Vorlage - An0002/2021-2026VO
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Kurze Sachdarstellung:
Mit Beschluss vom 18.12.2012 (An0007/2011-2016VO) wurde das jährliche Förderbudget der Sportstättenförderung von 76.700 € auf 126.700 € erhöht. Es wurde seitdem in der Haushaltsplanung nicht weiter erhöht. Dies geschah lediglich nach Bedarf durch Entscheidung im Einzelfall.
Das Antragsvolumen in den vergangenen Jahren hat gezeigt, dass ein deutlicher Sanierungsstau in den Vereinsstätten im Landkreis besteht. Der KSB bestätigt dies. Im Rahmen einer Bestandserhebung aus 2018 sehen lediglich 17% der Sportvereine im Landkreis Celle innerhalb der kommenden 10 Jahre keinen Sanierungsbedarf an vereinseigenen Anlagen. Jeder fünfte Sportverein sieht einen Sanierungsbedarf zwischen 25.000 € und 100.000 €. Dies zeigt sich auch in der Entwicklung des Antragsvolumens:
- Förderperiode 2019 202.843,96 €
- Förderperiode 2020 242.145,00 €
- Förderperiode 2021 448.801,61 €
- Förderperiode 2022 771.737,00 €
Mit einer Fördersumme von 250.000 € jährlich kann die Sanierung der Sportstätten in einem angemessenen Umfang gefördert werden. Zudem stellt die vorgesehene Erhöhung im Verhältnis zum Gesamthaushalt des Landkreises Celle keine außergewöhnliche Belastung dar. Hierbei soll grundsätzlich folgende Verteilung vorgesehen werden:
- 50.000 € für konsumtive nicht energetische Fördermaßnahmen
- 100.000 € für konsumtive energetische Fördermaßnahmen
- 100.000 € für investive Fördermaßnahmen
Sollte nach den vorliegenden Anträgen einer der drei Ansätze nicht ausgeschöpft werden, werden die dort eingesparten Fördermittel wie bisher auf die anderen Ansätze aufgeteilt, damit die Mittel dennoch der Sportstättenförderung zugutekommen.
Rechtsgrundlage für die Zuständigkeit:
§ 58 Abs. 1 Nr. 9 NKomVG
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt, das Förderbudget für Sportstättenförderung ab dem Haushaltsjahr 2023 dauerhaft auf 250.000 € zu erhöhen.
Finanzielle und steuerliche Auswirkungen:
Erhöhung des Förderbudgets von 126.700 € auf 250.000 € in den Haushaltsjahren 2023 ff. Voraussichtliche Mehraufwendungen in Höhe von 49.800 € (bisher 100.200 €) und investive Mehrauszahlungen in Höhe von 73.500 € (bisher 26.500 €)
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | Anlage 1 Antrag der CDU-UB-Gruppe vom 24.11.2021 - Allg. Schriftverkehr (195 KB) |
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