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Vorlage - An0003/2021-2026VO  

Betreff: Erarbeitung technischer Konzepte für alle Schulgebäude der Schulen in Trägerschaft des LK Celle, die eine ausreichende Be- u. Entlüftung der Klassenräume sicherstellen sowie kurzfristige Bereitstellung mobiler Raumluftfilter und entsprechender Haushaltsmittel in einem Nachtragshaushalt; Eil-Antrag der Gruppe "Gemeinsam für Fortschritt im Landkreis Celle" v. 30.11.21
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
An0003/2021-2026
Federführend:Dez. IV - Amt für zentrale Dienste, Liegenschaften und Sportförderung   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Mobilität, Gebäudewirtschaft und Klimaschutz Vorberatung
24.02.2022 
des Ausschusses für Mobilität, Gebäudewirtschaft und Klimaschutz geändert beschlossen   
Kreisausschuss Vorberatung
Kreistag Entscheidung
10.03.2022 
des Kreistages geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
An0003 2021-2026 - Eilantrag KA
An0137-2016-2021VO
An0147-2016-2021VO
Lüftung, Lüftungsanlagen und mobile Luftreiniger an Schulen

Kurze Sachdarstellung:

Auf Basis der Vorlagen An0147/2016-2021VO und An0137/2016-2021 (siehe Anlage) hat sich der Landkreis Celle bereits mit mobilen Luftfilteranlagen und raumlufttechnischen Anlagen (RLT-Anlagen) beschäftigt. Die wissenschaftlichen Empfehlungen des Umweltbundesamtes und des Niedersächsischen Landesgesundheitsamtes sind dort ausführlich dargestellt worden. Am 22.12.2020 hat der Kreistag dementsprechend entschieden, keine mobilen Luftfilteranlagen für alle Unterrichtsräume anzuschaffen. Zudem hat der Kreisausschuss am 11.05.2021 entschieden, nicht alle Neubauten mit RLT-Anlagen auszustatten, sondern dies individuell zu betrachten und dem Ausschuss darüber zu berichten. Zuletzt hat das Umweltbundesamt seine Einschätzung am 10.09.2021 noch einmal bestätigt (siehe Anlage). Zur Vermeidung von Wiederholungen wird daher auf die Anlagen verwiesen.

 

In der Vorlage An0137/2016-2021 wurde insbesondere auch aufgezeigt, dass der Einsatz von mobilen Luftfilteranlagen das Lüften nicht ersetzen kann, da unter anderem keine Abfuhr von CO durch diese Anlagen erfolgt. Für ein gesundes und angenehmes Raumklima bleibt die Fensterlüftung zwingend erforderlich. Dem entsprechen auch die verbindlichen Vorgaben des Niedersächsischen Kultusministeriums im „Niedersächsischen Rahmen-Hygieneplan Corona Schule“. Auch bei Einsatz mobiler Luftfilteranlagen ist hiernach zwingend weiter das „20-5-20-Prinzip“ beim Lüften einzuhalten. Das Ziel des vorliegenden Antrags, auf das „ufige Stoßften“ zu verzichten, kann also mit der Anschaffung von mobilen Luftfiltern gar nicht erreicht werden.

 

Alle Schulneubauten des Landkreises Celle werden so geplant und realisiert, dass die Klassenräume der Kategorie 1 des Umweltbundesamtes (gute Lüftungsmöglichkeit, Fenster weit zu öffnen, siehe Anlage) und dem Standard EG 40 EE entsprechen. Das standardmäßige Verbauen von fest installierten RLT-Anlagen ist nicht erforderlich. Auch im Sinne der Nachhaltigkeit ist ein Verzicht auf RLT-Anlagen dringend geboten. Durch RLT-Anlagen werden zusätzliche Ressourcen benötigt und Strom verbraucht. Mittlerweile entfallen ca. 80 Prozent der Reparaturen im Baubereich auf technische Anlagen; dieser hohe Reparaturaufwand mit all seinen negativen Folgen sollte durch den Verzicht auf nicht zwingend benötigte technische Anlagen deutlich reduziert werden. Seit 11 Jahren führt der Landkreis Celle an seinen Schulen im Übrigen das Energiesparprojekt durch. In diesem Rahmen wird das „richtige Lüften“ erklärt und zusätzlich über Energieberater in den einzelnen Klassen überprüft und nachgehalten. Umwelt- und klimafreundliches Verhalten sowie die Eigenverantwortung der Kinder sollen so gefördert und gestärkt werden. Im privaten Umfeld sind Schülerinnen und Schüler ebenfalls das Fensterlüften gewohnt. Sie kommen also mit dem Lüften auch gut zurecht.



 

Rechtsgrundlage für die Zuständigkeit:

§ 58 Abs. 1 Nr. 9 NKomVG

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Antrag der Gruppe "Gemeinsam für Fortschritt im Landkreis Celle" vom 30.11.2021 (An0003/2021-2026) wird abgelehnt.




 

Finanzielle und steuerliche Auswirkungen:

keine



 

Anlage:

An0137/2016-2021VO

An0147/2016-2021VO

ftung, Lüftungsanlagen und mobile Luftreiniger an Schulen“, Veröffentlichung des Umweltbundesamtes vom 10.09.2021

 




 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich An0003 2021-2026 - Eilantrag KA (345 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich An0137-2016-2021VO (17518 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich An0147-2016-2021VO (211 KB)    
Anlage 4 4 öffentlich Lüftung, Lüftungsanlagen und mobile Luftreiniger an Schulen (17383 KB)    
Stammbaum:
An0003/2021-2026   Erarbeitung technischer Konzepte für alle Schulgebäude der Schulen in Trägerschaft des LK Celle, die eine ausreichende Be- u. Entlüftung der Klassenräume sicherstellen sowie Bereitstellung ggf. notwendiger Haushaltsmittel in einem Nachtragshaushalt für mobile Raumluftfilter; Eil-Antrag der Gruppe "Gemeinsam für Fortschritt im Landkreis Celle" v. 30.11.21   LR/Dez. I - Landratsbüro   Antrag
An0003/2021-2026VO   Erarbeitung technischer Konzepte für alle Schulgebäude der Schulen in Trägerschaft des LK Celle, die eine ausreichende Be- u. Entlüftung der Klassenräume sicherstellen sowie kurzfristige Bereitstellung mobiler Raumluftfilter und entsprechender Haushaltsmittel in einem Nachtragshaushalt; Eil-Antrag der Gruppe "Gemeinsam für Fortschritt im Landkreis Celle" v. 30.11.21   Dez. IV - Amt für zentrale Dienste, Liegenschaften und Sportförderung   Beschlussvorlage