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Vorlage - 0121/2022  

Betreff: Antrag der CeBus GmbH & Co. KG auf Schadensausgleich im Zusammenhang mit den kriegsbedingten Preissteigerungen für Dieselkraftstoff 2022
Status:öffentlich  
Federführend:Dez. IV - Amt für Bildung, Kultur und ÖPNV   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Mobilität, Gebäudewirtschaft und Klimaschutz Vorberatung
31.08.2022 
des Ausschusses für Mobilität, Gebäudewirtschaft und Klimaschutz ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss Vorberatung
Kreistag Entscheidung
06.10.2022 
des Kreistages ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Antrag der CeBus

Kurze Sachdarstellung:

Vor dem Hintergrund der Ukraine-Krise und den anhaltend hohen Treibstoffbeschaffungskosten beantragt die CeBus GmbH & Co. KG eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 635.000 Euro für das Jahr 2022 (s. Anlage).

 

Die von der Bundesregierung getroffenen Maßnahmen reichen nicht aus, um die zusätzlichen entstehenden Aufwendungen auszugleichen. Dadurch wird die wirtschaftliche Geschäftsgrundlage des Verkehrsvertrages gestört, und es bedarf eines Ausgleiches des entstehenden Defizits für die Dauer dieser besonderen Lage.

 

Hierzu soll die Wertsicherungsklausel des Verkehrsvertrages, analog zu dem Vorgehen bei der Bezuschussung der Lohnkosten auf das Niveau des AVN-Tarifvertrages, so angepasst werden, dass sie für den Bereich Treibstoff ausgesetzt wird und an deren Stelle Rückgriff auf die tatsächliche Treibstoffpreisentwicklung anhand von Indizes des Statistischen Bundesamtes genommen wird.



 

Rechtsgrundlage für die Zuständigkeit:

§ 58 Abs. 1 Nr. 14 NKomVG

 

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt die Gewährung eines finanziellen Ausgleichs für die CeBus GmbH & Co. KG in der beantragten Höhe von 635.000 Euro. Die Mittel werden aus den mit Sperrvermerk versehenen Mitteln für den nicht mehr benötigten kreiseigenen ÖPNV-Rettungsschirm freigegeben. Der bestehende Verkehrsvertrag wird entsprechend angepasst.



 

Finanzielle und steuerliche Auswirkungen:

Durch den Beschluss entstehen dem Landkreis Celle zusätzliche Aufwendungen in Höhe von 635.000 Euro. Diese könnten aus den mit einem Sperrvermerk versehenen Mitteln für den in 2022 beschlossenen kreiseigenen ÖPNV-Rettungsschirm finanziert werden. Sie werden nicht mehr benötigt, da entsprechende ÖPNV-Rettungsschirme von Bund und Land aufgespannt wurden.



 

Anlage:

Antrag der CeBus



 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Antrag der CeBus (103 KB)