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Vorlage - 0122/2022  

Betreff: Konzept der CeBus GmbH & Co. KG zur Umwandlung des laufenden Verkehrsversuches in ein On-Demand-Angebot
Status:öffentlich  
Federführend:Dez. IV - Amt für Bildung, Kultur und ÖPNV   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Mobilität, Gebäudewirtschaft und Klimaschutz Vorberatung
31.08.2022 
des Ausschusses für Mobilität, Gebäudewirtschaft und Klimaschutz ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss Entscheidung

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Konzept der CeBus

Kurze Sachdarstellung:

Auf den Linien 600 (Richtung Wathlingen) und 800 (Richtung Hambühren) wurde zum 12.12.2021 ein Verkehrsversuch gestartet, der von Montag bis Freitag eine abendliche Bedienung der Linien vorsieht. Zunächst bewegten sich die Fahrgastzahlen im niedrigen einstelligen Bereich. Aus diesem Grund wurde die Umwandlung dieser Spätverkehre in On-Demand-Verkehre in Betracht gezogen. Die CeBus hat hierzu ein entsprechendes Konzept erstellt (siehe Anlage).

 

Auf Grund der zwischenzeitlich eingetretenen starken Fahrgastzuwächse der beiden Linien soll nun doch von einer Umwandlung in On-Demand-Verkehre und von dem Einsatz kleinerer Fahrzeuge abgesehen werden. Um die weitere Entwicklung des Verkehrsversuches, auch unabhängig von den Auswirkungen des 9-Euro-Tickets beurteilen zu können, sollte die Laufzeit des Verkehrsversuches um ein weiteres Jahr verlängert werden.

 

Parallel hierzu könnte eine Erweiterung des Angebots auf das Wochenende und / oder andere Linien konzeptionell überprüft werden.

 

Die CeBus wird hierzu in der Sitzung vortragen.


 

Rechtsgrundlage für die Zuständigkeit:

§ 76 Abs. 2 NKomVG

 

Beschlussvorschlag:

Der Kreisausschuss beschließt, den Verkehrsversuch für Spätverkehre auf den Linien 600 und 800 im bisherigen Umfang um ein weiteres Jahr zu verlängern. Die Kosten in Höhe von 126.500 Euro werden im Haushalt 2023 eingestellt. Die Kreisverwaltung wird beauftragt, eine Ausweitung der Verkehre auf das Wochenende und weitere Linien zu überprüfen.


 

Finanzielle und steuerliche Auswirkungen:

Die Aufwendungen in Höhe von rd. 126.500 Euro können anteilig aus den noch verfügbaren Landesmitteln gem. § 7 b NNVG in Höhe von 102.500 Euro gezahlt werden. Die Restmittel in Höhe von 24.000 Euro werden entsprechend in den Haushalt 2023 eingestellt.




 

Anlage:

- Konzept der CeBus




 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Konzept der CeBus (2078 KB)