Vorlage - 0142/2022
|
|
Kurze Sachdarstellung:
Das Gebäude der ev. Kindertagesstätte „Am Poggenpaul“ ist 1974 als zweigeschossiges, nicht unterkellertes Gebäude errichtet worden und als Kindertagesstätte in Betrieb gegangen.
Aktuell werden 70 Kinder gleichzeitig betreut. Es bestehen baurechtliche und brandschutztechnische Notwendigkeiten einer Sanierung des Gebäudes.
Die Gesamtkosten umfassen insgesamt 97.000,00 Euro. Der Zuschuss des Kirchenkreises Celle umfasst 77.600,00 Euro.
Nach der Richtlinie zur Kindertagesstättenförderung im Landkreis Celle kann für notwendige Grundsanierungen eine Zuwendung von bis zu 20% der zuwendungsfähigen Gesamtkosten gewährt werden, hier in Höhe von 19.400,00 Euro.
Rechtsgrundlage für die Zuständigkeit:
§ 6 Abs. 1 Nds. AG SGB VIII
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, für die Teilsanierung und brandschutztechnische Anpassung der Ev. Kindertagesstätte „Am Poggenpaul“ dem Ev. Kirchenkreis Celle eine Kreiszuwendung in Höhe von 19.400,00 Euro zu gewähren.
Finanzielle und steuerliche Auswirkungen:
Entsprechende Haushaltsmittel wurden über den 3. Nachtragshaushalt 2021/2022 zur Verfügung gestellt.