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Vorlage - 0169/2022  

Betreff: Anpassung der Richtlinie für die Aufnahme von Krediten und zur Umschuldung von Krediten des Landkreises Celle
Status:öffentlich  
Federführend:Dez. I - Amt für Finanzwirtschaft   
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Vorberatung
08.02.2022 
des Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss Vorberatung
Kreistag Entscheidung
10.03.2022 
des Kreistages ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Kreditrichtlinie

Kurze Sachdarstellung:

Die Kreditrichtlinie des Landkreises Celle basiert auf dem von der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens erarbeiteten Richtlinien-Muster. Grundlage dieses Musters bildet wiederum der jeweils geltende Krediterlass des Ministeriums für Inneres und Sport (Kreditwirtschaft der kommunalen Körperschaften einschließlich ihrer Sonder- und Treuhandvermögen).

 

Die Kreditrichtlinie des Landkreises Celle hat sich bewährt.

 

§ 5 Abs. 2 sieht jedoch in der aktuellen Fassung folgende Regelung vor:

 

Ein Recht des Kreditgläubigers, die Forderung an einen anderen abzutreten, darf nur mit Zustimmung des Landkreises erfolgen.“

 

Diese Bestimmung kann in der Praxis dazu führen, dass im Rahmen eines Kreditausschreibungsverfahrens nicht das wirtschaftlichste Angebot angenommen werden kann, da sich der Kreditgeber mit der entsprechenden Bedingung möglicherweise nicht einverstanden erklärt.

 

Der vorstehende Passus wurde bereits in 2008 aus dem o.g. Krediterlass des MI gestrichen. Somit kann er mangels rechtlicher Grundlage auch aus der Kreditrichtlinie des Landkreises Celle ersatzlos entfernt werden. Rechtliche Nachteile ergeben sich aus der Änderung für den Landkreis Celle nicht.

 

Weitere inhaltliche Änderungen der Richtlinie erfolgen nicht.






 

Rechtsgrundlage für die Zuständigkeit:

§ 58 Abs. 1 Nr. 15 NKomVG

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt die Änderung der Richtlinie für die Aufnahme von Krediten und zur Umschuldung von Krediten des Landkreises Celle (Kreditrichtlinie) zum 01.04.2022 in der beigefügten Fassung.



 

Finanzielle und steuerliche Auswirkungen:

Durch den Wegfall der Regelung können im Einzelfall günstigere Kreditkonditionen erzielt werden.




 

Anlage:

Kreditrichtlinie




 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Kreditrichtlinie (211 KB)