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Vorlage - 0039/2022  

Betreff: Sachstandsbericht über die Verteilung der Landesmittel zur Förderung des Feuerschutzes
Status:öffentlich  
Federführend:Dez. I - Ordnungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Brand- und Bevölkerungsschutz Kenntnis
22.02.2022 
des Ausschusses für Brand- und Bevölkerungsschutz zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
TOP 4_Anlage1_FSSteuer_Ergebnis_2021
TOP 4_Anlage2_FSSteuer_Plan_2022

Kurze Sachdarstellung:

 

Zum Sachstandsbericht über die Verteilung der Landesmittel zur Förderung des Feuerschutzes (Feuerschutzsteuer) wird auf die beigefügten Anlagen 1 und 2 verwiesen.

Der Gemeindeanteil an der Feuerschutzsteuer beinhaltet Haushaltsreste aus dem Vorjahr in Höhe von 157.518,44 €. Hinzu kommen geplante Einnahmen aus der Feuerschutzsteuer für das Jahr 2022 in Höhe von ca. 729.000,00 €, sodassr die im Feuerschutzbedarfsplan aufgeführten Maßnahmen - abzüglich der Schlüsselzuweisungen an die Städte und Gemeinden in Höhe von 571.210,98 € - insgesamt 315.307,46 € zur Verfügung stehen.

In diesem Haushaltsjahr könnten Zuschüsse für Beschaffungsmaßnahmen von Feuerwehrfahrzeugen gemäß den „Richtlinien über die Förderung des Feuerschutzes im Landkreis Celle“ in Höhe von 200.000,00 €llig werden.

 

Im Haushaltsjahr 2022 wird die beantragte Baumaßnahmen für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses Jeversen (Gemeinde Wietze) umgesetzt. Hinsichtlich dieses Vorhabens hat der Kreisausschuss in seiner Sitzung am 16.11.2021 beschlossen, der Gemeinde Wietze für die Baumaßnahme einen Zuschuss in Höhe von 20 % der tatsächlichen Baukosten, insgesamt maximal 328.165,00 € zu gewähren.

 

Mit Blick auf die Verfügbarkeit finanzieller Mittel aus der Feuerschutzsteuer soll mit den Kommunen geklärt werden, wie mit bereits vorhandenen als auch künftigen Anträgen verfahren werden soll. Ein Antrag aus der Gemeinde Südheide auf Bezuschussung einer Baumaßnahme liegt bereits vor.

 

Sollten die aufgeführten Maßnahmen im Haushaltsjahr 2022 wirksam werden, können die Auszahlungen aus Mitteln der Feuerschutzsteuer nicht in vollem Umfang getätigt werden. Die Summe der geplanten Aufwendungen übersteigt die Summe der vorhandenen Erträge um 975.857,54 €, sollten alle beantragten Projekte in 2022 kassenwirksam werden.



 

Rechtsgrundlage für die Zuständigkeit:

 

§ 76 Abs. 2 NKomVG

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Brand- und Bevölkerungsschutz nimmt den Sachstand zur Kenntnis.



 

Finanzielle und steuerliche Auswirkungen:

 

keine



 

Anlage:

 

 



 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich TOP 4_Anlage1_FSSteuer_Ergebnis_2021 (221 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich TOP 4_Anlage2_FSSteuer_Plan_2022 (220 KB)