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Vorlage - 0035/2022  

Betreff: Antrag der Samtgemeinde Flotwedel auf Gewährung einer Kreiszuwendung für die Sanierung der Kindertageseinrichtung in Bröckel
Status:öffentlich  
Federführend:Dez. II - Jugendamt   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
16.02.2022 
des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Kurze Sachdarstellung:

Die geschätzten Gesamtkosten der Sanierung belaufen sich auf 226.000 Euro.

 

r die Sanierung werden Zuwendungen des Landes nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Investitionen in Tageseinrichtungen für Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Einschulung in Höhe von 76.700 Euro in Anspruch genommen.


Nach der Richtlinie zur Kindertagesstättenförderung im Landkreis Celle kann für notwendige Grundsanierungen eine Zuwendung von bis zu 20% der zuwendungsfähigen Gesamtkosten (ohne Einrichtung) gewährt werden, hier in Höhe von 45.200 Euro.


 

Rechtsgrundlage für die Zuständigkeit:

§ 6 Abs. 1 Nds. AG SGB VIII

 

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, der Samtgemeinde Flotwedel für die Sanierung der Kindertageseinrichtung in Bröckel eine Kreiszuwendung von 45.200 Euro zu gewähren.

 

Die Gewährung der Zuwendung steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung der 3. Nachtragshaushaltssatzung zum Haushalt 2021/2022.


 

Finanzielle und steuerliche Auswirkungen:

Entsprechende Haushaltsmittel wurden über den 3. Nachtrag zum Haushalt 2021/2022 beantragt.