Inhalt

Vorlage - 0171/2022  

Betreff: Änderung der Taxitarifordnung
Status:öffentlich  
Federführend:Dez. III - Straßenverkehrsamt   
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Vorberatung
08.02.2022 
des Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss Vorberatung
Kreistag Entscheidung
10.03.2022 
des Kreistages ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
3. Änderung Taxitarifordnung
Gegenüberstellung Taxitarifordnung 2020-2022

Kurze Sachdarstellung:

Mit Antrag vom 30.08.2021 eingegangen am 01.09.2021 beantragt der Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen e. V. (GVN) stellvertretend für die Taxiunternehmen im Landkreis Celle die Änderung der Verordnung über die Beförderungsentgelte und die Beförderungsbedingungen im Gelegenheitsverkehr mit den im Landkreis Celle zugelassenen Taxis (Taxitarifordnung).

 

Als Begründung führt die GVN an, dass durch Einführung des Mindestlohns und der sukzessiven Anhebung des Mindestlohns die Lohn- und Lohnnebenkosten gestiegen sind. Bereits heute steht fest, dass der Mindestlohn halbjährlich steigt (zum 01.01.2022 von 9,60 € auf 9,82 €, zum 01.07.2022 von 9,82 € auf 10,45 € pro Stunde).

 

Ein weiterer eingetretener Kostenfaktor im Taxigewerbe ist die zum 01.01.2021 eingeführte Kohlenstoffsteuer (CO2-Steuer), welche sich u. a. auf den Preis von Kraftstoffen auswirkt. Durch die CO2-Steuer verteuerte sich ein Liter Dieselkraftstoff im Jahr 2021 um etwa 8 ct pro Liter. Der Preis pro Tonne/CO2 steigt jährlich an, so dass mit steigenden Kraftstoffpreisen zu rechnen ist. Der Allgemeine Deutsche Automobil-Club e. V. erhebt die Preisentwicklung der Kraftstoffe und gibt im Jahr 2020 einen durchschnittlichen Preis von 1,11 € pro Liter Diesel an, im Jahr 2021 lag der Preis bei durchschnittlich 1,39 € pro Liter.

 

Die Erhöhung ist aufgrund der Preisentwicklung erforderlich und notwendig. Die letzte Anpassung wurde am 04.12.2019 durch den Kreistag beschlossen und trat zum 01.01.2020 in Kraft.



 

Rechtsgrundlage für die Zuständigkeit:

§§ 10 und 58 NKomVG, § 51 Abs. 1 PBefG und § 16 Abs. 4 Nr. 3 ZustVO-Verkehr

 

 

Beschlussvorschlag:

Die 3. Änderungsverordnung zur Verordnung über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen im Gelegenheitsverkehr mit den im Landkreis Celle zugelassenen Taxis

(Taxitarifordnung) wird beschlossen.




 

Finanzielle und steuerliche Auswirkungen:

keine





 

Anlagen:

3. Änderung Änderungsverordnung

Gegenüberstellung Taxitarifordnung 2020 zu 2022

 





 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 3. Änderung Taxitarifordnung (121 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Gegenüberstellung Taxitarifordnung 2020-2022 (223 KB)