Vorlage - 0095/2022
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Kurze Sachdarstellung:
Die Stadt Celle beantragt für den Neubau der Grundschule Westercelle Mittel aus der Kreisschulbaukasse nach § 117 Abs. 1 Ziffer 1 NSchG. Beabsichtigt ist der Bau einer durchgängig dreizügigen Grundschule nach der Zusammenlegung der Grundschulen Nadelberg und Bruchhagen.
Der Neubau ist grundsätzlich zuwendungsfähig. Die Beurteilung der einzelnen Maßnahmen richtet sich nach der Schulbauhandreichung des Landes Niedersachsen vom 18.08.1988.
Nach den aktuellen Schülerzahlen und der Schülerprognose ist künftig von einer durchgängigen Dreizügigkeit auszugehen. Es wird von einem Klassenraum pro Klasse ausgegangen, sodass keine Wanderklassen eingerichtet werden müssen.
Aufgrund der Bemessungsgrundlagen für die Darlehen aus der Kreisschulbaukasse sind nicht alle geplanten Flächen der neuen Grundschule zuwendungsfähig. Das Darlehen fällt daher um 564.600 Euro geringer aus als beantragt und reduziert sich aufgerundet auf 4.663.300 Euro.
Rechtsgrundlage für die Zuständigkeit:
§ 58 Abs. 1 Nr. 14 NKomVG
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt, der Stadt Celle für den Neubau der Grundschule Westercelle ein Darlehen bis zur Höhe von 4.663.300 Euro aus der Kreisschulbaukasse zu gewähren.
Finanzielle und steuerliche Auswirkungen:
keine, bei der Kreisschulbaukasse handelt es sich um ein zweckgebundenes Sondervermögen
Anlage:
keine