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Vorlage - 0030/2022  

Betreff: Antrag der Stadt Bergen auf Gewährung einer Kreiszuwendung für den Neubau einer Kindertagesstätte in Bergen
Status:öffentlich  
Federführend:Dez. II - Jugendamt   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
16.02.2022 
des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Kurze Sachdarstellung:

Die Stadt Bergen plant den Neubau der Kita Beethovenstraße mit insgesamt fünf Gruppen. Die Einrichtung wird drei Regel- und zwei Krippengruppen sowie einen Mehrzweck-/Bewegungsraum umfassen. Insgesamt werden dort 105 neue Betreuungsplätze geschaffen.

 

Die Gesamtkosten für die Errichtung der Kita einschließlich der Außenanlagen belaufen sich planungsgemäß auf 5.563.238,10 Euro.

 

Aus Förderprogrammen des Bundes und des Landes beantragt die Stadt Bergen Mittel in Höhe von 1.686.545 Euro. 

 

Nach der Richtlinie zur Kindertagesstättenförderung im Landkreis Celle kann für die bedarfsgerechte Schaffung von Krippen- und Kindergartenplätzen eine Kreiszuwendung in Höhe von bis zu 2.550 Euro je neu geschaffenem Platz, maximal aber 20% der Gesamtkosten, gewährt werden, hier in Höhe von 267.750 Euro.

 

Rechtsgrundlage für die Zuständigkeit:

§ 6 Abs. 1 Nds. AG SGB VIII

 

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, der Stadt Bergen für den Neubau einer Kindertagesstätte in Bergen zur Schaffung von insgesamt 105 Betreuungsplätzen in Bergen, Beethovenstraße eine Kreiszuwendung von 267.750 Euro zu gewähren.

 

Die Gewährung der Zuwendung steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung der 3. Nachtragshaushaltssatzung zum Haushalt 2021/2022.


 

Finanzielle und steuerliche Auswirkungen:

Entsprechende Haushaltsmittel wurden über den 3. Nachtrag zum Haushalt 2021/2022 beantragt.