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Vorlage - An0001/2021-2026VO  

Betreff: Ergänzung der Richtlinien über die Sportförderung des Landkreises Celle; Antrag der CDU/UB-Fraktion vom 10.11.2021
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
An0001/2021-2026
Federführend:Dez. IV - Amt für zentrale Dienste, Liegenschaften und Sportförderung   
Beratungsfolge:
Sportausschuss Vorberatung
28.02.2022 
des Sportausschusses ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss Entscheidung

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1 - Antrag der CDU/UB-Fraktion vom 10.11.2021 - Allg. Schriftverkehr
Anlage 2 - 6. Änderung der Richtlinie über die Sportförderung des Landkreises Celle
Anlage 3 - Neufassung der Richtlinie ohne Änderungsmarkierung

Kurze Sachdarstellung:

 

Mit Beschluss vom 20.04.2021 (0005/2021) wurde in die Sportförderrichtlinie des Landkreises Celle u. a. ein Kriterienkatalog aufgenommen. Dieser Kriterienkatalog soll zur Anwendung kommen, wenn die Anträge das zur Verfügung stehende Fördervolumen übersteigen. Eine Evaluation des Kriterienkataloges wurde zugesichert. Aufgrund der Evaluation nach der erstmaligen Anwendungr die Förderperiode 2022 werden folgende Änderungen vorgeschlagen:

 

Ziffer 2. 5 Streichung der zu erreichenden Punktzahl 1 beim Kriterium „Dringlichkeit“

 

Mit dem Kriterium Dringlichkeit wird kategorisiert, ob ohne die Umsetzung dieser Maßnahme eine Gefahr für Leib und Leben besteht (3 Punkte) oder sie der Abwehr sonstiger Schäden (2 Punkte) dient. Trifft keiner der beiden Punkte zu, erhalten die Vereine bislang eine Mindestpunktzahl von 1 Punkt.

 

Dies stellt einen Systembruch gegenüber den anderen Bewertungsfaktoren (Notwendigkeit, Mitgliederentwicklung, Ökologischer Aspekt) dar. Auf diesen Systembruch hatte auch der Sportausschuss in seiner letzten Sitzung hingewiesen.

 

Es wird vorgeschlagen, beim Kriterium „Dringlichkeit“ zukünftig 0 statt 1 Punkt zu vergeben, sofern weder eine Gefahr für Leib und Leben besteht (3 Punkte) noch die Maßnahme der Abwehr sonstiger Schäden (2 Punkte) dient.

 

Ziffer 2. 5 Einführung eines zusätzlichen Kriteriums für „Innovationen“

 

Bei der erstmaligen Anwendung des Kriterienkatalogs wurde festgestellt, dass die Schaffung von Innovationen wie z.B. neuartigen Sportangeboten nicht ausreichend berücksichtigt werden konnte.

 

Es wird daher vorgeschlagen, ein zusätzliches Kriterium für “Innovationen“ in den Kriterienkatalog mit aufzunehmen.

 



 

Rechtsgrundlage für die Zuständigkeit:

 

§ 76 Abs. 2 S. 1 NKomVG

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreisausschuss beschließt, die Richtlinien über die Sportförderung wie in der Anlage beigefügt mit Wirkung zum 01.01.2022ckwirkend zu ändern.



 

Finanzielle und steuerliche Auswirkungen:

 

keine



 

Anlage:

 

Anlage 1 Antrag der CDU/UB-Fraktion vom 10.11.2021

Anlage 2 6. Änderung der Richtlinie über die Sportförderung des Landkreises Celle

Anlage 3 Neufassung der Richtlinie ohne Änderungsmarkierung



 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1 - Antrag der CDU/UB-Fraktion vom 10.11.2021 - Allg. Schriftverkehr (207 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 2 - 6. Änderung der Richtlinie über die Sportförderung des Landkreises Celle (48 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Anlage 3 - Neufassung der Richtlinie ohne Änderungsmarkierung (238 KB)    
Stammbaum:
An0001/2021-2026   Ergänzung der Richtlinien über die Sportförderung des Landkreises Celle; Antrag der CDU/UB-Fraktion vom 10.11.2021   LR/Dez. I - Landratsbüro   Antrag
An0001/2021-2026VO   Ergänzung der Richtlinien über die Sportförderung des Landkreises Celle; Antrag der CDU/UB-Fraktion vom 10.11.2021   Dez. IV - Amt für zentrale Dienste, Liegenschaften und Sportförderung   Beschlussvorlage