Vorlage - An0003/2021-2026VO
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Kurze Sachdarstellung:
Auf Basis der Vorlagen An0147/2016-2021VO und An0137/2016-2021 (siehe Anlage) hat sich der Landkreis Celle bereits mit mobilen Luftfilteranlagen und raumlufttechnischen Anlagen (RLT-Anlagen) beschäftigt. Die wissenschaftlichen Empfehlungen des Umweltbundesamtes und des Niedersächsischen Landesgesundheitsamtes sind dort ausführlich dargestellt worden. Am 22.12.2020 hat der Kreistag dementsprechend entschieden, keine mobilen Luftfilteranlagen für alle Unterrichtsräume anzuschaffen. Zudem hat der Kreisausschuss am 11.05.2021 entschieden, nicht alle Neubauten mit RLT-Anlagen auszustatten, sondern dies individuell zu betrachten und dem Ausschuss darüber zu berichten. Zuletzt hat das Umweltbundesamt seine Einschätzung am 10.09.2021 noch einmal bestätigt (siehe Anlage). Zur Vermeidung von Wiederholungen wird daher auf die Anlagen verwiesen.
In der Vorlage An0137/2016-2021 wurde insbesondere auch aufgezeigt, dass der Einsatz von mobilen Luftfilteranlagen das Lüften nicht ersetzen kann, da unter anderem keine Abfuhr von CO₂ durch diese Anlagen erfolgt. Für ein gesundes und angenehmes Raumklima bleibt die Fensterlüftung zwingend erforderlich. Dem entsprechen auch die verbindlichen Vorgaben des Niedersächsischen Kultusministeriums im „Niedersächsischen Rahmen-Hygieneplan Corona Schule“. Auch bei Einsatz mobiler Luftfilteranlagen ist hiernach zwingend weiter das „20-5-20-Prinzip“ beim Lüften einzuhalten. Das Ziel des vorliegenden Antrags, auf das „häufige Stoßlüften“ zu verzichten, kann also mit der Anschaffung von mobilen Luftfiltern gar nicht erreicht werden.
Alle Schulneubauten des Landkreises Celle werden so geplant und realisiert, dass die Klassenräume der Kategorie 1 des Umweltbundesamtes (gute Lüftungsmöglichkeit, Fenster weit zu öffnen, siehe Anlage) und dem Standard EG 40 EE entsprechen. Das standardmäßige Verbauen von fest installierten RLT-Anlagen ist nicht erforderlich. Auch im Sinne der Nachhaltigkeit ist ein Verzicht auf RLT-Anlagen dringend geboten. Durch RLT-Anlagen werden zusätzliche Ressourcen benötigt und Strom verbraucht. Mittlerweile entfallen ca. 80 Prozent der Reparaturen im Baubereich auf technische Anlagen; dieser hohe Reparaturaufwand mit all seinen negativen Folgen sollte durch den Verzicht auf nicht zwingend benötigte technische Anlagen deutlich reduziert werden. Seit 11 Jahren führt der Landkreis Celle an seinen Schulen im Übrigen das Energiesparprojekt durch. In diesem Rahmen wird das „richtige Lüften“ erklärt und zusätzlich über Energieberater in den einzelnen Klassen überprüft und nachgehalten. Umwelt- und klimafreundliches Verhalten sowie die Eigenverantwortung der Kinder sollen so gefördert und gestärkt werden. Im privaten Umfeld sind Schülerinnen und Schüler ebenfalls das Fensterlüften gewohnt. Sie kommen also mit dem Lüften auch gut zurecht.
Rechtsgrundlage für die Zuständigkeit:
§ 58 Abs. 1 Nr. 9 NKomVG
Beschlussvorschlag:
Der Antrag der Gruppe "Gemeinsam für Fortschritt im Landkreis Celle" vom 30.11.2021 (An0003/2021-2026) wird abgelehnt.
Finanzielle und steuerliche Auswirkungen:
keine
Anlage:
An0137/2016-2021VO
An0147/2016-2021VO
„Lüftung, Lüftungsanlagen und mobile Luftreiniger an Schulen“, Veröffentlichung des Umweltbundesamtes vom 10.09.2021
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | An0003 2021-2026 - Eilantrag KA (345 KB) | |||
2 | öffentlich | An0137-2016-2021VO (17518 KB) | |||
3 | öffentlich | An0147-2016-2021VO (211 KB) | |||
4 | öffentlich | Lüftung, Lüftungsanlagen und mobile Luftreiniger an Schulen (17383 KB) |
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