Vorlage - 0002/2022
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Kurze Sachdarstellung:
Im Wesentlichen handelt es sich um die haushalterische Neuveranschlagung von investiven Maßnahmen, welche bereits vom Kreistag beschlossen wurden. Ferner wird auf die Erläuterungen im 3. Nachtragshaushaltsplan sowie auf die mündlichen Erklärungen in der Sitzung verwiesen.
Rechtsgrundlage für die Zuständigkeit:
§ 71 NKomVG
Beschlussvorschlag:
Der Fachausschuss nimmt die Zuschussbudgets der geänderten Teilhaushalte im 3. Nachtragshaushaltsplan 2021/2022 einschließlich der Änderungsliste und der heute besprochenen Änderungen für die Teilhaushalte zustimmend zur Kenntnis.
Finanzielle und steuerliche Auswirkungen:
Es wird auf die Erläuterungen im 3. Nachtragshaushaltsplan verwiesen.
Anlage:
keine