Vorlage - 0170/2022
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Kurze Sachdarstellung:
Eine im November 2021 durchgeführte, interne Bedarfsermittlung führte zu dem Ergebnis, dass die Erstellung einer 3. Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 aufgrund zahlreicher Veränderungen erforderlich ist.
Der Ergebnishaushalt des Landkreises Celle stellt sich demnach für das Haushaltsjahr 2022 im Vergleich zur ursprünglichen Planung wie folgt dar:
| Ansatz 2022 | Ansatz 3. Nachtragshaushalt | Abweichung
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Ordentliche Erträge | 356.409.400 € | 376.227.700 € | +19.818.300 € |
Ordentliche Aufwendungen | 366.937.500 € | 381.295.800 € | +14.358.300 € |
Ordentliches Ergebnis | -10.528.100 € | -5.068.100 € | +5.460.000 € |
Außerordentl. Erträge | 40.000 € | 40.000 € | 0 € |
Außerordentl. Aufwendungen | 0 € | 0 € | 0 € |
Außerordentl. Ergebnis | 40.000 € | 40.000 € | 0 € |
Jahresergebnis | -10.488.100 € | -5.028.100 € | +5.460.000 € |
In den einzelnen Fachbudgets ergeben sich nachfolgende, saldierte Änderungen:
Fachbudget | Plan 2022 -Saldo- | Plan 3. Nachtrag -Saldo- | Abweichung |
FB 1 – Steuerung und Ordnung | -23.505.400 € | -25.943.500 € | -2.438.100 € |
FB 2 – Bildung, Liegenschaften und Veterinärangelegenheiten | -53.903.200 € | -54.323.300 € | -420.100 € |
FB 3 – Soziales und Gesundheit | -34.405.800 € | -34.600.500 € | -194.700 € |
FB 4 - Jugendhilfe | -56.587.700 € | -56.587.700 € | 0 € |
FB 5 – Wirtschaft, Bauen , Umwelt, Straßen | -10.865.800 € | -12.021.700 € | -1.155.900 € |
FB 6 – Allgemeine Deckungsmittel | +168.779.800 € | +178.448.600 € | +9.668.800 € |
Gesamt | -10.488.100 € | -5.028.100 € | +5.460.000 € |
Der Ergebnishaushalt schließt für das Haushaltsjahr 2022 gegenüber der bisherigen Planung mit einer Verbesserung in Höhe von 5,46 Mio. € ab. Das Jahresergebnis weist mit rd. -5,03 Mio. € aber weiterhin einen negativen Wert aus.
In den aufgeführten Beträgen sind alle bekannten Änderungen bis zum 14.01.2022 berücksichtigt. Bis zum endgültigen Beschluss über die Nachtragshaushaltssatzung und den Nachtragshaushaltsplan wird es voraussichtlich noch einige Veränderungen geben, welche über entsprechende Änderungslisten in die Nachtragshaushaltsplanung einfließen werden.
Im Finanzhaushalt werden folgende Beträge geplant:
| Ansatz 2022 | Ansatz 3. Nachtragshaushalt | Abweichung
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Lfd. Verwaltungstätigkeit |
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Einzahlungen | 346.108.800 € | 365.927.100 € | +19.818.300 € |
Auszahlungen | 344.184.500 € | 358.534.500 € | +14.350.000 € |
Saldo | 1.924.300 € | 7.392.600 € | +5.468.300 € |
Investitionstätigkeit |
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Einzahlungen | 4.911.400 € | 5.052.800 € | +141.400 € |
Auszahlungen | 33.317.300 € | 49.426.600 € | +16.109.300 € |
Saldo | -28.405.900 € | -44.373.800 € | -15.967.900 € |
Finanzierungstätigkeit |
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Einzahlungen | 28.883.000 € | 44.850.900 € | +15.967.900 € |
Auszahlungen | 8.916.800 € | 8.416.800 € | -500.000 € |
Saldo | 19.966.200 € | 36.434.100 € | +16.467.900 € |
Finanzmittelveränderung | -6.515.400 € | -547.100 € | +5.968.300 € |
Derzeit stellt es sich so dar, dass der Überschuss aus der laufenden Verwaltungstätigkeit trotz einer Verbesserung von rd. 5,97 Mio. €. weiterhin nicht ausreichen wird, um die ordentliche Tilgung der Kredite (7,94 Mio. €) vollständig bedienen zu können.
Das Investitionsvolumen erhöht sich im Vergleich zur bisherigen Planung um rd. 16,11 Mio. €. Hierin enthalten sind investive (Förderungs-)Maßnahmen aus Vorjahren in Höhe von rd. 9,65 Mio. €, die bisher nicht umgesetzt werden konnten und aus haushaltsrechtlichen Gründen erneut veranschlagt werden müssen.
Die eingeplanten investiven Maßnahmen müssen vollständig kreditfinanziert werden. Die Nettoneuverschuldung erhöht sich in 2022 um rd. 16,47 Mio. € auf rd. 36,43 Mio. €.
Der aktuelle Schuldenstand beläuft sich zum 31.12.2021 auf rd. 134,92 Mio. €. Unter Berücksichtigung der Nettoneuverschuldung 2022 und der Inanspruchnahme der Kreditermächtigung aus dem Haushaltsjahr 2021 könnte dieser bis zum 31.12.2022 auf bis zu 188,32 Mio. € anwachsen.
Für den Eigenbetrieb Breitbandausbau sowie für das Kreisaltenpflegeheim Winsen (Aller) werden ebenfalls Nachtragshaushalte geplant.
Wurde für das Kreisaltenpflegeheim Winsen (Aller) ursprünglich noch mit einem positiven Ergebnis in Höhe von 83.100 € gerechnet, so kehrt sich dieses in einen Fehlbetrag in Höhe von 48.700 € um. Dieser ist über den Haushalt des Landkreises Celle auszugleichen.
Beim Eigenbetrieb Breitbandausbau erhöhen sich die Aufwendungen gegenüber der bisherigen Planung um insgesamt 341.600 €. Der vom Landkreis Celle vorzunehmende Defizitausgleich erhöht sich entsprechend. Es ist aber weiterhin davon auszugehen, dass das Projekt das vom Kreistag beschlossene, kumulierte Defizit von 31,525 Mio. € zum Ende der Projektlaufzeit nicht überschreiten wird.
Daneben werden steigende, investive Auszahlungen des Eigenbetriebes Breitbandausbau in Höhe von 10,0 Mio € eingeplant, welche in vollem Umfang kreditfinanziert werden müssen und die Nettoneuverschuldung zusätzlich ansteigen lässt. Bei einer tatsächlichen Realisierung könnte der Schuldenstand des Eigenbetriebes bis zum 31.12.2022 auf bis zu 68,92 Mio. € anwachsen.
Rechtsgrundlage für die Zuständigkeit:
§ 58 Abs. 1 Nr. 9, 9a NKomVG i.V.m. § 71 Abs. 1 NKomVG, § 115 NKomVG
Beschlussvorschlag:
Der Finanzausschuss empfiehlt den Entwurf der 3. Nachtragshaushaltssatzung einschließlich des Nachtragshaushaltsplans mit seinen Bestandteilen und Anlagen zur Beratung in den Fachausschüssen.
Finanzielle und steuerliche Auswirkungen:
Es wird auf den Entwurf der 3. Nachtragshaushaltssatzung sowie den 3. Nachtragshaushaltsplan sowie dessen Bestandteile und Anlagen verwiesen.
Anlage:
3. Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | 3. Nachtragshaushaltsplan Einbringung FinA 08.02.2022 (11653 KB) |