Inhalt

Vorlage - 0116/2022  

Betreff: 4. Nachtragshaushaltssatzung des Landkreises Celle für die Haushaltsjahre 2021/2022
Status:öffentlich  
Federführend:Dez. I - Amt für Finanzwirtschaft Beteiligt:Dez. IV - Amt für zentrale Dienste, Liegenschaften und Sportförderung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Mobilität, Gebäudewirtschaft und Klimaschutz Vorberatung
21.06.2022 
des Ausschusses für Mobilität, Gebäudewirtschaft und Klimaschutz ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss Vorberatung
Kreistag Entscheidung
05.07.2022 
des Kreistages ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
4. Nachtragshaushalt

Kurze Sachdarstellung:

Die mit dem 4. Nachtrag eingebrachten Änderungen beschränken sich ausschließlich auf den investiven Bereich.

 

Zur weiteren Realisierung der nachfolgend aufgeführten, vom Kreistag bereits beschlossenen Investitionsmaßnahmen werden infolge erhöhter Pauschalfestpreise sowie sogenannter Preisgleitklauseln zusätzliche investive Mittel im Zeitraum von 2022-2025 benötigt. So kann u.a. die Vergabe von weiteren Aufträgen nur dann erfolgen, sofern die finanziellen Mittel auch im Haushalt zur Verfügung stehen bzw. abgesichert sind.

 

In 2022 werden insgesamt 2,0 Mio. €r zusätzliche Auszahlungen benötigt. Für die Vergabe von Aufträgen, deren Zahlungswirksamkeit erst in den Folgejahren eintritt, werden in 2022 zusätzliche Verpflichtungsermächtigungen (VE) in Höhe von insgesamt 21.867.100 € veranschlagt.

 

Die Erhöhung der Pauschalfestpreise resultiert in erster Linie aus der allgemein bekannten Marktsituation (u.a. Materialknappheit, Lieferkettenprobleme, Inflation, etc.). Daneben ist es zwischenzeitlich üblich, dass die Auftragnehmer/-innen das Risiko weiterer, zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht kalkulierbarer Preissteigerungen, mittels vertraglicher Preisgleitklausel auf den Auftraggeber (Landkreis Celle) übertragen.

 

 

 

 

 

Folgende Abweichungen ergeben sich zur bisherigen Planung:

 

a) Erweiterungsbau Altenhagen:

 

Auszahlungen

Bisher bereitgestellt

2022

 

2023

2024

Bisher geplant

118.000 €

882.000 €

5.750.000 €

8.610.000 €

Planung 4. Nachtrag

118.000 €

882.000 €

6.750.000 €

12.384.000 €

Abweichung

0 €

0 €

+1.000.000 €

+3.774.000 €

 

VE

2022

Bisher geplant

14.360.000 €

Planung 4. Nachtrag

19.134.000 €

Abweichung

+4.774.000 €

 

b) Erweiterungsbau Westkreisgymnasium

 

Auszahlungen

Bisher bereitgestellt

2022

2023

2024

2025

Bisher geplant

1.049.000 €

500.000 €

10.880.000 €

25.390.000 €

-

Planung 4. Nachtrag

1.049.000 €

500.000 €

8.004.500 €

21.345.200 €

24.013.400 €

Abweichung

0 €

0 €

-2.875.500 €

-4.044.800 €

+24.013.400 €

 

 

VE

2022

Bisher geplant

36.270.000 €

Planung 4. Nachtrag

53.363.100 €

Abweichung

+17.093.100 €

 

c) Erweiterungsbau Paul-Klee-Schule

 

Auszahlungen

Bisher bereitgestellt

2022

2023

Bisher geplant

900.000 €

1.900.000 €

4.400.000 €

Planung 4. Nachtrag

900.000 €

2.900.000 €

4.400.000 €

Abweichung

0 €

+1.000.000 €

0 €

 

d) Erweiterungsbau Oberschule Anne-Frank Bergen

 

Auszahlungen

Bisher bereitgestellt

2022

2023

Bisher geplant

1.100.000 €

1.600.000 €

4.490.000 €

Planung 4. Nachtrag

1.100.000 €

2.600.000 €

4.490.000 €

Abweichung

0 €

+1.000.000 €

0 €

 

Die dargestellte Steigerung des Investitionsvolumens wird nach derzeitigem Stand vollständig kreditfinanziert werden müssen. Die Schuldenlast des Landkreises Celle wird in entsprechender Höhe anwachsen. Die Kreditermächtigung für 2022 ist demzufolge um die Mehrauszahlungen der Maßnahmen zu c) und d) zu erhöhen. Die Maßnahmen zu a) und b) wirken sich erst auf die Höhe der Kreditermächtigungen in den Folgejahren aus.

 

Ob die vorstehenden Mehrauszahlungen durch entsprechende Überschüsse aus der laufenden Verwaltungstätigkeit zumindest abgefedert werden können, wird von der weiteren Entwicklung der Haushaltslage sowohl in 2022, als auch in den nächsten Haushaltsjahren abhängen. Ziel der Kreisverwaltung ist in jedem Fall, die Kreditlast so gering wie möglich zu halten. 

Aufgrund der im niedersächsischen Vergleich hohen investiven Verschuldung des Landkreises Celle, der deutlich steigenden Tendenz und dem hieraus resultierenden Hinweis des MI in der Haushaltsgenehmigung des 3. Nachtragshaushaltsplans 2021/2022 ist zur Sicherung der dauernden Leistungsfähigkeit eine zu hohe Ausweitung der investiven Verschuldung zu vermeiden und das Investitionsprogramm zu überprüfen. Insbesondere wird über eine Verschiebung oder ggf. sogar eine Streichung der nachstehenden Bauvorhaben im Rahmen des Haushaltsplans 2023 zu diskutieren sein:

 

Bauvorhaben

 Investitionssumme

Alte Grenze

                  12,5 Mio. €

Erweiterung ObS Winsen (exklusive der Lehrküche)

                    1,7 Mio. €

Mensa Lachendorf

                    4 Mio. € 

Energetische Sanierungen Triftgelände

                  1,56 Mio. €

Sanierung SZ Burgstraße

                  32,1 Mio. €

Sanierung GS Nadelberg

0,82 Mio. €

Rettungswachen

3,2 Mio. €





 

Rechtsgrundlage für die Zuständigkeit:

§ 58 Abs. 1 Nr. 9 NKomVG, § 115 NKomVG

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt den Erlass der 4. Nachtragshaushaltssatzung mit dem Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 sowie die Anpassung des Investitionsprogramms für den Planungszeitraum 2023-2025.




 

Finanzielle und steuerliche Auswirkungen:

Es wird auf die vorstehenden Ausführungen, den Nachtragshaushalt sowie das Investitionsprogramm verwiesen.




 

Anlage:

Entwurf der 4. Nachtragshaushaltssatzung einschließlich Nachtragshaushaltsplan und Investitionsprogramm





 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 4. Nachtragshaushalt (2903 KB)