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Vorlage - 0094/2022  

Betreff: Gewährung eines Darlehens aus der Kreisschulbaukasse für die Gemeinde Hambühren
Status:öffentlich  
Federführend:Dez. IV - Amt für Bildung, Kultur und ÖPNV   
Beratungsfolge:
Ausschuss für allgemein- und berufsbildende Schulen Vorberatung
23.06.2022 
des Ausschusses für allgemein- und berufsbildende Schulen ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss Vorberatung
Kreistag Entscheidung
05.07.2022 
des Kreistages ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Kurze Sachdarstellung:

 

Die Gemeinde Hambühren beantragt für einen Erweiterungsbau an der Grundschule Oldau Mittel aus der Kreisschulbaukasse nach § 117 Abs. 1 Ziffer 1 NSchG. Beabsichtigt ist der Bau von drei allgemeinen Unterrichtsräumen, zwei Lagerräumen für Lehrmittel, einem Lagerraum für Musikinstrumente und dazugehörigen Neben- und Technikräumen. Aufgrund der aufwachsenden Schülerzahl wird es zudem erforderlich, die vorhandene Mensa zu vergrößern. Der Platz soll geschaffen werden, indem die vorhandene Lehrküche versetzt wird. Der jetzige Raum der Lehrküche wird Erweiterungsfläche der Mensa, die Lehrküche soll in den Neubau integriert werden.

 

Der Erweiterungsbau ist zuwendungsfähig. Die Beurteilung der einzelnen Maßnahmen richtet sich nach der Schulbauhandreichung (SBH) des Landes Niedersachsen vom 18.08.1988.

 

Nach den aktuellen Schülerzahlen und der Schülerprognose ist künftig von einer durchgängigen Dreizügigkeit auszugehen. Es wird von einem Klassenraum pro Klasse ausgegangen, sodass keine Wanderklassen eingerichtet werden müssen. Insgesamt sind hierfür zwölf Räume erforderlich. Im Bestandsgebäude befinden sich zurzeit neun Räume. Dementsprechend werden die zusätzlichen drei allgemeinen Unterrichtsräume benötigt.




 

Rechtsgrundlage für die Zuständigkeit:

 

§ 58 Abs. 1 Nr. 14 NKomVG

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt, der Gemeinde Hambühren für die Erweiterung der Grundschule Oldau um drei allgemeine Unterrichtsräume und Nebenräume sowie die Umlegung der Lehrküche ein Darlehen bis zur Höhe von 833.400 € aus der Kreisschulbaukasse zu gewähren.


 

Finanzielle und steuerliche Auswirkungen:

 

keine, bei der Kreisschulbaukasse handelt es sich um ein zweckgebundenes Sondervermögen




 

Anlage:

 

keine