Vorlage - 0120/2022
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Kurze Sachdarstellung:
Durch das Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge (Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz - SaubFahrzeugBeschG) werden den Aufgabenträgern des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) Vorgaben zur Beschaffung von Fahrzeugen in öffentlichen Dienstleistungsaufträgen gesetzt. Um diesen Vorgaben ab dem Jahr 2025 gerecht zu werden und die Dekarbonisierung des ÖPNV weiter voranzutreiben, hat der Landkreis Celle das anliegende Gutachten bei der KCW GmbH in Auftrag gegeben.
Die KCW schlägt in ihrem Gutachten eine sog. „Zwischenvariante“ vor, die einen guten Kompromiss zwischen ambitioniertem Klimaschutz und den daraus entstehenden Belastungen des Kreishaushaltes bietet. Ein Vertreter der KCW wird die wesentlichen Ergebnisse des Gutachtens im Ausschuss für Mobilität, Gebäudewirtschaft und Klimaschutz präsentieren und Fragen beantworten.
Die Umsetzung der Zwischenvariante erfordert eine Anpassung des Nahverkehrsplanes. Diese müsste nach der bisherigen Zeitplanung bis März 2023 erfolgt sein. Hierzu würde ein gesonderter Beschluss des Kreisausschusses eingeholt werden.
Rechtsgrundlage für die Zuständigkeit:
§ 76 Abs. 2 NKomVG
Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss beschließt die Umsetzung der im beigefügten Gutachten beschriebenen „Zwischenvariante“ zur Dekarbonisierung des ÖPNV im Landkreis Celle sowie das dort empfohlene Vergabekonzept für die Neuausschreibung des Verkehrsvertrages ab dem Jahr 2025.
Finanzielle und steuerliche Auswirkungen:
Durch die Umsetzung der Zwischenvariante werden finanzielle Mehraufwendungen in Höhe von bis zu 18 Mio. Euro über die Vertragslaufzeit von 10 Jahren ab dem 01.04.2025 entstehen.
Anlage:
Gutachten zum künftigen Einsatz von sauberen Bussen auf Linien in Aufgabenträgerschaft des Landkreises
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | Gutachten zum künftigen Einsatz von sauberen Bussen auf Linien in Aufgabenträgerschaft des Landkreises Celle (3063 KB) |