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Vorlage - 0033/2022  

Betreff: Antrag der Samtgemeinde Flotwedel auf Gewährung einer Kreiszuwendung zur Schaffung von 25 Kita-Plätzen in Langlingen
Status:öffentlich  
Federführend:Dez. II - Jugendamt   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
16.02.2022 
des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Kurze Sachdarstellung:

Die geschätzten Gesamtkosten belaufen sich auf 320.000 Euro

 

r die Errichtung werden Zuwendungen des Landes nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Investitionen in Tageseinrichtungen für Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Einschulung in Höhe von 152.750 Euro in Anspruch genommen.

 

Nach der Richtlinie zur Kindertagesstättenförderung im Landkreis Celle kann für die bedarfsgerechte Schaffung von Krippen- und Kindergartenplätzen eine Kreiszuwendung in Höhe von bis zu 2.550 Euro je neu geschaffenem Platz, maximal aber 20% der Gesamtkosten, gewährt werden, hier in Höhe von 63.750 Euro.

 

Rechtsgrundlage für die Zuständigkeit:

§ 6 Abs. 1 Nds. AG SGB VIII

 

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, der Samtgemeinde Flotwedel zur Errichtung einer Kindertageseinrichtung mit 25 Betreuungsplätzen in Langlingen eine Kreiszuwendung von 63.750 Euro zu gewähren.

 

Die Gewährung der Zuwendung steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung der 3. Nachtragshaushaltssatzung zum Haushalt 2021/2022.


 

Finanzielle und steuerliche Auswirkungen:

Entsprechende Haushaltsmittel wurden über den 3. Nachtrag zum Haushalt 2021/2022 beantragt.