Vorlage - 0065/2022
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Kurze Sachdarstellung:
Der Kreisausschuss hat am 10.12.2021 eine weitere Absenkung der Mindestentfernungen für die Schülerbeförderung zum Schuljahr 2022/2023 beschlossen (Vorlage 0134/2020-1). Zur Umsetzung ist wie angekündigt eine Änderung der Satzung über die Mindestentfernungen in der Schülerbeförderung notwendig. Hierzu wird auf die beigefügten Anlagen verwiesen.
Die durch die Umsetzung entstehenden und vom Landkreis zu tragenden Mehrkosten der CeBus standen bei Vorlagenerstellung noch nicht fest und werden in der Sitzung nachgereicht. Im Ergebnis dürfte die CeBus zur Umsetzung dieser Satzungsänderung zwei zusätzliche Solofahrzeuge und zwei zusätzliche Gelenkbusse benötigen. Einige Umläufe verlängern bzw. verändern sich durch zusätzliche Halte. Durch die vorgesehene Absenkung erhalten auf Basis der aktuellen Schülerzahlen zusätzlich insgesamt 823 Schülerinnen und Schüler einen Anspruch auf kostenfreie Schülerbeförderung (Grundschulen: 354, Oberschule: 193, Gymnasien: 210, Gesamtschule: 54, Förderschulen: 12). Diese Schülerinnen und Schüler wurden entsprechend ihrer Wohnadressen den passenden Fahrten zugeordnet, die erforderlichen Fahrzeugkapazitäten wurden unter Einbeziehung der aktuellen Auslastung ermittelt. Dabei wurde aufgrund der Erfahrungen aus den vorangegangenen Absenkungen der Mindestentfernung und vor dem Hintergrund der anhaltenden Pandemie die Annahme zugrunde gelegt, dass nur 50% der neuen Anspruchsberechtigten das kostenfreie Angebot auch nutzen werden.
Außerdem müssen seitens des Landkreises Celle eine Reihe von zusätzlichen sogenannten „Freigestellten Schülerverkehren“ eingerichtet werden, bei denen sich der Einsatz eines Busses der CeBus auf Grund geringer Schülerzahlen nicht rechnet (Zusatzkosten von rd. 300.000 € p.a.). Der Transport erfolgt dann mittels Kleinbussen bzw. wird im Einzelfall auch auf eine PKW-Kostenerstattung zurückgegriffen.
Rechtsgrundlage für die Zuständigkeit:
§ 58 Abs. 1 Nr. 5 NKomVG
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt die „7. Satzung zur Änderung der Satzung des Landkreises Celle über die Mindestentfernungen für die Schülerbeförderung“ in der beigefügten Fassung.
Finanzielle und steuerliche Auswirkungen:
Die zusätzlichen Kosten sind im Rahmen der Haushaltplanungen der kommenden Jahre im Teilhaushalt Schülerbeförderung und ÖPNV einzuplanen. Für das Jahr 2022 stehen Haushaltsmittel in Höhe von 1.320.000 Euro zur Verfügung.
Anlage:
- 7. Satzung zur Änderung der Satzung des Landkreises Celle über die Mindestentfernungen für die Schülerbeförderung
- Lesefassung (nachrichtlich)
- Synopse (nachrichtlich)
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | 7. Satzung zur Änderung der Satzung des Landkreises Celle über die Mindestentfernungen für die Schülerbeförderung (49 KB) | |||
2 | öffentlich | Lesefassung (196 KB) | |||
3 | öffentlich | Synopse (107 KB) |