Inhalt

Vorlage - 0043/2022  

Betreff: Fortschreibung des Feuerschutzbedarfsplanes
Status:öffentlich  
Federführend:Dez. I - Ordnungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Brand- und Bevölkerungsschutz Vorberatung
22.02.2022 
des Ausschusses für Brand- und Bevölkerungsschutz ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss Entscheidung

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
TOP 5_Anlage_Feuerschutzbedarfsplan_ab 2022

Kurze Sachdarstellung:

 

Der Feuerschutzbedarfsplan ist nach einer Abfrage bei den Städten, Gemeinden und Samtgemeinden überarbeitet und fortgeschrieben worden. In dem Feuerschutzbedarfsplan sind die nach den „Richtlinien über die Förderung des Feuerschutzes im Landkreis Celle“rder-fähigen Bau- und Beschaffungsmaßnahmen sowie Mannschaftstransportfahrzeuge (MTF), Gerätewagen (GW), Rüstwagen (RW) und Hubrettungsfahrzeuge aufgenommen worden.

 

Die im Feuerschutzbedarfsplan für das Jahr 2022 aufgeführten Fahrzeugbeschaffungen, die nach der Festbetragsfinanzierung bezuschusst werden (Richtlinien über die Förderung des Feuerschutzes im Landkreis Celle Abschnitt IV Ziffer 1 und 2), erfordern Mittel i.H.v. 37.000,00 €. Diese setzen sich wie folgt zusammen:

 

- zwei TSF-W zu je 10.000,00 €,

- ein MLF zu 17.000,00 €

 

Über die Zuweisung von Mitteln aus der Feuerschutzsteuer für die Maßnahmen (Abschnitt IV Ziffer 3a d der Richtlinie über die Förderung des Feuerschutzes im Landkreis Celle) entscheidet der Kreisausschuss im Einzelfall im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Das gleiche gilt für besondere Vorhaben der Stadt Celle, an deren Durchführung ein Interesse für den gesamten Landkreis besteht.

 

Die Umsetzung des Feuerschutzbedarfsplanes erfordert, dass die Stadt Bergen, die Gemeinden und die Samtgemeinden die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen schaffen und die dazu notwendigen Genehmigungen einholen.

 



 

Rechtsgrundlage für die Zuständigkeit:

 

§ 76 Abs. 2 NKomVG

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreisausschuss stellt den Feuerschutzbedarfsplan für das Jahr 2022 fest und nimmt die Jahre 2023 bis 2026 zur Kenntnis



 

Finanzielle und steuerliche Auswirkungen:

 

Keine



 

Anlage:

 



 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich TOP 5_Anlage_Feuerschutzbedarfsplan_ab 2022 (204 KB)