Inhalt

Vorlage - 0021/2022  

Betreff: Beschluss über die Kapazitätsobergrenzen an allgemeinbildenden Schulen
Status:öffentlich  
Federführend:Dez. IV - Amt für Bildung, Kultur und ÖPNV   
Beratungsfolge:
Ausschuss für allgemein- und berufsbildende Schulen Vorberatung
15.02.2022 
des Ausschusses für allgemein- und berufsbildende Schulen ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss Entscheidung

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Kurze Sachdarstellung:

 

1. Celler Oberschulen

 

Gemäß § 1 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 der Satzung des Landkreises Celle über Schulbezirke (Schulbezirkssatzung) ist die Kapazitätsobergrenze an der Oberschule An der Welfenallee und an der Oberschule Westercelle auf jeweils fünf Züge pro Jahrgang festgelegt. Eine über diese Kapazitätsfestlegung hinausgehende Zügigkeit bedarf im Einzelfall der Zustimmung des Schulträgers (§ 1 Abs. 4 S. 2 Schulbezirkssatzung).

 

Die Schülerzahlentwicklung im Gebiet der Stadt Celle ist relativ konstant. Wie in den vergangenen Jahren wird für das Schuljahr 2022/2023 mit insgesamt 11 bis 12 Zügen für die beiden Celler Oberschulen gerechnet.

 

Mit der Oberschule An der Welfenallee ist abgestimmt, dass räumlich und personell ein zusätzlicher sechster Zug im 5. Schuljahrgang für das Schuljahr 2022/2023 eingerichtet werden kann. Da die Oberschule Westercelle bereits im letzten Jahr einen sechsten Zug aufgenommen und die durch den Landkreis erworbenen Räumlichkeiten der benachbarten Grundschule Nadelberg noch nicht zur Verfügung stehen, sind die Kapazitäten an der Oberschule Westercelle aktuell noch sehr begrenzt. Nach Rücksprache mit der Schulleitung kann aktuell noch nicht prognostiziert werden, ob die Kapazitäten für einen sechsten Zug im nächsten Schuljahr an der Oberschule ausreichen werden. Daher soll in diesem Jahr vorrangig die Oberschule An der Welfenallee einen sechsten Zug aufnehmen. Falls diese zusätzlichen Kapazitäten nicht ausreichen sollten, wird versucht, einen weiteren sechsten Zug an der Oberschule Westercelle vorzusehen.

 

2. Celler Gymnasien

 

§ 2 Abs. 7 S. 1 der Schulbezirkssatzung sieht eine Kapazitätsobergrenze von jeweils vier Zügen pro Jahrgang an den Celler Gymnasien vor. Eine über diese Kapazitätsfestlegung hinausgehende Zügigkeit bedarf im Einzelfall der vorherigen Zustimmung des Schulträgers (§ 2 Abs. 7 S. 3 der Schulbezirkssatzung).

 

Wie bereits im letzten Schuljahr werden auch für das anstehende Schuljahr 2022/2023 aufgrund der aktuellen Schülerprognosen im 5. Schuljahrgang der allgemeinbildenden Gymnasien in der Stadt Celle 13 bis 14 Züge erwartet, die auf das Hermann-Billung-Gymnasium, das Kaiserin-Auguste-Viktoria-Gymnasium und das Gymnasium Ernestinum verteilt werden müssen.

 

Mit den Celler Gymnasien ist abgestimmt, dass im anstehenden Schuljahr das Kaiserin-Auguste-Viktoria-Gymnasium einen fünften Zug aufnehmen soll. Falls diese zusätzlichen Kapazitäten nicht ausreichen sollten, soll auch am Hermann-Billung-Gymnasium ein weiterer fünfter Zug eingerichtet werden.

 

3. Ausblick

 

Durch den erfolgten Ankauf der benachbarten Grundschule Nadelberg in Westercelle und den sukzessiven Umzug des Hölty-Gymnasiums an der Welfenallee nach Hambühren werden beide Celler Oberschulen zukünftig regelmäßig mehr als die bislang in der Schulbezirkssatzung festgelegten fünf Züge aufnehmen können.

 

Mit den Celler Gymnasien ist vereinbart, dass jedes Gymnasium ab dem Schuljahr 2020/2021 im Wechsel und je nach Anmeldesituation in definierten Abständen einen zusätzlichen fünften Zug aufnimmt, um bei Bedarf insgesamt 14 Züge beschulen zu können. Hierzu ist wie bereits im Schulinvestitionskonzept angekündigt ein Anbau am Gymnasium
Ernestinum bzw. am Schulzentrum Burgstraße notwendig.

 





 

Rechtsgrundlage für die Zuständigkeit:

 

§ 76 Abs. 2 NKomVG i.V.m. § 1 Abs. 4 S. 2 und § 2 Abs. 7 S. 3 Schulbezirkssatzung

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreisausschuss beschließt

  1. die Einrichtung eines sechsten Zuges für den 5. Schuljahrgang im Schuljahr 2022/2023 an der Oberschule An der Welfenallee,
  2. zusätzlich die Einrichtung eines sechsten Zuges für den 5. Jahrgang im Schuljahr 2022/2023 an der Oberschule Westercelle, falls die Anmeldezahlen aus dem Schulbezirk der Celler Oberschulen einen weiteren Zug erforderlich machen und die Kapazitäten an der Oberschule Westercelle dies ermöglichen,
  3. die Einrichtung eines fünften Zuges für den 5. Schuljahrgang im Schuljahr 2022/2023 am Kaiserin-Auguste-Viktoria-Gymnasium,
  4. zusätzlich die Einrichtung eines fünften Zuges für den 5. Schuljahrgang im Schuljahr 2022/2023 am Hermann-Billung-Gymnasium, falls die Anmeldezahlen aus dem Schulbezirk der Celler Gymnasien einen weiteren Zug erforderlich machen.