Inhalt

Vorlage - 0130/2022  

Betreff: Sanierung Flachdach und Fassade Sporthalle II am SZ Burgstraße
Status:öffentlich  
Federführend:Dez. IV - Amt für zentrale Dienste, Liegenschaften und Sportförderung   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Mobilität, Gebäudewirtschaft und Klimaschutz Vorberatung
31.08.2022 
des Ausschusses für Mobilität, Gebäudewirtschaft und Klimaschutz ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss Vorberatung
Kreistag Entscheidung
06.10.2022 
des Kreistages ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Kurze Sachdarstellung:

Der Bund hat in der KW 30/2022 das Förderprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ veröffentlicht. Hierin werden Projekte der Kommunen bis ins Jahr 2027 gefördert, die mit besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung und mit hoher Qualität im Hinblick auf ihre energetischen Wirkungen und Anpassungsleistungen an den Klimawandel einhergehen. Hierfür stellt der Bund insgesamt 476 Millionen Euro zur Verfügung.

 

Die zu fördernden Projekte müssen zum Erreichen der Ziele des Klimaschutzgesetztes im Sektor Gebäude beitragen. Sie müssen deshalb den energetischen Anforderungen mit dem Ziel der deutlichen Absenkung von Treibhausgasemissionen genügen. Hierzu müssen die Gebäude nach Abschluss der Sanierungsmaßnahme erstmals die Effizienzgebäude-Stufe 70 erreichen.

 

Der Förderantrag muss bis zum 23.09.2022 beim Land Niederachsen angezeigt werden und bis zum 30.09.2022 beim Bund gestellt werden. Ein notwendiger Kreistagsbeschluss kann bis zum 21.10.2022 nachgereicht werden. Im Rahmen des Haushaltsausschusses des Bundes Ende November 2022 werden die zu fördernden Projekte ausgewählt.

 

Das Schulzentrum Burgstraße verfügt über drei Sporthallen. Die Sporthalle II wurde 1980 in Stahlbeton- Fertigteilbauweise errichtet und hat Fassadenelemente aus Sichtbeton. Die zu sanierende Außenwandfläche beträgt ca. 1250 qm zuzüglich der Fenster- und Türflächen von ca. 150 qm. Im Umfang der Maßnahme ist das ca. 1600qm große Flachdach incl. aller Lichtkuppeln enthalten. Die bestehende bituminöse Flachdachabdichtung ist noch die Abdichtung aus dem Baujahr 1980. Zwischenzeitlich sind diverse Undichtigkeiten aufgetreten und repariert worden. Nach 43 Jahren ist eine Komplettsanierung des Daches unaufschiebbar.

 

Die Fassadenflächen der Sporthalle II sollen in Anlehnung an den Neubau der Sporthalle I eine gedämmte Klinkervorhangfassade im unteren Teil und eine gedämmte Zink- Stehfalzfassade im oberen Teil erhalten. Das Flachdach einschließlich der Lichtkuppeln und Attikaausbildung erhält eine Dämmung und Abdichtung nach den Regeln der Technik. Der Energiestandard der Gebäudehülle soll mindestens EG 70 betragen.

 

Die Sanierung wird im Zeitraum von 2023 bis 2025 durchgeführt werden. Den gesamtinvestiven Ausgaben von 1.060.000 € stehen, sollte der Förderantrag durch den Bund gefördert werden, Einnahmen in Höhe von 45 v. H. der förderfähigen Kosten (ca. 477.000 €) gegenüber.

 








 

Rechtsgrundlage für die Zuständigkeit:

 

Notwendige Unterlage für den Förderantrag aus dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ ist ein Kreistagsbeschluss.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt, das Flachdach und die Fassade der Sporthalle II am Schulzentrum Burgstraße, Burgstraße 21 in 29221 Celle, im Zeitraum von 2023 bis 2025 für insgesamt 1.060.000 € zu sanieren. Die notwendigen finanziellen Ausgaben werden in den Haushaltsplänen 2023 ff. eingeplant. Zudem wird die Kreisverwaltung beauftragt, einen Förderantrag beim Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ zu stellen.

 








 

Finanzielle und steuerliche Auswirkungen:

Haushaltsjahr 2022

Investive Auszahlungen in Höhe von 10.000 €r den für die Antragsstellung notwendigen Energie-Effizienz-Experten

 

Haushaltsjahr 2023

Investive Auszahlungen in Höhe von 350.000 €

Aufnahme einer Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 700.000 €

 

Haushaltsjahr 2024

Investive Auszahlungen in Höhe von 400.000 €

 

Haushaltsjahr 2025

Investive Auszahlung in Höhe von 300.000 €

Investive Einzahlung in Höhe von 477.000 €

 








 

Anlage:

Keine