Vorlage - 0121/2022
|
|
Kurze Sachdarstellung:
Vor dem Hintergrund der Ukraine-Krise und den anhaltend hohen Treibstoffbeschaffungskosten beantragt die CeBus GmbH & Co. KG eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 635.000 Euro für das Jahr 2022 (s. Anlage).
Die von der Bundesregierung getroffenen Maßnahmen reichen nicht aus, um die zusätzlichen entstehenden Aufwendungen auszugleichen. Dadurch wird die wirtschaftliche Geschäftsgrundlage des Verkehrsvertrages gestört, und es bedarf eines Ausgleiches des entstehenden Defizits für die Dauer dieser besonderen Lage.
Hierzu soll die Wertsicherungsklausel des Verkehrsvertrages, analog zu dem Vorgehen bei der Bezuschussung der Lohnkosten auf das Niveau des AVN-Tarifvertrages, so angepasst werden, dass sie für den Bereich Treibstoff ausgesetzt wird und an deren Stelle Rückgriff auf die tatsächliche Treibstoffpreisentwicklung anhand von Indizes des Statistischen Bundesamtes genommen wird.
Rechtsgrundlage für die Zuständigkeit:
§ 58 Abs. 1 Nr. 14 NKomVG
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt die Gewährung eines finanziellen Ausgleichs für die CeBus GmbH & Co. KG in der beantragten Höhe von 635.000 Euro. Die Mittel werden aus den mit Sperrvermerk versehenen Mitteln für den nicht mehr benötigten kreiseigenen ÖPNV-Rettungsschirm freigegeben. Der bestehende Verkehrsvertrag wird entsprechend angepasst.
Finanzielle und steuerliche Auswirkungen:
Durch den Beschluss entstehen dem Landkreis Celle zusätzliche Aufwendungen in Höhe von 635.000 Euro. Diese könnten aus den mit einem Sperrvermerk versehenen Mitteln für den in 2022 beschlossenen kreiseigenen ÖPNV-Rettungsschirm finanziert werden. Sie werden nicht mehr benötigt, da entsprechende ÖPNV-Rettungsschirme von Bund und Land aufgespannt wurden.
Anlage:
Antrag der CeBus
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | Antrag der CeBus (103 KB) |