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Vorlage - 0133/2022  

Betreff: Budgetkalkulation für die Ausstattung der Schulen mit Mitteln zur eigenen Bewirtschaftung, hier: IT-Budget des Amtes für Steuerung und Informationstechnik
Status:öffentlich  
Federführend:Dez. I - Amt für Steuerung und Informationstechnik   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtschaft, Kultur, Tourismus und Digitalisierung Kenntnis
01.09.2022 
des Ausschusses für Wirtschaft, Kultur, Tourismus und Digitalisierung zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt

Kurze Sachdarstellung:

 

Der Landkreis Celle ist als Schulträger verpflichtet, die sachlichen Kosten seiner Schulen zu tragen. Vor diesem Hintergrund werden die Schulen mit einem Budget für Soft- und Hardware aus dem IT Bereich ausgestattet, welches Gegenstand dieser Vorlage ist.

 

Zusätzlich erhalten die Schulen ein Budget, welches das Amt für Bildung und Kultur im dafür zuständigen Ausschuss beraten wird. Aus beiden Budgets können die Schulen eigenverantwortlich bestimmte Beschaffungen vornehmen.

 

Die für die IT-Ausstattung zur Verfügung stehenden Mittel werden den Schulen nicht gänzlich zur Verfügung gestellt. Vorab wird zentral durch das Amt r Steuerung und Informationstechnik aufgrund der dort vorliegenden Bestandsaufnahme bzw. des IST-Zustandes der Schulen ein Teil für Projekte abgezogen. Projekte sind beispielsweise Ausstattungen von Neubauten und Sanierungen oder Großausgaben für neue Telefonanlagen und Gebäudevernetzung. Für das Jahr 2023 sind Projekte in der Höhe von 285.000 € geplant.

 

Das frei zur Verfügung stehende Budget wird individuell je Schule berechnet. Maßgeblich sind zwei Faktoren.

a)      Anzahl der Schüler: Diese werden je Schule in das Gesamtverhältnis der Schüler im Landkreis gesetzt. Dies soll ein festes Budget je Schüler (Beispiel: PC-Raum-Anteil) abbilden.

b)      Anzahl der Räume: Diese werden je Schule in das Verhältnis der Gesamtzahl aller Schulen gesetzt. Hiermit soll ein Budget je Raum (Beispiel: Tafelsystem) gebildet werden.

Zum Ausgleich von zu geringen Budgets bei kleinen Schulen mit weniger Schülern wurden Mindestwerte je Schulform kalkuliert. Damit sollen die Grundkosten wie z.B. Telefonanschluss, Internetanbindung, Webseitenbetreuung, Schulverwaltungs-/Schulserversoftware abgedeckt werden. Diese fallen an, egal wie groß eine Schule ist.

Folgende Mittel können die Schulen nutzen, um Bestellung von Waren aus einem vorher abgestimmten und durch Rahmenvertrag vergebenen Bestellkatalog selbst auszuwählen: 

 

BBS 1

50.000

BBS 2 Axel Bruns

51.977

BBS 3 Albrecht Thaer

51.977

d Paul-Klee-Schule

26.119

d Käthe-Kollwitz-Schule

20.000

d Pestalozzischule

20.000

d Sprachheilschule

20.000

Gym Hermann-Billung

43.694

Gym lty

40.000

Gym KAV

45.628

Gym Christian

47.299

Gym Immanuel-Kant

40.000

Gym Ernestinum

40.000

(I)GS Celle

40.000

OBS Westercelle

40.000

OBS Celle I

40.000

OBS Flotwedel

40.000

OBS Hermannsburg

40.000

OBS Lachendorf

40.000

OBS Wathlingen

40.000

OBS im Allertal

42.816

OBS Bergen

40.000

Summe alle Schulen

859.510

 

Zusätzlich ist für das Jahr 2023 geplant, 3.153.100 € aus dem Digitalpakt abzurufen. Geplant ist die Ausstattung mit interaktiven Tafel-Displaysystemen (inklusive Halterungen, Steuerungs-PCs, Montage-/Verkabelungsarbeiten) mit ca. 2.550.000 € sowie die Ausstattung mit WLAN-Infrastruktur für ca. 600.000.

 

Finanzielle und steuerliche Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen im Rahmen des Haushalsplanes

Steuerliche Auswirkungen keine


 

Anlage:

 

Keine