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Vorlage - An0021/2021-2026VO  

Betreff: Einführung und Erstellung eines Solarkatasters durch die Kreisverwaltung des LK Celle; Antrag der Gruppe „Gemeinsam für Fortschritt im Landkreis Celle“ v. 12.06.2022
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
An0021/2021-2026
Federführend:Dez. IV - Amt für zentrale Dienste, Liegenschaften und Sportförderung   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Mobilität, Gebäudewirtschaft und Klimaschutz Vorberatung
31.08.2022 
des Ausschusses für Mobilität, Gebäudewirtschaft und Klimaschutz geändert beschlossen   
Kreisausschuss Entscheidung

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Antrag - Energiewende jetzt - Einführung eines Solarkatasters

Kurze Sachdarstellung:

 

Eigenes Personal zur Erstellung eines Solarkatasters ist beim Landkreis Celle nicht verfügbar. Eine Ausschreibung dieser Leistung könnte erst nach Erteilung der nächsten Haushaltsfreigabe erfolgen, da hierfür derzeit keine Mittel vorgesehen sind. Es dürften geschätzte Kosten für einen Fachplaner in Höhe von 420.000 € (21 Liegenschaften mit durchschnittlich 5 Gebäudeteilen = ca. 105 Gebäude x ca. 4.000 €/Gebäude) entstehen. Die Erstellung dürfte voraussichtlich 18 Monate dauern. Anschließend müssten die entsprechenden Mittel bereitgestellt werden, sodass vor der Haushaltsfreigabe in 2025 keine Beauftragung von PV-Anlagen erfolgen könnte.

 

Der Landkreis Celle ist bestrebt, möglichst kurzfristig viele Dachflächen auf kreiseigenen Gebäuden mit Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) auszustatten und seinen Strombedarf mit selbst produziertem Strom zu decken. Anstatt jetzt erst noch ein Solarkataster erstellen zu lassen, sollte lieber die Umsetzung der bereits vorliegenden Planung beschleunigt werden:

 

-          Einbringung einer Stelle im Haushaltsplan 2023, die sich u. a. um die Installation neuer PV-Anlagen kümmert (hierdurch könnten auch die o.a. Fachplanerkosten entfallen);

-          Einplanung von weiteren 1,7 Mio. €, die sich auf die Haushaltsjahre 2023 mit 800.000 € und 2024 mit 900.000 € verteilen.

 

Damit könnten die ursprünglich bis 2027 geplanten zwölf neuen PV-Anlagen bereits in den Jahren 2023 und 2024 installiert werden. Parallel könnten die weiteren Dachflächen der kreiseigenen Liegenschaften mit eigenem Personal weiter überprüft und in den nachfolgenden Jahren entsprechend ausgestattet werden.

 


 

Rechtsgrundlage für die Zuständigkeit:

 

§ 76 Abs. 2 NKomVG

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreisausschuss beschließt, den Antrag abzulehnen.

 


 

Finanzielle und steuerliche Auswirkungen:

 

keine, die finanziellen Auswirkungen der o.a. Alternative zum Antrag werden im Zuge der nächsten Haushaltsplanung betrachtet

 


 

Anlage:

 

Anlage 1 Antrag der Gruppe Gemeinsam für Fortschritt im Landkreis Celle vom 12.06.2022


 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Antrag - Energiewende jetzt - Einführung eines Solarkatasters (63 KB)    
Stammbaum:
An0021/2021-2026   Einführung und Erstellung eines Solarkatasters durch die Kreisverwaltung des LK Celle; Antrag der Gruppe „Gemeinsam für Fortschritt im Landkreis Celle“ v. 12.06.2022   LR/Dez. I - Landratsbüro   Antrag
An0021/2021-2026VO   Einführung und Erstellung eines Solarkatasters durch die Kreisverwaltung des LK Celle; Antrag der Gruppe „Gemeinsam für Fortschritt im Landkreis Celle“ v. 12.06.2022   Dez. IV - Amt für zentrale Dienste, Liegenschaften und Sportförderung   Beschlussvorlage