Vorlage - An0010/2021-2026VO
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Kurze Sachdarstellung:
Der Landkreis Celle unterstützt die Ziele und Maßnahmen der Istanbul-Konvention und hat dazu schon erste Umsetzungsschritte ergriffen. So wurde die vorhandene Vollzeitstelle zur Unterstützung der Gleichstellungsbeauftragten neu beschrieben und bewertet. Die Stelle umfasst jetzt auch Aufgaben einer regionalen Koordinierungsstelle und die Zuständigkeit für die Durchführung von Projekten, die auch der Umsetzung der Istanbul-Konvention dienen. Die im Antrag geforderte Gesamtstrategie zur Umsetzung der Istanbul-Konvention soll ebenfalls unter Einbindung der Koordinierungsstelle entwickelt und dem Kreistag vorgelegt werden.
An den Kosten der Täterarbeit der Stiftung Linerhaus beteiligt sich der Landkreis Celle ab dem Jahr 2022 mit einem Zuschuss in Höhe von 15.000 €, die zunächst aus dem Budget der Gleichstellungsbeauftragten gedeckt werden und ab dem Jahr 2023 aus dem Budget des Sozialamtes getragen werden.
Rechtsgrundlage für die Zuständigkeit:
§ 58 Abs. 1 Nr. 19 NKomVG
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt, die Inhalte des Antrages umzusetzen.
Finanzielle und steuerliche Auswirkungen:
Ab dem Haushaltsjahr 2022 jährliche Mehraufwendungen in Höhe von 15.000 €.
Anlage:
Antrag An0010/2021-2026
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | An0010-2021-2026 (780 KB) |