Inhalt

Vorlage - 0138/2022  

Betreff: Antrag der CeBus GmbH & Co.KG auf Anpassung der Ausgleichszahlungen des Verkehrsvertrages; Fehlendes Fahrpersonal droht zu Leistungsausfällen im ÖPNV zu führen
Status:öffentlich  
Federführend:Dez. IV - Amt für Bildung, Kultur und ÖPNV   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Mobilität, Gebäudewirtschaft und Klimaschutz Vorberatung
31.08.2022 
des Ausschusses für Mobilität, Gebäudewirtschaft und Klimaschutz ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss Vorberatung
Kreistag Entscheidung
06.10.2022 
des Kreistages ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Antrag der CeBus
Positionspapier der CeBus
Collage

Kurze Sachdarstellung:

Auf Grund des immer stärker werdenden Fachkräftemangels im Busgewerbe entsteht in weiten Teilen Deutschlands das Problem, dass nicht ausreichend Busfahrer für die Erbringung der bestellten Beförderungsleistungen im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) bereitstehen. So auch im Landkreis Celle. Die CeBus GmbH & Co. KG (CeBus) kann trotz umfassender Personalgewinnungs- und Erhaltungsmaßnahmen (siehe Anlage) aufgrund der großen Konkurrenzsituation zu anderen Busunternehmen eine ausreichende Anzahl an Busfahrern nicht sicherstellen. Die dargestellte Sachlage wird im Landkreis Celle dadurch verstärkt, dass die durch die CeBus gezahlten Löhne, trotz der bereits 2019 beschlossenen Anpassung auf das Niveau des AVN.verdi-Tarifvertrages (vgl. Vorlage 0162/2019), deutlich unter den in den umliegenden Kreisen gezahlten Löhnen liegen. Hier ist insbesondere die Region Hannover zu nennen, bei deren Unternehmen bereits der Spartentarifvertrag Nahverkehrsbetriebe (TV-N Nds.) angewandt wird. Daher beantragt die CeBus eine Anpassung der vertraglich zugrundeliegenden Tarifvereinbarung auf das Niveau des Spartentarifvertrags Nahverkehrsbetriebe (TV-N Nds.).

 

Zum Zeitpunkt der Ausschreibung des Verkehrsvertrages mit der CeBus fanden die inzwischen verpflichtenden Regelungen des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG) keine Anwendung, so dass vergleichsweise geringe Löhne vereinbart wurden. Bei der CeBus galt ursprünglich ein mit ver.di geschlossener Haustarifvertrag, der durch die o.g. Anpassung auf ein deutlich höheres Lohnniveau gehoben wurde. Die Steigerung reicht jedoch nicht aus, das bestehende Delta zum branchenüblichen und im Land Niedersachsen gebräuchlichen Tarifvertrag TV-N Nds. auszugleichen und somit die Abwanderungsbewegungen zu anderen Busunternehmen zu stoppen. Ferner wird von den betroffenen Mitarbeitern der CeBus die geringe Differenz des bisherigen Stundenlohnes zum deutlich gestiegenen Mindestlohn kritisch bewertet.

 

r die rd. 220 Mitarbeiter, von den rd. 160 Mitarbeiter ausschließlich im Fahrdienst eingesetzt werden, sowie die restlichen 60 zumindest teilweise im Fahrbetrieb eingesetzten Mitarbeiter, würde die Anhebung auf das Lohnniveau des TVN-Tarifvertrages in Summe einen jährlichen Ausgleichsbetrag von derzeit rund 890.000 € ausmachen. Eine Dynamisierung entsprechend der zukünftigen tariflichen Weiterentwicklung ist bis zum Ende des Verkehrsvertrages im März 2025 nicht vorgesehen. Die tatsächlichen individuellen tariflichen Auswirkungen für jeden einzelnen Mitarbeiter werden durch die CeBus im Rahmen einer Spitzabrechnung nachgewiesen. Dieser notwendige Betrag kann von der CeBus nicht im Rahmen von Fahrgasteinnahmen erwirtschaftet oder anderweitig ausgeglichen werden.

 

Gemäß § 5 Abs. 8 des Verkehrsvertrages muss die CeBus für alle mit der Auftragsdurchführung beschäftigten Mitarbeiter einen im ÖPNV branchenüblichen und im Land Niedersachsen gebräuchlichen Entgelttarifvertrag anwenden. Laut § 7 Abs. 1 des Verkehrsvertrages entspricht es dem Sinn und Zweck dieses Vertrages, dass die Finanzierung der vereinbarten Leistungen während der Vertragslaufzeit möglichst stabil und mittelfristig planbar ist, andererseits aber auch Kriterien der Vertragsgerechtigkeit und Zumutbarkeit r beide Vertragspartner angemessen berücksichtigt werden. Anpassungen des finanziellen Betrages sind nach § 7 Abs. 2 des Vertrages dann grundsätzlich möglich; die Vertragspartner haben unverzüglich Verhandlungen mit dem Ziel einer einvernehmlichen Regelung aufzunehmen (§ 7 Abs. 3 des Vertrages).

 

Sofern die Vertragsanpassung abgelehnt werden würde, wäre mit weiteren Abwanderungsbewegungen des Fahrpersonals zu rechnen, so dass in letzter Konsequenz das derzeitige Fahrtangebot nicht aufrechterhalten werden nnte und somit die Vorgaben des Nahverkehrsplans nicht mehr eingehalten werden würden. Um die Standards dennoch zu halten, müssten eventuell zeit- und kostenintensive Notvergaben gemäß EUVO 1370 an noch leistungsfähige Konkurrenten erfolgen. Bei diesen Vergaben würde dann auch das NTVergG angewendet und somit ein repräsentativer Tarifvertrag mit den entsprechenden Personalkosten. Weiterhin würden insbesondere in der Schülerbeförderung qualitative und quantitative Einschränkungen entstehen. Die hierdurch entstehenden finanziellen Auswirkungen sind derzeit nicht absehbar.

 

Vor diesem Hintergrund wird die von der CeBus begehrte Vertragsanpassung empfohlen.


 

Rechtsgrundlage für die Zuständigkeit:

§ 58 Abs. 1 Nr. 14 NKomVG

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt, den Landrat zu ermächtigen, den Verkehrsvertrag mit der CeBus GmbH & Co. KG dergestalt zu ändern, dass für das Fahrpersonal ein Entgelt auf Niveau des branchenüblichen und im Land Niedersachsen gebräuchlichen Tarifvertrages TVN gezahlt werden muss. Die Mehraufwendungen in Höhe von 222.500 Euro in 2022 und 890.000 Euro pro Jahr in den Folgejahren trägt der Landkreis Celle im Rahmen des Verkehrsvertrages.


 

Finanzielle und steuerliche Auswirkungen:

Durch den Beschluss entstehen dem Landkreis Celle im Jahr 2022 Aufwendung in Höhe von 222.500 Euro (Oktober bis Dezember) und in den Folgejahren jährliche zusätzliche Aufwendungen in Höhe von rd. 890.000 Euro. Die Aufwendungen für 2022 können aus noch vorhandenen Mitteln für den ÖPNV finanziert werden. Für die nächsten Jahre werden die Kosten in den Haushalten eingeplant.


 

Anlage:

- Antrag der CeBus

- Positionspapier der CeBus

- Collage


 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Antrag der CeBus (207 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Positionspapier der CeBus (36 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Collage (1191 KB)