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Vorlage - An0002/2021-2026VO  

Betreff: Erhöhung des jährlichen Förderbudgets für die Sportstättenförderung, Antrag der CDU/UB-Fraktion v. 24.11.2021
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
An0002/2021-2026
Federführend:Dez. IV - Amt für zentrale Dienste, Liegenschaften und Sportförderung   
Beratungsfolge:
Sportausschuss Vorberatung
28.02.2022 
des Sportausschusses geändert beschlossen   
Kreisausschuss Vorberatung
Kreistag Entscheidung
10.03.2022 
des Kreistages geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1 Antrag der CDU-UB-Gruppe vom 24.11.2021 - Allg. Schriftverkehr

Kurze Sachdarstellung:

 

Mit Beschluss vom 18.12.2012 (An0007/2011-2016VO) wurde das jährliche Förderbudget der Sportstättenförderung von 76.700 € auf 126.700 € erhöht. Es wurde seitdem in der Haushaltsplanung nicht weiter erhöht. Dies geschah lediglich nach Bedarf durch Entscheidung im Einzelfall. 

 

Das Antragsvolumen in den vergangenen Jahren hat gezeigt, dass ein deutlicher Sanierungsstau in den Vereinsstätten im Landkreis besteht. Der KSB bestätigt dies. Im Rahmen einer Bestandserhebung aus 2018 sehen lediglich 17% der Sportvereine im Landkreis Celle innerhalb der kommenden 10 Jahre keinen Sanierungsbedarf an vereinseigenen Anlagen. Jeder fünfte Sportverein sieht einen Sanierungsbedarf zwischen 25.000 € und 100.000 €. Dies zeigt sich auch in der Entwicklung des Antragsvolumens:

-          rderperiode 2019  202.843,96 €

-          rderperiode 2020  242.145,00 €

-          rderperiode 2021  448.801,61 €

-          rderperiode 2022  771.737,00

 

Mit einer Fördersumme von 250.000 €hrlich kann die Sanierung der Sportstätten in einem angemessenen Umfang gefördert werden. Zudem stellt die vorgesehene Erhöhung im Verhältnis zum Gesamthaushalt des Landkreises Celle keine außergewöhnliche Belastung dar. Hierbei soll grundsätzlich folgende Verteilung vorgesehen werden:

-          50.000 €r konsumtive nicht energetische Fördermaßnahmen

-          100.000 €r konsumtive energetische Fördermaßnahmen

-          100.000 €r investive Fördermaßnahmen

 

Sollte nach den vorliegenden Anträgen einer der drei Ansätze nicht ausgeschöpft werden, werden die dort eingesparten Fördermittel wie bisher auf die anderen Ansätze aufgeteilt, damit die Mittel dennoch der Sportstättenförderung zugutekommen.


 

Rechtsgrundlage für die Zuständigkeit:

 

§ 58 Abs. 1 Nr. 9 NKomVG

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt, das Förderbudget für Sportstättenförderung ab dem Haushaltsjahr 2023 dauerhaft auf 250.000 € zu erhöhen.



 

Finanzielle und steuerliche Auswirkungen:

 

Erhöhung des Förderbudgets von 126.700 € auf 250.000 € in den Haushaltsjahren 2023 ff. Voraussichtliche Mehraufwendungen in Höhe von 49.800 € (bisher 100.200 €) und investive Mehrauszahlungen in Höhe von 73.500 € (bisher 26.500 €)


 

Anlage:

 

Anlage 1 Antrag der CDU-UB-Gruppe vom 24.11.2021


 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1 Antrag der CDU-UB-Gruppe vom 24.11.2021 - Allg. Schriftverkehr (195 KB)    
Stammbaum:
An0002/2021-2026   Dauerhafte Erhöhung des Haushaltsbudgets im Teilhaushalt Sportförderung des LK Celle auf mindestens 250.000 Euro für die Förderung von Bau- bzw. Sanierungsmaßnahmen von Sportstätten; Antrag der CDU/UB-Fraktion v. 24.11.2021   LR/Dez. I - Landratsbüro   Antrag
An0002/2021-2026VO   Erhöhung des jährlichen Förderbudgets für die Sportstättenförderung, Antrag der CDU/UB-Fraktion v. 24.11.2021   Dez. IV - Amt für zentrale Dienste, Liegenschaften und Sportförderung   Beschlussvorlage