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Vorlage - 0087/2022  

Betreff: Erarbeitung von technischen Raumluft-Klima-Konzepten für alle Schulgebäude der Schulen in Trägerschaft des Landkreises Celle, die eine ausreichende Be- und Entlüftung der Klassen-räume sicherstellen.
Status:öffentlich  
Federführend:Dez. IV - Amt für zentrale Dienste, Liegenschaften und Sportförderung   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Mobilität, Gebäudewirtschaft und Klimaschutz Vorberatung
09.06.2022 
des Ausschusses für Mobilität, Gebäudewirtschaft und Klimaschutz und des Ausschusses für Umwelt und ländlichen Raum zurückgestellt   
21.06.2022 
des Ausschusses für Mobilität, Gebäudewirtschaft und Klimaschutz geändert beschlossen   
Kreisausschuss Vorberatung
Kreistag Entscheidung
05.07.2022 
des Kreistages geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Kurze Sachdarstellung:

Am 10.03.2022 hat der Kreistag des Landkreises Celle beschlossen, die Kreisverwaltung zu beauftragen, für alle Schulgebäude der Schulen in Trägerschaft des Landkreises Celle technische Raumluft-Klima-Konzepte zu erarbeiten, die eine ausreichende Be- und Entlüftung der Klassenräume sicherstellen; das Konzept solle dem Kreistag bis zum 31.07.2022 vorgelegt werden (An0003/2021-2026VO).

 

Bei der Errichtung von Schulgebäuden ist baurechtlich eine ausreichende natürliche Belüftung zu gewährleisten. Raumgrößen, Raumtiefen, Fenstergrößen und Luftwechselraten werden dabei individuell betrachtet. Bei allen Schulen in Trägerschaft des Landkreises Celle ist daher eine ausreichende Be- und Entlüftung der Klassenräume sichergestellt. Dabei sieht der Landkreis Celle RLT-Anlagen vor, wenn dies aufgrund besonderer Anforderungen erforderlich ist. Zum Erreichen eines gewissen Energiestandards ist der Einbau von RLT-Anlagen hingegen nicht mehr zwingend erforderlich.

 

Die verschiedenen Möglichkeiten zur technischen Be- und Entlüftung (Fensterlüftung, dezentrale RLT-Anlagen, zentrale RLT-Anlagen und hybride RLT-Anlagen), deren jeweilige Vor- und Nachteile sowie Kosten werden in der Sitzung anhand einer ausführlichen Präsentation näher dargestellt.

 

Rechtsgrundlage für die Zuständigkeit:

§ 58 Abs. 3 S. 1 NKomVG

 

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt, dass bei Neu-/Umbauten von Schulen in Trägerschaft des Landkreises Celle in den Räumen RLT-Anlagen eingebaut werden, in denen besondere Anforderungen bestehen (Schallschutz, Versammlungsstätten, Fachunterrichtsräume mit Verdunkelung, ausreichende Belüftung über Fenster nicht möglich).


 

Finanzielle und steuerliche Auswirkungen:

keine