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Vorlage - 0012/2022  

Betreff: Vereinbarung über die Aufgaben und die personelle Ausstattung der Psychosozialen Beratungsstelle;
hier: Übernahme weiterer Personal- und Sachkosten
Status:öffentlich  
Federführend:Dez. II - Sozialamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und Gesundheit Vorberatung
23.02.2022 
des Ausschusses für Soziales und Gesundheit (offen)     
Kreisausschuss Entscheidung

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
20211222 Antrag der Psychosozialen Beratungsstelle

Kurze Sachdarstellung:

Die Psychosoziale Beratungsstelle betreibt seit Mai 2011 für den Landkreis Celle die Durchführung der Hilfeplanungen und Hilfekonferenzen im Rahmen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen im Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX). Zuletzt hat der Kreisausschuss in seiner Sitzung am 16.11.2017 der Einrichtung von weiteren 2,5 Stellen zugestimmt (Vorlage 0116/2017).

 

Das Land Niedersachsen als überörtlicher Träger der Eingliederungshilfe hat mit Inkrafttreten der Eingliederungshilfereform ein eigenes Bedarfsermittlungsinstrument (B.E.Ni) entwickelt, das zwingend von den herangezogenen Landkreisen verwendet werden muss. Neben der seit 2020 geltenden Personenzentrierung im Hilfesystem ist das ein weiterer Grund, weshalb die Fälle mit einem immer mehr steigenden Aufwand bearbeitet werden müssen.

 

Der von der Psychosozialen Beratungstelle angemeldete Personalmehrbedarf ist schlüssig und nachvollziehbar dargestellt und plausibel. Insbesondere kommt es bereits jetzt zu längeren Wartezeiten, bis über einen Leistungsantrag eines behinderten Menschen entschieden werden kann. Dem kann durch die beantragte halbe Stelle entgegengewirkt werden.

 

Die Personal- und Sachkosten für die weitere halbe Stelle sollten unbefristet übernommen werden, denn Personal für befristete Stellen zu bekommen, ist derzeit nahezu ausgeschlossen und die Aufgabe der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen wird zukünftig eher komplexer und auswändiger zu bearbeiten sein.




 

Rechtsgrundlage für die Zuständigkeit:

§ 76 Abs. 2 NKomVG

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Kreisausschuss beschließt, der Einrichtung einer weiteren halben Stelle für Sozialarbeiterinnen bzw. Sozialarbeiter zuzustimmen und die dadurch entstehenden Personal- und Sachkosten zu übernehmen.




 

Finanzielle und steuerliche Auswirkungen:

Es ergeben sich weitere Brutto-Personalkosten in Höhe von ca. 30.000 €, die aus dem Budget des Sozialamtes getragen werden.




 

Anlage:

Antrag der Psychosozialen Beratungsstelle




 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 20211222 Antrag der Psychosozialen Beratungsstelle (328 KB)