Vorlage - 0123/2022
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Kurze Sachdarstellung:
Der Landkreis Celle ist als Schulträger verpflichtet, die sächlichen Kosten seiner Schulen zu tragen (§ 113 NSchG).
Vor diesem Hintergrund werden die Schulen zum einen mit einem Schulbudget des Amtes für Bildung und Kultur ausgestattet, welches Gegenstand dieser Vorlage ist. Zum anderen erhalten die Schulen ein EDV-Budget des Amtes für Steuerung und Informationstechnik, welches im nunmehr dafür zuständigen Ausschuss für Wirtschaft, Kultur, Tourismus und Digitalisierung beraten werden wird. Aus beiden Budgets können die Schulen eigenverantwortlich bestimmte Beschaffungen vornehmen.
Im Rahmen des anliegenden Konzeptes wurde die Historie des Schulbudgets dargestellt, das bisherige Berechnungsmodell und Vorgehen analysiert und eine künftige Berechnungsgrundlage zur Ermittlung der bereitzustellenden Mittel ab dem Haushaltsjahr 2023 erarbeitet. Im Rahmen der Analyse wurde auch die Auskömmlichkeit bei den Schulen abgefragt. Eingehende Hinweise wurden bei der Umstrukturierung berücksichtigt.
Finanzielle und steuerliche Auswirkungen:
2023: Erhöhung des Budgets um ca. 0,1 % aufgrund steigender Schülerzahl
ab 2024: Erhöhung des Budgets entsprechend des deutschen Verbraucherpreisindexes
Konzept für die Ausstattung der Schulen mit Mitteln zur eigenen Bewirtschaftung
(Schulbudget des Amtes für Bildung und Kultur)