Vorlage - 0116/2022
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Kurze Sachdarstellung:
Die mit dem 4. Nachtrag eingebrachten Änderungen beschränken sich ausschließlich auf den investiven Bereich.
Zur weiteren Realisierung der nachfolgend aufgeführten, vom Kreistag bereits beschlossenen Investitionsmaßnahmen werden infolge erhöhter Pauschalfestpreise sowie sogenannter Preisgleitklauseln zusätzliche investive Mittel im Zeitraum von 2022-2025 benötigt. So kann u.a. die Vergabe von weiteren Aufträgen nur dann erfolgen, sofern die finanziellen Mittel auch im Haushalt zur Verfügung stehen bzw. abgesichert sind.
In 2022 werden insgesamt 2,0 Mio. € für zusätzliche Auszahlungen benötigt. Für die Vergabe von Aufträgen, deren Zahlungswirksamkeit erst in den Folgejahren eintritt, werden in 2022 zusätzliche Verpflichtungsermächtigungen (VE) in Höhe von insgesamt 21.867.100 € veranschlagt.
Die Erhöhung der Pauschalfestpreise resultiert in erster Linie aus der allgemein bekannten Marktsituation (u.a. Materialknappheit, Lieferkettenprobleme, Inflation, etc.). Daneben ist es zwischenzeitlich üblich, dass die Auftragnehmer/-innen das Risiko weiterer, zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht kalkulierbarer Preissteigerungen, mittels vertraglicher Preisgleitklausel auf den Auftraggeber (Landkreis Celle) übertragen.
Folgende Abweichungen ergeben sich zur bisherigen Planung:
a) Erweiterungsbau Altenhagen:
Auszahlungen | Bisher bereitgestellt | 2022
| 2023 | 2024 |
Bisher geplant | 118.000 € | 882.000 € | 5.750.000 € | 8.610.000 € |
Planung 4. Nachtrag | 118.000 € | 882.000 € | 6.750.000 € | 12.384.000 € |
Abweichung | 0 € | 0 € | +1.000.000 € | +3.774.000 € |
VE | 2022 |
Bisher geplant | 14.360.000 € |
Planung 4. Nachtrag | 19.134.000 € |
Abweichung | +4.774.000 € |
b) Erweiterungsbau Westkreisgymnasium
Auszahlungen | Bisher bereitgestellt | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 |
Bisher geplant | 1.049.000 € | 500.000 € | 10.880.000 € | 25.390.000 € | - |
Planung 4. Nachtrag | 1.049.000 € | 500.000 € | 8.004.500 € | 21.345.200 € | 24.013.400 € |
Abweichung | 0 € | 0 € | -2.875.500 € | -4.044.800 € | +24.013.400 € |
VE | 2022 |
Bisher geplant | 36.270.000 € |
Planung 4. Nachtrag | 53.363.100 € |
Abweichung | +17.093.100 € |
c) Erweiterungsbau Paul-Klee-Schule
Auszahlungen | Bisher bereitgestellt | 2022 | 2023 |
Bisher geplant | 900.000 € | 1.900.000 € | 4.400.000 € |
Planung 4. Nachtrag | 900.000 € | 2.900.000 € | 4.400.000 € |
Abweichung | 0 € | +1.000.000 € | 0 € |
d) Erweiterungsbau Oberschule Anne-Frank Bergen
Auszahlungen | Bisher bereitgestellt | 2022 | 2023 |
Bisher geplant | 1.100.000 € | 1.600.000 € | 4.490.000 € |
Planung 4. Nachtrag | 1.100.000 € | 2.600.000 € | 4.490.000 € |
Abweichung | 0 € | +1.000.000 € | 0 € |
Die dargestellte Steigerung des Investitionsvolumens wird nach derzeitigem Stand vollständig kreditfinanziert werden müssen. Die Schuldenlast des Landkreises Celle wird in entsprechender Höhe anwachsen. Die Kreditermächtigung für 2022 ist demzufolge um die Mehrauszahlungen der Maßnahmen zu c) und d) zu erhöhen. Die Maßnahmen zu a) und b) wirken sich erst auf die Höhe der Kreditermächtigungen in den Folgejahren aus.
Ob die vorstehenden Mehrauszahlungen durch entsprechende Überschüsse aus der laufenden Verwaltungstätigkeit zumindest abgefedert werden können, wird von der weiteren Entwicklung der Haushaltslage sowohl in 2022, als auch in den nächsten Haushaltsjahren abhängen. Ziel der Kreisverwaltung ist in jedem Fall, die Kreditlast so gering wie möglich zu halten.
Aufgrund der im niedersächsischen Vergleich hohen investiven Verschuldung des Landkreises Celle, der deutlich steigenden Tendenz und dem hieraus resultierenden Hinweis des MI in der Haushaltsgenehmigung des 3. Nachtragshaushaltsplans 2021/2022 ist zur Sicherung der dauernden Leistungsfähigkeit eine zu hohe Ausweitung der investiven Verschuldung zu vermeiden und das Investitionsprogramm zu überprüfen. Insbesondere wird über eine Verschiebung oder ggf. sogar eine Streichung der nachstehenden Bauvorhaben im Rahmen des Haushaltsplans 2023 zu diskutieren sein:
Bauvorhaben | Investitionssumme |
Alte Grenze | 12,5 Mio. € |
Erweiterung ObS Winsen (exklusive der Lehrküche) | 1,7 Mio. € |
Mensa Lachendorf | 4 Mio. € |
Energetische Sanierungen Triftgelände | 1,56 Mio. € |
Sanierung SZ Burgstraße | 32,1 Mio. € |
Sanierung GS Nadelberg | 0,82 Mio. € |
Rettungswachen | 3,2 Mio. € |
Rechtsgrundlage für die Zuständigkeit:
§ 58 Abs. 1 Nr. 9 NKomVG, § 115 NKomVG
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt den Erlass der 4. Nachtragshaushaltssatzung mit dem Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 sowie die Anpassung des Investitionsprogramms für den Planungszeitraum 2023-2025.
Finanzielle und steuerliche Auswirkungen:
Es wird auf die vorstehenden Ausführungen, den Nachtragshaushalt sowie das Investitionsprogramm verwiesen.
Anlage:
Entwurf der 4. Nachtragshaushaltssatzung einschließlich Nachtragshaushaltsplan und Investitionsprogramm
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | 4. Nachtragshaushalt (2903 KB) |