rahmen dieser öffentlichen Auslegung sind zwei Einwendungen mit Bedenken und Hinweisen eingegangen.

 

Gleichzeitig wurden die betroffene Gemeinde und die sonstigen Behörden gem. § 14 Abs. 1 NAGBNatSchG, die anerkannten Naturschutzvereinigungen gem. § 63 Abs. 2 Nr. 1 BNatSchG und weitere Träger öffentlicher Belange (TÖB) zur Stellungnahme aufgefordert. Bei diesem Beteiligungsverfahren sind 30 weitere Rückmeldungen eingegangen, einschließlich 4 interner und solcher ohne Bedenken. Die eingegangenen Einwendungen, Hinweise und Anregungen sind in der anliegenden Tabelle zusammengestellt. Zu jedem Einwand ist eine Stellungnahme der Verwaltung beigefügt sowie ein Behandlungs- bzw. Entscheidungsvorschlag im Sinne der (Nicht-)Berücksichtigung aufgeführt. Soweit die Berücksichtigung der Einwendung zu einer Anpassung des Verordnungstextes, der Begründung oder Verordnungskarten geführt hat, sind diese in der Stellungnahme der Verwaltung erkennbar.

 

Die Änderungen des Verordnungsentwurfes sind unwesentlich, sodass die Durchführung des Beteiligungsverfahrens nicht zu wiederholen ist (vgl. OVG Lüneburg, Urt. Vom 09.11.2000

NuR 2001, S. 167).

 

Falls sich aufgrund weiterer Gespräche mit den Fischzuchtbetrieben vor Ort noch Änderungen ergeben sollten, werden diese in der Sitzung dargestellt und erläutert.


 

Rechtsgrundlage für die Zuständigkeit:

 

§ 58 Abs. 1 Nr. 5 NKomVG

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt die Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet (LSG) „Aschauteiche, Loher Teiche und Quellbäche“ in der Fassung des anliegenden Entwurfs und beauftragt die Verwaltung, die im Rahmen der Verfahren gem. § 14 Nds. Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) und gem. § 63 Abs. 2 Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) eingegangenen Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen wie aus der Synopse ersichtlich zu beantworten.



 

Finanzielle und steuerliche Auswirkungen:

 

Es entstehen Kosten für die Beschilderung des Gebietes.


 

Anlage:

 

1. Text der Verordnung über das LSG „Aschauteiche, Loher Teiche und Quellbäche

2. Übersichtskarte im Maßstab 1:25.000

3. Detailkarten (Blatt 1 und 2) im Maßstab 1: 5.000

4. Begründung zur Verordnung über das LSG „Aschauteiche, Loher Teiche und Quellbäche

5. Synopse zum LSG-Verordnungsentwurf „Aschauteiche, Loher Teiche und Quellbäche


 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Text der Verordnung über das LSG „Aschauteiche, Loher Teiche und Quellbäche“ (737 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Übersichtskarte im Maßstab 1:25.000 (2647 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Detailkarte Blatt 1 im Maßstab 1: 5.000 (9688 KB)    
Anlage 4 4 öffentlich Detailkarte Blatt 2 im Maßstab 1: 5.000 (9883 KB)    
Anlage 5 5 öffentlich Begründung zur Verordnung über das LSG „Aschauteiche, Loher Teiche und Quellbäche“ (876 KB)    
Anlage 6 6 öffentlich Synopse zum LSG-Verordnungsentwurf „Aschauteiche, Loher Teiche und Quellbäche“ (2361 KB)    
Stammbaum:
0052/2021   Ausweisung des Landschaftsschutzgebietes "Aschauteiche, Loher Teiche und Quellbäche" (Teilgebiet des FFH-Gebietes Nr. 86)   Dez. III - Amt für Umwelt und ländlichen Raum   Beschlussvorlage
0052/2021-1   Ausweisung des Landschaftsschutzgebietes "Aschauteiche, Loher Teiche und Quellbäche" (Teilgebiet des FFH-Gebietes Nr. 86) Änderung der Regelung zum Gewässerrandstreifen und Ergänzung der Darstellung der betrieblichen Flächen für die Loher Teiche   Dez. III - Amt für Umwelt und ländlichen Raum   Beschlussvorlage